Frage zur Entdrosselung

  • Servus,


    Ich bekomme morgen eine 2000er GS mit 25kw.
    Ganz klar, die Drossel muss raus! Wer fährt schon nen Vogel spazieren?!
    Wie das (theoretisch) gehtn hab ich mir hier angelesen. Sollte nicht allzu schwer sein.
    Dann muss ich zum TÜV und das umtragen lassen, auch klar.
    Aber brauche ich dann beim Tüffer ein Gutachten / Bescheinigung / Erklärung / ärztliches Attest
    Oder sonst einen Wisch?! :wacko:


    Cheers, Andy

  • Wenns noch papieren gibt fuer den drossel, die bitte mitbringen nach den eintragung zusammen mit den drosselsatz. Dan sollte alles doch deutlich sein fur den pruefer oder ?

  • Es gibt von BMW nen Blatt für das Entdrosselungsblech. Abhängig davon, ob deine Maschine ab Werk gedrosselt war brauchst du sowas.


    War sie von Anfang an gedrosselt ist sie quasi so homologiert, die Entdrosselung entspricht dann im Schein einer Leistungssteigerung durch veränderte Anlenkung. Und für die Leistungssteigerung brauchts logischerweise nen Gutachten. Kriegst du von BMW.


    Sollte die Maschine gedrosselt worden sein dürfte ein entsprechender Vermerk im Schein sein. Den sollte man auch ohne Gutachten wieder rausstreichen können. Einfach beim TÜV fragen.

  • Danke Euch erstmal.
    Also, bei BMW angerufen: Nö, ham wir nicht, fahrn sie mal in die Werkstatt.


    Aber, ich hab die ja gestern geholt, Gaszughalter und Gutachten zur Drosselung sind
    Dabei, auch der alte Fahrzeugbrief.
    Sie war ab Werk nicht gedrosselt.
    Deswegen meine Hoffnung ist, die Drosserl rauszuknürn und mit dem ganzen Papierkram
    Ab zur Dekra und fragen ob die es austragen.
    Denk mal die Chancen stehend nicht allzu schlecht oder? :thumbsup2:

  • Hmmn bei mir klang der Mensch etwas uninteressiert und gelangweilt...
    Nach dem Motto: "Die ist schon über 10 Jahre alt! Kaufen Sie sich gefälligst mal ne K1600GTL oder zumindest ne S1000RR!"


    Ich frag morgen mal beim TüV ansonsten versuch ich das per email bei BMW. :thumbsup2: