Auspuff eintragen lassen

  • Hallo,


    habe mir einen LeoVince SBK Evo 2 Aluminium gebraucht gekauft. Habe ihn angebaut und alles super bei der Probefahrt. Nach dem durchschauen der Papiere habe ich festgestellt, dass das Gutachten nur für die F650GS ab BJ 2004 ist - meine ist 2001. Der Auspuff hat ein E-Prüfzeichen.
    Prinzipiell hat sich ja nicht viel von der Technik her geändert, ausser Doppelzündung und Krümmer 1?mm größer...


    Wenn ich zum TÜV oder Dekra fahre und den eintragen lassen möchte- kann mir hier jemand sagen, wo ich preislich liegen werde?

  • Hi,


    frage doch mal beim Hersteller nach, ob es auch ein Gutachten mit der e-Nummer für Dein Baujahr gibt. Mit Gutachten kannst Du ihn eintragen lassen, musst aber nicht (mehr). Ohne Eintrag musst Du das Gutachten mitführen.
    Wenn die Rennleitung genau hinsieht könntest Du mit dem jetzigen Gutachten ein Problem bekommen.


    Gruß,
    Marc

  • Hallo Marc,


    der Hersteller stellt den Auspuff nicht mehr her, folgich wird es mit dem Gutachten schwer. Ich weiss, dass ich momentan nicht auf der sicheren Seite bin, deswegen will ich zum TÜV und ihn eintragen lassen, da die beiden Modelle ja gleich sind bis auf Doppelzündung und 1?mm größerer Krümmerdurchschnitt... Selbst der Motor ist exakt der gleiche nur halt er Unterschied Doppelzündung...

  • Hi,
    Mit Gutachten kannst Du ihn eintragen lassen, musst aber nicht (mehr). Ohne Eintrag musst Du das Gutachten mitführen.
    Wenn die Rennleitung genau hinsieht könntest Du mit dem jetzigen Gutachten ein Problem bekommen.


    Gruß,
    Marc


    Diese Aussage ist falsch!
    Mit E-Nummer muss kein Gutachten mitgeführt werden,noch brauch der Hersteller ein Gutachten mitliefern.
    Wenn er es trotzdem tut ist es seine freiwillige Entscheidung.
    Im Falle einer Kontrolle wäre es dumm ein Gutachten vorzuzeigen im den steht das der Auspuff bzw. die E-Nummer nur für ein späteres Baujahr gilt.
    Also einfach ohne Eintrag fahren,wie hier bereits geschrieben wurde.
    Auch ein eingetragener oder serienmäßiger Auspuff der zu laut ist kann zu Problemen führen mit der Rennleitung.
    Gruß Jürgen

  • Auch ein eingetragener oder serienmäßiger Auspuff der zu laut ist kann zu Problemen führen mit der Rennleitung.


    Genau so sieht die Praxis aus, je nach Tagesform des "Kontrolleurs" kann da auch ein nicht modifizierter Auspuff Probleme machen, trotz E-Nummer.
    Wirst Du also auffällig, könnte theoretisch bei Kontrollen über Abfrage der E-Nummer das Gutachten angefordert werden, was in der Praxis aber eher nicht machbar ist, da Zugriff über das KBA für ausländische Gutachten (siehe E-Nummer, die Zahl danach beziffert Herstellerland) mit erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, in der Regel wird ein Polizist oder TÜV-Prüfer sich dann mit der E-Nummer begnügen.
    Wenn Du es 100% machen willst, das vorliegende Gutachten als Vergleichsgutachten anwenden und TÜV-Prüfer suchen, der Dir das einträgt.


    Maßgebend wäre für mich, ob der "Sound" auch für unbeteiligte erträglich ist.


    Gruß Joschy

  • Hallo, nur mal so nebenbei bemerkt. Wenn Du nur ein TÜV Gutachten hast und keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) dann muss der Auspuff eingetragen werden. (rechtlich gesehen) Ich würds wahrscheinlich nicht machen oder beim nächsten TÜV Termin nachtragen.
    Gruß Sandro

  • Rein rechtlich gesehen hat der Auspuff ne E-Nummer aber nur für MÜ... sonst nix...

  • Eine Frage zu der Aussage: "Mit E-Nummer muss kein Gutachten mitgeführt werden,noch brauch der Hersteller ein Gutachten mitliefern."


    Das heißt, wenn irgendeine E-Nummer auf einem Anbauteil vorhanden ist, kann ein Polizist nicht weiter prüfen und muss es aktzeptieren? Gutachten muss ich ja nicht mitführen. Da viele Zubehörauspuffanlagen eine E-Nummer haben: Kann ich jetzt einen Yami R1-Auspuff anbauen, wenn er eine E-Nummer hat? Hauptsache, nicht zu laut?


    Bin noch nicht überzeugt...


    Marc

  • Das heißt, wenn irgendeine E-Nummer auf einem Anbauteil vorhanden ist, kann ein Polizist nicht weiter prüfen und muss es aktzeptieren? Gutachten muss ich ja nicht mitführen. Da viele Zubehörauspuffanlagen eine E-Nummer haben: Kann ich jetzt einen Yami R1-Auspuff anbauen, wenn er eine E-Nummer hat? Hauptsache, nicht zu laut?


    Bin noch nicht überzeugt...


    Das sind die Stilblüten der Eurokratie, nicht nur Du bist verunsichert, auch TÜV und Polizei.


    Die E-Nr. beschreibt in der Theorie ganz genau, für welches Modell das Zubehörteil zugelassen ist, soweit die Theorie, dies in der Praxis zu überprüfen, bedeutet sehr viel Aufwand und deswegen ist für viele die E-Nr. ausreichend.


    Sollte der Auspuff aber zu laut sein, wird sowohl Fahrer als auch Halter zur Rechenschaft gezogen, auch hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Es liegt also in der Verantwortung des Einzelnen, eine laute Tröte anzubauen, über Streckensperrungen darf man dann aber nicht jammern!


    Gruß Joschy

  • Ich hab mal in den § 19 StVZO reingeschaut, hier mal Textauszüge:


    §19 (3)
    Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
    für diese Teile...

    Nr. 2

    eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder...

    erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder...

    §19 (4)

    Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

    • des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

    • des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom
      Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt
      bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das
      Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus
      sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und
      zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

    -> Bin kein Jurist, aber mein Subsumierung:
    §19 (4) Nr. 1und 2 beziehen sich nur auf Nr. 1, 3 und 4 des Absatz 3.


    Nicht auf Nr. 2 !!


    Damit ist mit einer EG-Typgenehmigung nichts mitzuführen.


    Wenn jetzt noch jemand den Gesetzestext hat, dass eine e-Nummer die EG-Typgenehmigung ausdrückt wäre alles juristisch wasserdicht :cool: -oder?


    Sorry, wenns zu komplex wurde, aber den §19 mit Markerung der Absätze 3 und 4 müsste man sich ggf. unter die Sitzbank legen...


    Gruß,
    Marc

  • Moin Marc,


    steht so ungefär da, wie Du beschrieben hast. Das Problem ist aber, dass Du in dem krassen E-Nummmer-Bla-Zulassungsbericht man nachsehen must, welche Mopeten da eingtragen sind. Wenn in dem Ding nämlich drinsteht, dass die Tüte nur für die 2004 Maschine gilt oder so, dann verstößt dass gegen die Kombination

    Zitat

    §19 Abs. 3 Nr 2 mit dem Zusatz
    Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    weil der Maschinentyp eine Einschränkung ist.


    Letzten Endes ist es so.
    1. Es ist nicht legal mit der Tüte rumzufahren, wenn sie nicht für deine Maschine ist
    2. Die Rennleitung kann es zur Zeit nur schwer kontrollieren
    3. Solche Dinge kriegt man bei nen humanen Tüv-Prüfer eventuell eingetragen. Anrufen hilft


    Grüße


    Wolfram