Reifenfabrikationsbindung gemäß Betriebserlaubnis

  • Salut


    ich habe sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, als auch in der Betriebserlaubnis (bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung) folgenden Satz zu stehen:
    "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
    Außerdem steht in der Betriebserlaubnis noch "Reifanpaar. nur von einem Herst. zul."


    Heißt das jetzt, dass ich - wenn ich gerne nen anderen Reifen draufziehen möchte - beim Wechsel des vorderen (noch 2,2mm) den hinteren (noch 5,2 mm) mit wechseln muss?


    Wenn ja - wozu soll das gut sein? Warum kann ich nicht vorne wechseln und wenn hinten dran ist den dann mit wechseln?
    Also rein logisch betrachtet.
    Was passiert ggf. wenn ich vorne und hinten unterschiedlich hab und kontrolliert werde? In der Zulassungsbescheinigung steht das ja nicht drin, nur in der Betriebserlaubnis. Oder gilt das generell für Motorräder?


    Alex

  • Naja, da steht ja nicht:
    "Wechsle immer beide Reifen!"


    Da steht ja:
    "Wechsle immer auf Reifen des gleichen Herstellers!"


    Also nicht vorne Michelin und hinten WanLiSau,
    sondern beide vom gleichen Hersteller.


    Wenn nur einer (im Idealfall der hintere) abgefahren ist, wechsle nur den. Und nimm einen neuen des gleichen Herstellers! :victory:



    Hab ich die Frage falsch verstanden? :confused:




    Edith sagt, sie kennt kein Möppi bei dem man unterschiedliche Hersteller auf die Felgen ziehen darf...

  • ich muss dringend an meiner ausdrucksweise arbeiten. :pinch:


    Von Metzeler zu Heidenau war mein Gedanke. Hab aber grad gesehen, dass der Metzeler Tourance auch ganz brauchbar sein soll, von daher werd ich wohl bei dem bleiben.

  • ich habe sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, als auch in der Betriebserlaubnis (bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung) folgenden Satz zu stehen:
    "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
    Außerdem steht in der Betriebserlaubnis noch "Reifanpaar. nur von einem Herst. zul."

    In dem Fall bist du eh generell an die Freigaben (UBEs) der Hersteller gebunden (also keine Reifenfreigabe - hier in Dland).


    Was Reifen unterschiedlicher Hersteller v./h. angeht, so wurde ja schon geschrieben, dass das im Normalfall (hier in Dland) nicht erlaubt ist. Anders sieht es aus, wenn ein Hersteller in seiner Freigabe unterschiedliche Kombinationen drin stehen hat (was auch vor kommt) - diese sind dann auch zulässig.

  • Es gibt jede Menge Motorräder, bei denen zu Reifenbindung gar nichts steht, zum Beispiel die R100 (GS, R usw) Typ 247E, da muss nur die REifengröße stimmen und dann sind vorne Metzler und hinten Heidenau zulässig. Ob das Sinn macht, ist ne andere Frage. Die ganzen neuen Suzukis haben auch nix mehr drin stehen, das gibts also schon, vor allem bei älteren Motorrädern, da gab's mal die ominöse 60 PS-Grenze. Drunter musste nur die Größe stimmen, drüber gabs ne Reifenbindung, siehe die alte 600er Diversion von Yamaha. Die gab's in ner 50PS-Version ohne Reifenbindung und eine "offene" mit 61 PS, da war ne Reifenbindung eingetragen.


    Ansonsten sind die Eintragungen im Fahrzeugschein doch nicht schwierig zu begreifen. Höchstens schwierig nachzuvollziehen. Die Betriebserlaubnis ist nicht einfach für jedermann zugänglich, der TÜV hat glaube ich einen kostenpflichtigen Zugang zu ner Datenbank, in der man die BEs abrufen kann. Aber was ist an "Reifen eines Herstellers" schwer zu verstehen?


    In diesem Fall scheint sich das ja mit den Metzelers unkritisch auszugehen...

  • ich wollte wissen, ob das generell bei Motorrädern so ist (offensichtlich im allgemeinen schon) und - vor allem - die physikalischen Hintergründe dafür. Beim Auto gibt's das ja auch nicht. Da gibt's ja nicht mal ne Pflicht, links und rechts die gleichen Reifen drauf zu haben. Ne Empfehlung, aber keine Pflicht. Warum dann beim Motorrad?


    Alex

  • Ja das geht glaube ich auf den Fachbereich "Philosophie" zurück.
    Anders kann ich mir die Existenz einer Luftsteuer auch nicht erklären.... :rofl1:


    Sicher kommt gleich ein Dipl. Dipl. Dipl. Ing. Ing. Dr. Prof. der Technik Hochwürden an, der dir das super erklären kann, von wegen Geradeauslauf, Kippverhalten, Spurtreue, ...


    Im echten Leben denke ich nicht dass dieses Gebot Sinn ergibt....

  • Es ist bei Mopeds nicht generell so, bei meiner "alten" KTM sind z.B. nur die Reifengrößen vorgeschrieben, es gibt keine Bndung an ein Fabrikat bzw. identisches Fabrikat vorn und hinten.
    Das wird durch Moped bzw. Reifenhersteller definiert.


    Die Bindung an einen Hersteller macht für mich nur begrenzt Sinn, aber ich vermute es soll mögliche rechtliche Probleme vermeiden.


    Gruss
    Rotax


    P.S. Dipl-Ing.