Zusatzscheinwerfer-Xenon von TT vs. TÜV Süddeutschland

  • Hallo zusammen,


    habe letzte Woche beim TÜV die Plakette nicht bekommen wegen meines TT Zusatzscheinwerfer-Xenon. Der Scheinwerfer hat zwar ein TÜV-Prüfzeichen aber dies hat den Prüfer eher wenig interessiert ("...wer weiß was da geprüft wurde..."). Er meinte ohne extra ABE, Technisches Gutachten etc. keine Plakette und bezog sich auf eine TÜV interne Vorgabe von Ende 2002 (K-Nachrichten, wohl für ganz Süddeutschland gültig). Bei Touratech war ich offenbar seit 2002 der Erste Kunde dem dies passiert ist und eine ABE haben die nicht. Ebenso der Haus-TÜV von TT wußte von dieser Vorschrift nix und konnte mir nicht weiterhelfen. Die hatten offenbar keine Probleme die Plakette bei Motorrädern mit diesen Scheinwerfern zu erteilen. Bei Hella, dem Hersteller bzw. TT Zulieferer, gibt es nur ein allgemeines Betriebsgutachten von 25 Seiten (für 8 Euro zu beziehen) aber man konnte mir nicht sagen ob da das dabei ist was der Prüfer sehen möchte (Prüfung über die Zulässigkeit des Anbaus an Motorrädern bzw. zu welchen Bedingungen). Wahrscheinlich handelt es sich eher um ein Lichttechnisches Gutachten.


    Habe inzwischen den Scheinwerfer abgebaut, die Nachprüfung bestanden (Plakette zugeteilt) und bin nun auf der Suche nach einer eindeutigen Regelung das ich das Ding wieder montieren darf (ist nähmlich echt genial bei Nachtfahrten).


    Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Hinweis bzw. Rat für mich diesbezüglich (möglichst legale Lösungen und ausser abbauen etc.).


    Gruß Santiago

  • HalO!


    Wieder anbauen!!!


    1. Der Scheinwerfer hat ein Prüfzeichen!


    2. Wenn Du vor dem Kauf des Scheinwerfers beim TÜV gewesen wärst,


    hättest Du ihn ja auch montiert!


    3. Dekra hätte wahrscheinlich nix beanstandet!


    4. Anderer TÜV hätte wahrscheinlich nix beanstandet!


    5. Anderer TÜV-Beamter hätte wahrscheinlich nix beanstandet!


    Könnte aber sein, dass der pöse Pursche Recht hat:


    § 50 Abs. 10 StVZO sagt:


    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit


    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,


    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und


    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,


    ausgerüstet sein.


    Gucksdu hier: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm


    und hier: http://www.polizei-steinfurt.de/


    Weitere Meinungen?


    Grüßé


    thomasH

  • Hallo thomasH,


    sowas sagte ein zweiter TÜV Prüfer den ich telefonisch kontaktierte auch erstmal.


    Der Absatz 10 ist nur leider nicht völlig Wasserdicht finde ich denn Punkt 1. bezieht sich schonmal auf Absatz 8 (..einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8). Dort heißt es wiederum "Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler...", also keine Motorräder.


    In Punkt 2. geht es aus Verkehrtechnischer Sicht (?) wohl darum das durch Schmutzpartikel, welche sich auf dem Scheinwerfer ansammeln können, das Licht abgelenkt werden kann und somit andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden (deshalb Waschanlage). Dies bezieht sich aber nur auf das Abblendlicht (glaube ich nach meinen bisherigen Nachforschungen). Der Xenon Scheinwerfer von TT ist auf jeden Fall ein (Zusatz-)Fernlichtscheinwerfer (und als solcher ist er bezeichnet und angeschlossen). Bei diesen dürfte es eigentlich ziehmlich egal sein wenn sich Schmutz ablagert da man Fernlicht ja überlicher Weise nur anmacht wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist (den man dann blenden kann).


    Punkt 3. ist laut TÜV Prüfer nicht relevant da sowieso alle Motorräder so ausgestattet sind bzw. sein müssen (auch ohne Zusatzscheinwerfer Xenon).


    Von daher denke ich der Prüfer sollte sich nicht ohne weiteres auf § 50 StVZO Abs. 10 beziehen als alleinige Begründung bzw. das er es sich damit zu einfach macht.


    Gruß Santiago

  • Hawadeehre,


    also Xenon hab ich nicht, aber den Dopelscheinwerfer von TT/Wunderlich und den Illuminator von Wunderlich. Das sind da vorne 4 Lampen mit jeweils 55W und der TÜV Bad Tölz hat nichts gesagt! Hatte vorgestern Termin. Mein :) hat mein Kälbchen vorgefahren. Da versteh ich Deinen TÜV nicht. Schraub's wieder an und lass Dich am,.... .


    Gruß Jürgen.


  • Scheinwerferreinigungsanlage automatische Höhenverstellung ist dann Pflicht, wenn Fern- UND Abblendlicht Xenon sind.


    Bei ausschliesslich Xenon-Fernscheinwerfern ist dies NICHT Pflicht.


    Deshalb gibt es ja auch überhaupt Xenon-Fernscheinwerfer. Und keine Xenon-Abblendscheinwerfer zum Nachrüsten.


    Jens

  • Hallo,


    ich habe den TT Doppelscheinwerfer und den TT Zusatzfern an meiner Dakar und bim letztes Jahr beim TÜV in Nürnberg ohne Beanstandungen duchgekommen. Gruß Jan