Leider nichts durch die Suche hier gefunden:
Die hintere Serienbereifung der GS ist ja 130/80-17 …
alternativ kann man ja den K60 Scout mit den Angaben 140/80-17 … fahren.
In der „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ist aufgeführt:
„Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombination setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet“
Mein „Reifenhändler“ stolpert über den Spruch „unverändertem Originalzustand“.
Da ich eine Solositzbank und veränderte Heckpartie, andere Rücklicht und Blinker, alles mit E-Nr., also zugelassen, habe und dazu noch einen Zubehörauspuff, ebenfalls mit E-Zulassung und Bescheinigung.
Was ist unter „unverändertem Originalzustand“ zu verstehen?
Hat das schon mal einer recherchiert?
Gruß B.