Salut
ich habe sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, als auch in der Betriebserlaubnis (bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung) folgenden Satz zu stehen:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Außerdem steht in der Betriebserlaubnis noch "Reifanpaar. nur von einem Herst. zul."
Heißt das jetzt, dass ich - wenn ich gerne nen anderen Reifen draufziehen möchte - beim Wechsel des vorderen (noch 2,2mm) den hinteren (noch 5,2 mm) mit wechseln muss?
Wenn ja - wozu soll das gut sein? Warum kann ich nicht vorne wechseln und wenn hinten dran ist den dann mit wechseln?
Also rein logisch betrachtet.
Was passiert ggf. wenn ich vorne und hinten unterschiedlich hab und kontrolliert werde? In der Zulassungsbescheinigung steht das ja nicht drin, nur in der Betriebserlaubnis. Oder gilt das generell für Motorräder?
Alex