Geh' woanders hin.
Wenn die es schon nicht schaffen dich zu sowas einfachem wie dem Unterschied zwischen der Abnahme nach §19 (3) [Anbauabnahme] bzw. der §19 (2) [Einzelabnahme] korrekt zu beraten, dann kannst es eh vergessen.
Dass korrekte Prozedere wäre gewesen, dass sie dich auf den/die regionalen aaS (amtlich anerkannte Sachverständige) verweisen,
jener kann, insbesondere in Verbindung mit dem Traglastgutachten!, die Excel Felgen im Rahmen einer Abnahme nach §19 (2) prüfen.
In der von dir zitierten Antwort kommt der Unterschied nicht wirklich klar rüber, da sind mögliche Bedingungen für beide Abnahmen wild durcheinander gewürfelt.
Es ist korrekt, es wird schnell mal aus einer Anbauabnahme eine Einzelabnahme, wenn bsplw. mehrere Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, die die Grundbedingungen des vorliegenden Gutachtens/ABE beeinflussen, Grundlage jener Dokumente ist ein sonst erstmal soweit serienmäßiges Fahrzeug.
D.h. die Dokumente können (!) natürlich in einer Einzelabnahme auch genutzt werden, sind dabei aber nicht mehr grundlegend notwendig (bei einer Anbauabnahme sehr wohl). Bei einer Einzelabnahme reichen Einzelnachweise, idR Materialgutachten o.ä., näheres ist für jeden geplanten Umbau, idealerweise vorab, bei dem aaS, der später auch die Abnahme machen soll, zu erfragen/klären.
Wann genau die Grenze zur Einzelabnahme überschritten ist und welche Einzelnachweise konkret für welchen Umbau nötig sind,
das ist eine Wissenschaft für sich - auch das kann dir am Besten ein aaS erläutern.
Und Schlussendlich brauchst du auch eine Portion Glück beim aaS, es gibt auch da welche,
die eben auch die Einzelabnahme nur auf Basis von bereits vorliegenden Gutachten machen
und alles aufwändigere mit Einzelnachweisen gänzlich oder ggf. bei bestimmten Fahrzeugtypen ablehnen,
da kannste am Ende nix machen, außer woanders anzufragen.
Kurzum - das Thema wird nicht einfacher, aber eines bleibt wie es ist - es gibt Unterschiede von Prüfer zu Prüfer,
was möglich ist bzw. was der Einzelne an Aufträgen annimmt, auch innerhalb des legalen Rahmens.
Gefälligkeitsgutachten wiederum wirst du kaum mehr bekommen,
das dürften inzwischen auch die Letzten verstanden haben, dass das auf lange Sicht nicht gut geht.