Demnach können auf Motorräder alle in der Dimension/Tragfähigkeit/Geschwindigkeitsindex passenden und natürlich mit denen der EU-Vorschriften übereinstimmenden Reifen ab einem Produktionsdatum 01-2020 verwendet werden. Somit habe ich also die 'freie Wahl'.
Viele Grüße Paul
Beschäftige mich auch gerade mit neuen Reifen.
Blicke aber immer noch nicht durch.
Wieso hast du frei Wahl, wenn bei dir im Fahrzeugschein wie bei mir auch "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" steht?
In deinem Link vom ADAC steht doch, das dieser Satz auf eine Reifenbindung hindeutet und man somit keine "freie Wahl" hat.
Oder verstehe ich nur noch Bahnhof?