Ich musste meine Reifen nach §19 (2) StVZO beim TÜV Hessen eintragen lassen.
Ich habe eine 94er F650 (mit „alter“ ABE und eingetragener Reifenbindung).
Geholt habe ich mir den Pirelli Scorpion Rally STR. Der hat in seiner Herstellerbescheinigung auch explizit stehen, dass die Betriebserlaubnis des Krad bei Montage nicht mehr gegeben ist und man per Gutachten via Sachverständigen sich um eine neue bemühen muss.
Nach Montage der Reifen, habe ich den Termin beim TÜV gemacht. Hat mit Dokumentation/Fahr-/Bremsversuch und unzähliger Fotos dann auch nur 1,5 Stunden gedauert.
Nun habe ich ein TÜV-Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis bekommen.
Damit muss ich nun bei der Zulassungsstelle meine Fahrzeugpapiere korrigieren lassen (also den Pirelli nachtragen lassen).
Kosten zusammen für TÜV und technische Änderung bei Zulassungsstelle: knapp Euro 100;-
Das ist bei jeden neuen Reifen (-profil) dann fällig.
Der TÜV-Prüfer merkte an, dass die Formulierung in der Verordnung im Prinzip unsinnig ist, weil bei gleichen Reifenformaten, ein solcher Aufwand bei den alten ABE-Fahrzeugen überflüssig ist.
Im Prinzip würde es „normalerweise“ bei einer Polizeikontrolle kein Problem geben, wenn die Reifengrößen, mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen - Kulanz.
Da ich aber gerne im Bereich um den Feldberg im Taunus herum unterwegs bin, wollte ich eine „belastbare“ Lösung, wo es keine Diskussionen vor Ort geben kann.