Mittelrastung Lenkkopflager - Garantiefall?

  • Hallo,
    heute habe ich meine G650GS bei der Inspektion abgeholt.
    Der Freundliche antwortete auf meine Frage, ob alles in Ordnung sei mit "Ja, alles ok."
    Als ich Zuhause war sah ich auf dem Werkstattzettel beim Lenkkopflager den handschriftlichen Eintrag "Mittelrastung".
    Auf der Rechnung steht unten klein gedruckt "Hinweis der Werkstatt: Lenkkopflager weisst Mittelrastung auf"
    Meine G650GS hatte ich vor einem Jahr und zwei Monaten als Vorführer mit 7000KM gekauft. Jetzt hat sie 11000 drauf. Ich hatte eine zweijährige Garantie ausgehandelt.


    Meine Frage nun: Warum hat man mir nichts zum Lenkkopflager gesagt, wenn es einen Hinweis der Werkstatt auf der Rechnung gibt? Mir tut sich der Verdacht auf, als würde man das unter den Tisch kehren, solange ich Garantie hab.
    Muss ein Lenkkopflager bei Mittelrastung getauscht werden?
    Ist es ein Garantiefall oder können die sich auf Verschleiss berufen?
    Fände Lenkkopflager nach 11000 KM schon arg früh, zumal nur 4000KM von mir sind.
    Was ratet Ihr mir zu machen?
    Danke! :victory:

  • Da würde ich aber mal schleunigst wieder aufschlagen bei den Jungs.


    Beim mir war einmal nach einem LKL-Wechsel das Teil auch nach 10 Tkm wieder hinüber (und das bereits lange nach der eigentlichen Garantie-Zeit vom Kauf des Krads seinerzeits) ... bin dann auch erst mal wieder hin und hatte gemeint, dass wäre etwas zu früh für ein LKL (wenn in meinem Fall bei der Twin). Das ganze wurde kurzerhand aufgenommen und ein Termin für den Wechsel gemacht. Ging komplett zu Lasten der Werkstatt.

  • Hallo,

    Der Freundliche antwortete auf meine Frage, ob alles in Ordnung sei mit "Ja, alles ok."
    Als ich Zuhause war sah ich auf dem Werkstattzettel beim Lenkkopflager den handschriftlichen Eintrag "Mittelrastung".

    Das war so sicher nicht in Ordnung. Aus terminlichen Gründen lassen sich ungeplant größere Dinge nicht immer gleich im Anschluss an eine Inspektion machen, in Ordnung ist es deswegen nicht.


    Warum hat man mir nichts zum Lenkkopflager gesagt, wenn es einen Hinweis der Werkstatt auf der Rechnung gibt? Mir tut sich der Verdacht auf, als würde man das unter den Tisch kehren, solange ich Garantie hab.

    Es mag ja andere Erklärungen geben, doch kann ich den Verdacht nicht ausräumen.


    Muss ein Lenkkopflager bei Mittelrastung getauscht werden?

    Ich kenne zwar den Grad der Rastung nicht, generell ist das aber ein großer Mangel beim TÜV.


    Ist es ein Garantiefall oder können die sich auf Verschleiss berufen?

    Auch wenn das Lager bei diesem Modell etwas anfällig ist, macht dieses noch nicht zu einem Verschleißteil.


    Fände Lenkkopflager nach 11000 KM schon arg früh, zumal nur 4000KM von mir sind.

    Ja, aber zumal ist kein geeigntes Argument - das ist eben der Unterschied zu einem Neufahrzeug, das ist eben nicht nur gebraucht, sondern teilweiese verbraucht.


    Was ratet Ihr mir zu machen?

    Sihe die Antwort von tuxbrother: Auf die

    zweijährige Garantie

    zurückkommen.


    Eckart

  • Danke Euch für die schnellen Antworten. Ich war heute da. Anscheinend hatte der Mitarbeiter an der Repraturannahme das übersehen. Es müsste über die Garantie gehen. Er hat mir einen Termin für Mitte April gegeben,. Muss aber noch bei BMW Garantie grünes Licht holen und sagt mir Montag endgültig Bescheid und bestellt die Teile. Ersatzmoped bis 48PS haben sie leider nur ein 125er Roller. :(

  • Hallo,

    Anscheinend hatte der Mitarbeiter an der Repraturannahme das übersehen

    Auf jeden Fall st positiv zu werten, dass es keine Diskussion über die Notwendigkeit gibt.


    Er hat mir einen Termin für Mitte April gegeben,

    Wenn sich das Problem beim Fahren noch nicht spürbar bemerkbar gemacht hat, kann man wohl solange damit leben.


    Es müsste über die Garantie gehen. ... Muss aber noch bei BMW Garantie grünes Licht holen

    Hattest Du das Motorrad mit einer Garantie des Händlers gekauft oder hat der Händler Dir eine Reparaturversicherung gratis dazu gegeben, bei der Du Vertragspartner bist ?


    Im ersten Fall wäre die Garantieanerkenntnis Sache des Händlers, wobei dessen Bereitschaft natürlich davon beeinflusst sein könnte, ob sich ein Kostenträger findet, aber eigentlich nur von den technischen Notwendigkeit abhängen dürfte.


    Im zweiten Fall müsstest Du Dich bei Schwierigkeiten ebentuell selbst mit der Versicherung auseinandersetzen.


    Dritte Möglichkeit wäre noch die Herstellergarantie seitens BMW, die könnte noch bestehen, wenn das Fahrzeug wie ein Neufahrzeug verkauft wurde oder es noch nicht so lange gebraucht war, dass diese noch nicht abgelaufen ist.


    Bei einem positiven Bescheid, den ich für Dich erhoffe, kann Dir die Fallbetrachtung aber egal sein.


    Eckart

  • Das Moped ist von 2011 und hat keine Werksgarantie mehr. Ich habe bei Kauf eine BMW CAR Garantie über 24 Monate ausgehandelt. Es ist eine Anschlussgarantie und keine Gebrauchtfahrzeuggarantie. Hoffentlich auch, dass es gut wird. Sonst wird das meine letzte BMW gewesen sein....

  • Die haben sich heute bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass die CAR Garantie einspringt. Hoffe nun, dass der Mechaniker das LKL so einstellt, damit es lang hält.