Reduzierung von 50 PS auf 48 PS für Führerscheinanfänger. Hilfe naht!

  • Ich habe einen Sohn ,der seit 05.2012 den Führerschein A ( beschränkt ) hat . Z. Zt darf er damit Mopeds mit 25 kW ( 34 PS) fahren.
    Ab 19.1.2013 darf diese Gruppe von Fahranfängern nach der neuen EG- Führerscheinrichtlinie Maschinen mit 34 kW ( 48 PS) fahren.
    Also haben unser Fs 2 PS zuviel!
    Z. Zt ist auf dem Zubehörmarkt noch kein Drosselsatz für diese Reduzierung erhältlich.
    Doch Hilfe naht:
    Ich bin Mitarbeiter einer grossen techn. Schverständigenorganisation im Rheinland und die Kollegen von der Typprüfstelle kamen heute mit einem Vorschlag zu mir :
    Ein namhafter Hersteller von Motorradzubehör ( u. a. Drosselsätze) will an meine F 650 GS ( BJ 2002) einen Drosselsatz für 34 kW( 48 PS) anpassen und einbauen.
    Die Kollegen der Typprüfstelle werden dann das entspr. Gutachten für 34 kW ( Leistung, Abgas, Geräuch) erstellen und diesen Drosselsatz mit einem Teilgutachten versehen.
    Dann wird der Hersteller dieses Teil wohl in Serie produzieren. Dann kann ich meine Maschine ummelden auf 34 kW und mein Sohn darf ab 19.1.2013 auch damit fahren


    Wenn dieses Teil erhältlich ist , werde ich mich wieder melden und genaue Angaben zu Hersteller und Typ des Drosselsatzes weitergeben.


    Gruß von


    Christoph

  • BMW hat die G-Reihe für die 48 PS-Einsteiger homologiert hat. Auch Honda hat mit der NC700S/X zwei Modelle am Start.


    Gut, ist ja ein kleiner Eingriff, für die G gibt es ja auch eine Reduzierung auf 25 kw und diese wird nur über einen kürzeren Drosselklappenanschlag vollzogen und nun ja nicht mehr gebraucht. Da sich so die Kosten in kleinem Rahmen halten, könnte ich mir vorstellen, dass ein Anbieter das Teil für die älteren F,s herstellen wird. Würde die Reduzierung über die Motorsteuerung erreicht, könnts teuer werden, wenn man diese tauschen müsste.


    Die 25 kw od. 34 PS Beschränkung wird 2013 von der neuen 48 PS Kat. A2 abgelöst. Das kommt so auch bei uns in der Schweiz, da wir die Führerscheinnormen der EU angepasst haben.


    Bei meiner G650GS ist's umgekehrt, die hat offiziell 48 PS, bringt aber auf dem Prüfstand bis 53 PS.

  • Ergänzung : Der Drosselsatz wird ein kleines mechanisches Bauteil, kein Software oder Elektronkibox.
    Gruss


    Christoph



    Moin Christoph.


    Ich finde toll, das du /ihr euch die Mühe macht und an die Sache rangeht.
    Ich bin mir ziemlich sicher, das sich das Teil vermarkten lässt.
    Da muss sich doch nicht gleich jeder eine neue G650 (weil 48 PS) kaufen, weil er gedrosselt fahren muss. :thumbsup2:
    Wäre toll, wenn du uns hier auf dem laufenden hälst.

    Gruß aus GarbSen :wave:
    Bernhard


    Lebe lang und in Frieden

  • Fände ich absolut top :)


    Ich hab mir nämlich grade erst ein bissl in den Ar*** gebissen, weil ich meinen Führerschein (also den mit A drauf) erst recht lange nach der Prüfung abgeholt habe und jetzt erfahrenhabe, dass leider das Abholdatum und nicht das Prüfungsdatum für die Umwandlung zu A unbeschränkt zählt :/


    Ich hoffe mal, dass da etwas zustande kommt (schade nur, das ich die Drossel dann neu eintragen muss :pinch: )



    :clap1:

  • Ich habe es so verstanden das die neue Drosselregelunf nur für die Fs Anfänger gilt die ihre Prüfung 2013 machen.
    hat man sein Fs 2012 gemacht darf man deswegen nicht automatisch 2013 mit 48 ps fahren.


    Würde mich da genau erkundigen

  • Hier ist die Antwort auf die vorhergehende Frage :


    Beschreiben ist das in:


    "Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (6. FeVuaÄndV)"


    dort steht zu Führerscheinklassen:


    „(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:.....


    Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt."


    weiter heisst es:


    " § 76 wird wie folgt geändert:



    7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A


    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen


    a) Krafträder der Klasse A2 und


    b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen."




    damit ist klar : Führerscheininhaber , die jetzt noch mit A(beschränkt ) fahren ( z. Zt. Begrenzung auf 25 kW (34 PS)) dürfen ab 19.1.2013 die Klasse A2 ( 34 kw) fahren!




    Gruss Christoph von

  • Hallo


    alle die den FS Klasse AB haben müßen weiter mit max 34 PS fahren ( Dafür öffnet der sich automatisch). Alle, die ab dem 19.01.2013 den A2 machen dürfen max 48 PS.( Der öffnet sich nicht mehr. Für den offenen A ist wieder eine Prüfung nötig)
    Einzige Möglichkeit für die heutigen AB ab 19.01.2013 mit 48 PS zu fahren ist der freiwillige Umtausch in Klasse A2. Damit entfällt aber das automatische öffnen nach 2 Jahren.
    Eine sogenannte Übergangszeit gibt es diesmal definitiv nicht.. Man sollte also gut überlegen, ob man für 1,5 bis 2 Jahre auf das Öffnen verzichtet.
    Zur Zeit können sich die Fahrschulen nicht vor Leuten retten, die noch "schnell" AB machen wollen.
    Ich weiß wovon ich rede.


    Lg


  • ich verstehe nicht, was soooooo schlimm daran ist 2 Jahre mit 34 PS (ich hab mit 40 Jahren freiwillig den Stufen-FS gemacht) zu fahren. Da es sich hier wohl um einen jungen Fahrer handelt - erst recht...

    Viele Grüße aus Berlin


    Nina :punk:

    Einmal editiert, zuletzt von Nina ()

  • ich verstehe nicht, was soooooo schlimm daran ist 2 Jahre mit 34 PS (ich hab mit 40 Jahren freiwillig den Stufen-FS gemacht) zu fahren. Da es sich hier wohl um einen jungen Fahrer handelt - erst recht...

    Ich will es mal so sagen - mir geht es nicht darum, dass Prinzip des Stufenführerscheins zu untergraben, sonder vielmehr darum, dass ich denke, dass es vielmehr um die Fahrleistung anstatt eine zeitliche Begrenzung gehen sollte (ja, ich weiß man kann schlecht nachvollziehen wie viele Kilometer eine bestimmte Person gefahren ist).


    Es macht schließlich einen Unterschied, ob ich in 2 Jahren 2000 oder 20.000 Kilometer fahre. Ich bin eher in der Riege mit den 20.000 anzusiedeln, den ich in den 6 1/2 Monaten mit Motorrad bereits 8.000 km abgespult habe.
    Sicherlich habe ich dadurch noch lange nicht soviel Erfahrung wie Leute die seit 20 Jahren aktiv Motorrad fahren, ich denke aber, dass ich bis Januar genug Erfahrung für 48 PS habe. Ich will ja von mir selbst aus noch keine 100 oder mehr PS fahren....




    P.S.: Mir wurde es so erläutert, dass ich automatisch ohne irgendwelche Privilegien der jetzigen Klasse A Beschränkt abzugeben die 48 PS fahren darf, ich werde mich da aber gerne nochmal genauer drüber informieren.

  • Hallo zusammen ,


    ich wollte hier keine grosse Diskussion lostreten über den Sinn 34 PS(25 kW) oder 48 PS(35 kW).
    Bei uns ist die Situation aber so: 1 Motorrad F 650 GS z. Zt. 50 PS, und mein Sohn hat den Führeschein seit 05.2012. Ich möchte aber das Mop nicht auf 34 PS drosseln und dann auch damit fahren müssen. Daher kommt mir die Möglichkeit auf 48 PS zu drosseln sehr entgegen, denn damit wäre mir und meinem Sohn geholfen.


    Gruss von


    Christoph

  • Bei einer K100 war das bei BMW mal so,
    von 100PS reduziert auf 98PS mittels anderem Luftfilter und Gutachten!


    Gruß Stopsi

  • Nur mal zu Erläuterung


    ich habe absolut nix gegen 2 Jahre beschränktes Fahren. Ganz im Gegenteil.

    Und nochmal
    entweder Ab - dann keine Prüfung zur offenen A , aber nur max 34 PS
    oder A2 - dann 48 PS aber Prüfung zur offenen A.
    Eine andere Möglichkeit - so in der Art two in one gibt es nicht.


    Mit dem Führerschein der Klasse AB eine 48 PS Maschine fahren, bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Wollte nur zur Aufklärung beitragen.


    Ach ja, ich bin kein junger Fahrer, sondern Fahrlehrer.


    L

  • Kleiner Einwurf:


    Quelle (Info von November 2012 - aktueller gehts wohl kaum):
    http://www.ivm-ev.de/Fuehrerschein.html



    Jetzt muss sich nur der Threadersteller nochmal melden und ich mich dazu entschließen nochmal Geld für eine Drossel rauszuschmeißen :whistling:

  • Ach ja, ich bin kein junger Fahrer, sondern Fahrlehrer.


    L


    Und mir hat mal ein Fahrlehrer erzählt, beim BE Führerschein würde nur die Begrenzung MaxGew Anhänger < Leergewicht Fhz wegfallen, und die Gesamtlast auf 4,25to angehoben.


    Insofern tu ich mir da immer ein wenig schwer, vollen Glauben zu schenken..

  • Hallo zusammen,


    zu meinem Umbau ( Einbau eines Drosselsatzes 50 auf 48 PS) kann ich noch nichts sagen: Noch in Arbeit bei Zubehörhersteller.


    Aber: Fahranfänger mit A ( beschränkt ); Erwerb 2012 , dürfen ab 19.01.2013 35 kW ( 48 PS ) fahren! :clap1:


    zur Info: ( aus einer Fachveröffentlichung)


    Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann ich dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich dann zwei Jahre lang mit maximal 25 kW leben?


    Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76 »Übergangsrecht« überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit aufgehoben) lautet dann wie folgt:


    »7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen


    a) Krafträder der Klasse A2 und
    b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«



    Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.


    Was unklar ist: Angeblich besitzen einige Führerscheine in denen ein Vermerk »maximal 25 kW« vorhanden sein soll. Ich kenne nur die beiden Zeilen auf der Führerscheinrückseite wie auf dem Bild ganz oben abgebildet. Aus diesen beiden Zeilen sind der Erwerb von »A beschränkt« und das »Inkrafttreten« des »A unbeschränkt« zu entnehmen. Sollte es tatsächlich einen Zusatz »maximal 25 kW« geben, könnte dieser für Probleme sorgen.



    Alle gegenteiligen Aussagen , die weiter oben gemacht wuredn sind wohl falsch!


    Gruß von Christoph

  • Hallo,


    die Aussage von Christoph kann ich bestätigen. Ich habe mir vom ADAC eine kostenlose Rechtsberatung zu diesem Thema am Telefon gegönnt ( so rentiert sich der Beitrag auch ohne Panne ^^).
    Ab dem Stichtag darf auch der A-Beschränkt-Inhaben Fahrzeuge der A2 Klasse fahren...


    Da ich gerade kurz vorm Kauf bin hab ich mich auch schon nach Drosselsätzen umgeschaut. Von alpha Technik gibt es bereits einen 35 kW Satz. Was ich mich allerdings immer frage: Wie läuft das mit der Drosselung ab? es gibt ja meistens Sätze für 25 € und welche für ~100€. Ist der Unterschied ausschließlich die ABE? Kann ich bei einer Drossel mit ABE diese einfach einbauen, ab zum Tüv und fertig (bei einem billigen Satz auf den Prüfstand?)? Was kommt insgesamt noch an Kosten von TÜV und co. dazu?


    freundliche Grüße,
    Hans

  • Ach verdammt...erstens war ich inzwischen aufgrund der ziemlich hohen Kosten für eine neue Drossel am überlegen, zweitens habe ich eine neue Hürde (für mich im speziellen) entdeckt.


    Das Leistungsgewicht.
    Bei 25 kW waren es 0,16 kW pro kg, da hätte ich also noch Luft gehabt (165 * 0,16 = 26,4).
    Mit der neuen Regelung sind es 0,20 kW pro kg, also 165 * 0,2 = 33, also wiegt das Töff genau 10 kg zu wenig :bangin:
    Mal ganz davon abgesehen, dass die 165 kg im Schein nicht dem Realgewicht entsprechen. Soll heißen ich müsste vmtl. zum Tüv'ler nur um das korrigieren zu lassen :S




    Ich hab keine Ahnung was Drosselsätze ohne ABE betrifft, da müsstest du mal einen Tüv'ler fragen, ich denke aber nicht, dass das so einfach läuft.


    Ich habe momentan eine 25 kW Drossel von Alpha Technik, der Besuch beim Tüv'ler hat 39 € gekostet, die Eintragung im FZG.Schein nochmal 12 €.
    Machte also alles in allem:
    114,50 € (Drossel inkl. Versand) + 39 € (Tüv) + 12 € (Eintragung) = 165,50 €

  • Hm das mit dem Gewicht ist aber echt bitter... Tut mir Leid für dich! Bei mir siehts jetzt so aus: Hab meine F 650 GS gekauft :thumbup: !! Da sich beim Preis nichts machen ließ wird jetzt der Kundendienst gemacht, sie bekommt den TÜV neu und die Drossel wird eingebaut... Kanns kaum erwarten bis ich sie bekomme :dance1: ...


    Grüße, Hans

  • Hallo,


    zuerst einmal bedauere ich, dass hier durch Falschaussagen eine so große
    Verwirrung geschaffen wurde.


    Ich habe mich recht lang mit der Marterie befasst und möchte nun eine exakte und kurze
    Zusammenfassung für die F650GS/G650GS presentieren:


    1. Für Lizenzinhaber der Klasse AB/A2 ist das Fahren mit einer ungedrosselten F650GS (EGAL WELCHER) ist auch weiterhin
    fahren ohne Führerschein. Nur die neue G650GS besitzt im Fahrzeugschein ab Werk
    die Leistungsangabe 35kw.


    2. Das Drosseln der F650GS (R13) Baujahr 2000 bis 2003 auf 35kw ist möglich.
    Bei AlphaTechnik gibt es bereits seit !!!OKTOBER!!! die Möglichkeit die Drossel
    vorzubestellen. Meine wurde heute geliefert...
    LINK: Drosselübersicht AlphaTechnik
    LINK: Drosselbestellung R13



    3. Das Drosseln der F650GS (E650G) Baujahr 2004-2007 auf 35kw ist nach meinem Kenntnisstand NOCH NICHT MÖGLICH.
    Bei AlphaTechnik ist das Modell „E650G“ nicht aufgeführt.


    4. Änderungen der Motorradführerscheine:
    4.1. Ab dem 19.01.2013 sind alle Lizenzinhaber der Klasse AB berechtigt die Privilegien der neuen Klasse A2 wahrzunehmen.
    4.2. Die Altersgrenze für den Direkterwerb von Klasse A wurde um 1 Jahr gesenkt.
    4.3. Die Geschwindigkeitsbeschrenkung für Lizenzinhaber der Klasse A1 unter 18 fällt ersatzlos weg.


    5. Morgen gibt es Fotos von der 35kw Drossel für meine F650GS R13 Bj. 2000.



    Ich wünsche Allen ein schönes Wochenende!



    Hendrik