Beiträge von Alpen-Wolf

    Servus beieinander,

    Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, trotzdem möchte ich es kurzansprechen:

    Wer Samstag mit mir fahren möchte, hat bitte (mit Resevezuschlag) für ca. 250 km Sprit im Tank!

    Es gibt schönere Haltepunkte als Tankstellen! ;)

    Ansonsten wünsche ich morgen allen eine gute und sichere Anfahrt!

    Viele Grüße

    Steffen :victory:

    Das Bratwurstmuseum ist aber umgezogen , ich denke nach Mühlhausen. Da wird die Anfahrt etwas weiter...

    Wie ich gerade auf der Homepage gelesen habe, scheint es derzeit geschlossen zu sein.


    Die Nougatfabrik in Schmalkalden (VIBA) ist auch einen Besuch wert...

    Wenn Ihr noch ein Platzl für mich habt, unternehme ich den zweiten Versuch einer Teilnahme! :whistle:

    Betten-/ Zimmeraufteilung:

    8 Einzelzimmer ( in einem DZ ) mit Frühstück 42,- pro Person/ pro Nacht

    1. Endurist

    2. Jacob

    3. Mefi

    4. Bummelpaule

    5. BMW Peter

    6. Grusi BMW

    7. Schräglage ( würde wieder Einzelzimmer nehmen )

    8. Seevetaler

    15. BP aus B

    16. Alpen-Wolf


    3 Doppelzimmer mit Frühstück 37,- pro Person/ pro Nacht

    9. + 10. Diana ( Thüringerin ) + Micha ( Thüringer )

    11.+12. Sponge Rider + Dakar gang

    13.+14. Tuffen (Alex) + Sabine (Sozia :) )


    Viele Grüße

    Steffen :wave:

    ;( Habe es gerade im Radio gehört, dass die Gastronomie im November wohl komplett schließen muss.

    Damit können wir wohl den Termin bitte gleich wieder canceln...


    Heiko, nenn diese empathielose Frau bitte nicht Mutti! Das gibt ein völlig falsches Bild! Über unseren Möchtegerndiktator rede ich besser gar nicht! ;(

    Nach dem Stammtisch ist vor dem Stammtisch!

    Da es zum Oktoberstammtisch so gemütlich war, gehen wir gleich in die nächste Runde:

    Der 80. Stammtisch findet statt:

    • Dienstag, 24.11.2020
    • 18:30 Uhr
    • Weißes Brauhaus Berg am Laim
    • Baumkirchner Str. 5
    • 81673 München

    Ich freue mich auf eine lustige Runde!


    Viele Grüße

    Steffen :victory:


    PS: Bitte bei geplanter Teilnahme in die Liste eintragen:


    1. Alpen- Wolf :victory:

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    5.

    6.





    Der Scheinwerfer verfügt über eine E-Kennzeichnung, die von einer (hier spanischen) benannten Stelle zuerkannt wurde.

    Eine Zulassung im klassischen Sinne ist das nicht, jedoch ausreichend, damit der Scheinwerfer in der gesamten EU legal betrieben werden kann.

    Ganz weit entfernt ist es mit der alten KBA-Zulassung zu vergleichen, wobei diese nur national gilt...


    Bezüglich der Lichtausbeute hatte ich beim Umstieg auf die Boxer-Gs mit Original LED-Scheinwerfer das Gefühl, dass der Nachrüstscheinwerfer der F ein besseres Licht hat! Dies hat mich schon etwas überrascht!

    Absage Teilnahme


    Liebe Leute,


    aufgrund Corinna haben sich leider alle schulischen Termine verschoben. Die betrifft auch die Abi-Zeugnisausgabe für meine Tochter, die jetzt dummerweise genau auf den Freitag gelegt wurde. Da dies für sie ein wichtiges Erlebnis im Leben ist, möchte ich logischerweise daran teilhaben, so dass leider die gemeinsame Ausfahrt für mich ausfällt.

    Schade, ich hatte mich sehr darauf gefreut... :sad:


    Ich wünsche Euch viel Spaß, tolles Wetter, gute Fahrten und interessante Gespräche!


    Viele Grüße

    Steffen

    Hier ist die Regierungserklärung von Söder. Danach wird es keine Kneipe geben, die abends auf hat...

    Corona-Pandemie / Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen


    16. März 2020


    Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

    Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

    Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

    1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

    2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

    3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

    4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

    5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:

    a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr

    b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.

    Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

    Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.