Hattech Endschalldämpfer

  • Hallo zusammen, :wave:


    drei Jahre nach meiner Registrierung bin ich nun auch an einen Punkt gekommen, an dem sich mir eine Frage stellt, welche ich auch mit Hilfe der Suche hier im Forum sowie auch bei google nicht beantworten kann.


    Nun zu meiner Frage, ich würde gerne einen Hattech Endschalldämpfer an meine F650GS montieren. Wobei das Montieren für mich an und für sich kein Problem sein sollte. Jedoch frage ich mich, wie das mit der Zulassung des Endschalldämpfers für die Schweiz aussieht. Gibt es evtl. den einen oder anderen hier im Forum, der schon mit dem Schalldämpfer beim Strassenverkehrsamt vorgefahren ist und keine Probleme damit hatte? Falls dem so ist, was muss ich spezielles beachten? :rolleyes:


    Natürlich habe ich auch schon bei der Firma Hattech angefragt, da bekam ich die Antwort, dass ich mit dem Schalldämpfer keine Probleme habe, wenn ich die mitgelieferte EG-ABE und einen von Hattech ausgestellte Bestätigung mitführe. Dann dachte ich mir, ich frage doch am besten mal noch beim Strassenverkehrsamt nach. Auf dem Strassenverkehrsamt in St.Gallen meinten die Beamten, die Papiere(EG-ABE) gelten nicht für die Schweiz und die Firma Hattech darf mir keine Bestätigung ausstellen, die müsse der Importeur oder der schweizer Hersteller machen. :bangin: Dann habe ich gedacht, mal schauen was die beim Kanton Zürich meinen. Diese meinten dann, grundsätzlich sind die Papiere so in Ordnung und wenn die benötigten Angaben in der Bestätigung ausgewiesen sind, könnte diese akzeptiert werden. :notworthy1::cursing:


    Falls sich jemand auch schon mit dieser Sache rumgeschlagen hat, wäre ich für eine nützliche Antwort dankbar.


    PS: Die Beiträge von 2006 und 2009 habe ich gesehen, vielleicht gibt es aber mittlerweile andere(bessere) Erfahrungen mit Endschalldämpfer.
    PPS: Ich möchte hier mal noch einen Dank aussprechen an alle, die fleissig Beiträge verfassen und immer mit Rat zur Seite stehen. Einige Beiträge haben mir auch schon bei Reparaturen usw. geholfen :ok:

  • MFK ist nach wie vor so, dass schweizer Papiere vorgelegt werden müssen. Du kannst lediglich "Glück" haben, da mittlerweile (gerade in ZH) praktisch jedes zweite Auto usprünglich aus Deutschland stammt, dass sie es einfach durchgehen lassen. Grundsätzlich zulässig ist es aber nicht.

    GUTE FAHRT!
    Dakar mit E85.... sauberes Abgas und kein Gerüttel :dance1:

  • Eine EG-Teilgenehmigung geht schon. Problem, das lumpige Beiblatt ist halt nur ein lumpiges Beiblatt und nicht die echte Teilgenehmigung.


    Was die Schweizer Behörden wollen: Einsicht in die Original Teilgenehmigung mit Prüf- und Messdaten.


    Details was man genau braucht findet man in:
    KT MB 11 «Austauschschall-dämpfer und -katalysatoren»
    http://www.asa.ch/media/archiv…ratis/2010/MB_KT_11_d.pdf



    Schweizer Beiblattes wo drauf steht an welcher Schweizer Adresse das Amt Einsicht in die original Teilgenehmigung nehmen kann. Punkt 6.4


    ODER


    Vorlage der Original Teilgenehmigung beim Strassenverkehrsamt. Dann kriegst du es eingetragen. Punkt 6.6


    ODER


    Der Auspuff ist schon auf der TG des Motorrads vorhanden. Punkt 4


    ODER


    Einzelabnahme Punkt 6.7.




    Die in KT MB 11 erwähnten weiteren Quellen:


    Weisungen des ASTRA vom 29.09.1995
    Erläuterungen und Weisungen zu VTS, VVV und VZV
    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1995-09-29_710_d.pdf


    Weisungen des EJPD vom 29.09.95
    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1995-09-29_710_d.pdf


    Richtlinie 97/24/EG
    http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=CELEX:31997L0024


    bzw. Anhang 2 der Vorgänger-Richtlinie 78/1015/EWG
    http://eur-lex.europa.eu/legal…ALL/?uri=CELEX:31978L1015


    ECE-R 59
    http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs41-60.html


    ECE-R 92
    http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs81-100.html

  • "5
    7.2.
    Schalldämpfer mit integrierten Katalysatoren:
    Schalldämpfer mit integrierten Katalysatoren (siehe TG), dürfen nur durch Anlagen die eben-
    falls mit integrierten Katalysatoren ausgerüstet und auch damit genehmigt sind, ersetzt wer-
    den.
    Die Katalysatoren dürfen auch dann nicht entfernt oder weggelassen werden, wenn EG-
    bzw. ECE-Teilgenehmigungen vorliegen, die aussagen, dass die Abgas- bzw. Geräuschvor-
    schriften auch ohne Katalysatoren eingehalten sind. "



    Aus dem ASA Merkblatt. Keine Ahnung ab welchem Baujahr das gültig ist, aber dies dürfte (neben allen anderen Hürden, die es hier so gibt...) die meisten Auspuffsysteme von Drittherstellern für die F650GS in der Schweiz schon mal ausschliessen. :thumbdown:

  • Vielen Dank für eure Antworten. :thumbup:


    Werde mich wohl mal in diese Richtlinien einlesen müssen, und vergleichen, was auf der EG-ABE steht, die ich erhalten habe. :wacko:


    Falls ich irgendwann etwas neues zum Thema habe lasse ich es euch sicherlich wissen. :victory: