Scheinwerfer optimieren?

  • Irgendwie scheint fast alles auf die Marke Shin-Yo hinaus zu laufen.
    Die verlinken für Privatkunden auf brands4bikes.de und da finde ich:


    Eine nette kleine Parkleuchte (40 x 10 mm), die gut an den Handschutz passen könnte
    http://www.brands4bikes.de/bel…tklebender-folie-12v.html


    Zwei verschiedene Ellipsoid-Leuchten mit jeweils nur Einfaden-Leuchtmittel / H1 oder H3, aber Fern- und Abblendlicht in einem Gehäuse:
    http://www.brands4bikes.de/ell…d-fernlicht-funktion.html
    http://www.brands4bikes.de/shi…-und-abblendlicht-h1.html


    Davon sollten zwei nebeneinander in den Lampenausschnitt Dakar passen.
    Hat jemand Erfahrung mit diesen Teilen?
    Wichtig wäre imho eine ausreichend breite horizontale Lichtverteilung, um auch Kurven auszuleuchten.

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Hier der Link zu den aktuell verbauten Leuchten



    noch Fragen?

  • Hier der Link zu den aktuell verbauten Leuchten


    1) DANKE!


    noch Fragen?


    2) In dem verlinkten Angebot (Shin-Yo 223-337) steht: "Achtung nur Fernlicht E-geprüft"
    Hast Du das korrekt durch den Tüv gekriegt? Oder mit 1 3/4 zugedrückten Augen?


    3) würdest Du aus Deinen Erfahrungen zustimmen, daß die Ellipsoiden tendentiell eher schlechteres Licht als die "normalen" Reflektoren liefern?



    Ich bin schon auf zwei ähnliche Shin-yo-Doppelscheinwerfer gestoßen - kennt die jemand?


    "Shin-Yo 223-334"
    http://www.tlo-bikeshop.de/Bel…inwerfer---verchromt.html
    Der Angebotstext sagt "komplett E-geprüft"


    die hier sehen ähnlich aus, aber mit schwarzem Rahmen, da steht aber nicht "komplett E-geprüft" dabei
    Text ist unklar - könnte sein, daß jeweils nur eine Leuchte leuchtet.
    "Shin-Yo 223-336"
    http://www.tlo-bikeshop.de/Bel…heinwerfer---schwarz.html




    Könnte es sein, daß das Problem beim Abblendlicht nicht die Dummheit der Hersteller, sondern die Restriktion der Zulassungsvorgaben, in Zusammenwirkung mit der Geometrie der Schräglage in der Kurve ist?
    Würde also heißen, NIEMAND kann einen einen gut leuchtenden Motorrad-Abblendscheinwerfer bauen, so lange er es nicht schafft, die Hell-Dunkel-Grenze mit digitaler Magie in der Kurve parallel zur Fahrbahn zu halten?


    Ich glaube, ich baue mir statt Nebelscheinwerfer LED-Arbeitsscheinwerfer dran :bangin:
    Incl. Schild am Schalter "Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht zulässig" :whistling:
    Die haben auf jeden Fall ein schönm breites und hohes gleichmäßiges Leuchtfeld.

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    :dwarf: - :bikebayern:

  • sorry, die Links zu TLO gehen nicht und ich kann nicht mehr editieren.
    Bitte bei TLO die Shin-yo-Artikelnummenr in das Suchfeld eingeben.
    Beim schwaren 223-336 gibt es zwei unterschiedliche Einträge, einmal auch mit dem Text
    "Durch unseren speziellen Kabelbaum leuchten IMMER beide Scheinwerfer"

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  • Text ist unklar - könnte sein, daß jeweils nur eine Leuchte leuchtet.
    "Shin-Yo 223-336"


    hier
    http://www.ebay.de/itm/Shin-Yo…ter-223-336-/231847153138
    gibts den selben Scheinwerfer, aber der Text wird klarer:


    Glühlampen:
    1x 12V 60/55 W H4
    1x 12V 55W H7 (Abblendlicht)


    Der Doppelscheinwerfer mit dem dazugehörigen Kabelsatz wurde für den Einsatz in verschiedenen Ländern konstruiert und gebaut.
    Der Kabelbaum ist so konstruiert, dass bei Verwendung außerhalb der STVO immer beide Scheinwerfer leuchten.
    Bei Verwendung des Doppelscheinwerfers im Bereich der STVO, bitten wir folgenden Punkt zu überprüfen und ggf. zu verändern:
    Der mitgelieferte Kabelsatz weist eine Steckverbindung in dem weißen Kabel für das Abblendlicht de H4 Scheinwerfers auf.
    Diese Steckverbindung muss für den Betrieb im Geltungsbereich der STVO getrennt sein, da der H4 Scheinwerfer nur als Fernlicht geprüft wurde.
    In montiertem Zustand ist das relativ einfach zu überprüfen, denn bei geöffneter Steckverbindung entsprechend der STVO leuchtet bei
    Abblendlicht nur der H7 Scheinwerfer. Da beide Scheinwerfer entsprechend Ihrer Funktion E-geprüft sind, ist bei einem Umbau keine Abnahme
    durch einen Sachverständigen oder eine Eintragung erforderlich


    Ich verstehe das so:
    Also ist das eine Kombi aus einem H4-Fern-Abblend-Scheinwerfer, von denen DakarBDG's 223-337 zwei verbaut hat, wo aber die Abblend-Funktion nicht E-geprüft ist, sowie einem reinen E-geprüften Abblendscheinwerfer mit H7-Licht.
    Die "legale" H7-Abblender leuchtet im "gebrückten" Zustand immer, die H4 blendet auf und ab. Ich hab' also legales H4-Fern- + legales H7 Abblendlicht (in der Kombi wieder illegal), wenn ich Fernlicht einschalte. In Abblend-Stellung leuchtet die legale H7 und die illegale H4 - also 2x Abblendlicht.
    In STVZO.konformer ungebrückter Stellung leuchtet jeweils entweder nur die H4-Fernfunktion oder die H7 Abblendfunktion - also immer nur einer der beiden Leuchten.
    Wechsel zwischen den Betriebsmodi durch Öfnnen / Schließen der Brücke.
    Nun gut :whistling:



    Wenn ich legal bleiben will, habe ich nicht mehr als mit dem Serienscheinwerfer: jeweils einen 55-W-Draht mit einem mäßig großen runden Reflektor.
    Halt nur billiger als der Originalscheinwerfer, der bei BMW fast 300 Euro kosten soll, dafür aber mit Pfriemelarbeit.


    Gibt es denn keinen 90mm / 3 1/2" Scheinwerfer, bei dem sowohl Fern- als auch Abblendfunktion E-geprüft sind, so daß ich eine legale Doppelleuchte in den vorhandenen Platz kriege?

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    2 Mal editiert, zuletzt von wrosner ()

  • richtig, die Brückung ist einfach durch einen außenliegenden Stecker geregelt, mit dem man diese Brückung einfach trennen kann. Ich hab den Kabelbaum aber ohnehin komplett geändert.


    Grüße

  • Kann und darf ich einen mittigen runden h4-Reflektor für Fern- und Abblendlicht (sofern ich so einen in 90 mm in voll E-geprüft finde) mit zwei verschiedenen 38 mm DE-Ellipsoiden kombinieren, also einer für Fern- und einer für Abblendlicht, jeweils mir der Funktion des mittigen Scheinwerfers kombiniert?
    Das dürfte vom Platz her knapp in den Ausschnitt der GS passen, (hoffentlich) legal sein, und 2x 55 W pro Funktion bereit stellen.
    Es heißt ja in den Regeln "symmetrische Anordnung", aber nahe zusammen liegende Leuchten gelten als eine - scheint wohl eine gewisse Großzügigkeit bei der Auslegung der Symmetrie zu geben. Kennt jemand die Details?

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  • Ich glaube Du verstehst das falsch.
    H4 Scheinwerfer: Fernlichtfunktion = legal & Abblendfunktion = Illegal
    H7 Scheinwerfer: Nur Abblendfunktion und legal
    Die Kombinationen daraus sind dann auch legal solange keine illegale Variante dabei ist.


    im Einzelnen:
    Legal (Brücke offen) bei Abblendlicht: Nur H7 leuchtet
    Legal (Brücke offen) bei Fernlicht: H7 Abblendlich und H4 Fernlicht leuchtet (dies ist bei den meisten Fahrzeugen auch serienzustand)


    Illegal (Brücke geschlossen) bei Abblendlicht: H7 und H4 Abblendlicht leuchtet
    Illegal (Brücke geschlossen) bei Fernlicht: H7 Abblendlicht und H4 Fernlicht leuchtet und damit wäre kein unterschied zur legalen Variante und du dürftest damit eigentlihc wieder fahren. Es gibt allerdings auch Lichter bei denen das H4 Abblend und Fernlicht gleichzeitig leuchten, dies geht aber extrem auf die Lebensdauer und ist deswegen sehr unüblich aber trotzdem erstmal nicht verboten


    Der Hintergrund mit dem nicht geprüften H4 Abblendlicht wird vermutlich der sein das es Hürden gibt 2 Abblendlichter gleichzeitig am Motorrad zu haben. Das ist erst ab einem bestimmten Jahr erlaubt und dann auch nur unter gewissen Voraussetzungen (wenn mich nicht alles täuscht war da was mit Abstand und das es nicht in einem Gehäuse sein darf oder muss) und das dürfte dann wieder dem vorhaben mit den 3 Scheinwerfern kollidieren

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackFly ()

  • Nachtrag: Das mit den 3 Scheinwerfern wird nicht klappen oder nur wenn 2 Ablendlichter nebeneinander und ein Fernlicht darüber ist


    Fundstelle Seite 18
    Oder etwas übersichtlicher aber nicht von "offizieller Seite"

    Einmal editiert, zuletzt von BlackFly ()

  • Legal (Brücke offen) bei Fernlicht: H7 Abblendlich und H4 Fernlicht leuchtet (dies ist bei den meisten Fahrzeugen auch serienzustand)

    OK, das ist mir in der Form neu.
    Das mitleuchtende Abblendlicht würde auf jeden Fall die Randausleuchtung des Fernlicht verbessern, denke ich.


    Der Hintergrund mit dem nicht geprüften H4 Abblendlicht wird vermutlich der sein das es Hürden gibt 2 Abblendlichter gleichzeitig am Motorrad zu haben.

    Das wird es nicht alleine sein.
    Irgendwo habe ich gefunden, daß Shin-yo schlichtweg die Zulassung für die Abblendfunktion dieses Scheinwerfers verpatzt hat.
    Dafür spricht, daß es zwar diverse Ellipsoide und auch Reflektoren (letztere aber alle über 90mm) mit "ganz normaler" H4-Fern- und Abblend-Zulassung gibt, aber eben nicht in 90 mm. Auch nicht als Einzelscheinwerfer. Nicht bei Shin-yo, und auch nicht anderswo.
    Könnte natürlich auch sein, daß das "verpatzte" Abblendlicht genau die Eigenschaften hat die wir suchen - Ausleuchtung am Rand, auch bei Kurvenlage - und deswegen die Zulassung nicht gekriegt hat.


    Das ist erst ab einem bestimmten Jahr erlaubt und dann auch nur unter gewissen Voraussetzungen (wenn mich nicht alles täuscht war da was mit Abstand und das es nicht in einem Gehäuse sein darf oder muss) und das dürfte dann wieder dem vorhaben mit den 3 Scheinwerfern kollidieren

    Da wäre ich eben für eine konkrete Aussage/Quellenangabe dankbar.


    oops, die Posts kreuzen sich...
    ja, das kenn' ich, aber irgendwo hab' ich im Hintergrund, daß unter bestimmten Bedingungen mehrere Leuchten diesbezüglich als eine gelten.
    Wie hätte sonst das asymmetrische Licht der 800er eine Zulassung bekommen?


    übrigens, zwei Zeilen drunter:
    elektr. Schaltung: beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten
    Das würde Deiner Aussage von oben widersprechen. Oder hab' ich noch immer den Unterschied zwischen EU- und StVZO-Zulassung nocht nicht gefressen?
    Was gilt denn bei 'ner 2000er?


    Egal, ich werd' mir jetzt mal so 'ne H4/H7-Kombi organisieren und neben meiner Dakar gegen die Wand leuchten lassen.

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

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  • Zitat

    Das mitleuchtende Abblendlicht würde auf jeden Fall die Randausleuchtung des Fernlicht verbessern, denke ich.


    Und ja, das mit dem ausleuchten des Straßenrandes ist genau der Grund warum es heute eigentlich üblich ist das man das Fernlicht extra macht und das abblendlicht weiter leuchten lässt. Das Fernlicht wirft das Licht weit nach vorne und in der nähe ist weiterhin das Abblendlicht an. Macht wirklich einen riesen unterschied!


    Zitat

    Irgendwo habe ich gefunden, daß Shin-yo schlichtweg die Zulassung für die Abblendfunktion dieses Scheinwerfers verpatzt hat.


    Woran die fehlende H4 Zulassung im einzelnen liegt kann ich natürlich nicht sagen sondern nur Vermutungen anstellen. Kann aber natürlich auch sein das sie irgendwelche Vorgaben nicht einhalten haben oder knapp verpasst haben oder vielleicht war es einfach nur zu teuer...


    Zitat

    elektr. Schaltung: beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten. Das würde Deiner Aussage von oben widersprechen


    Das sagt nur das wenn man mehrere Fernlichter hat diese gleichzeitig ausgehen müssen und nicht "einzeln" geschaltet werden. Damit wiederspricht sich nichts weil ich darüber garnie nichts geschrieben habe ;)


    Zitat

    Oder hab' ich noch immer den Unterschied zwischen EU- und StVZO-Zulassung noch nicht gefressen?


    Das kann natürlich sein ;) Im Prinzip ganz einfach. Bis zu einem Stichtag gab es nur die STVZO (Straßen Verkehrs Zulassungs Verordnung) und diese gilt natürlich nur für Deutschland. Wenn nun ein Hersteller etwas genehmigt haben will musste er das für Deutschland machen und damit war es erstmal nur in Deutschland zugelassen, bei den anderen Ländern lief es genauso (wobei es da sicherlich absprachen gab das was die einen genehmigen die anderen auch durchwinken). Ab einem gewissen Stichtag (müsste Anfang der 2000er gewesen sein) kam dann das ganze EU weit. Nun mussten die Hersteller sich nur noch einmal für ganz Europa genehmigen lassen und damit war es dann überall legal (somit deutlich weniger Aufwand). Dies ist dann die "berühmte E-Nummer" (wobei das E sagt das es europäisch genehmigt wurde, die Nummer dahinter in welchem Land und die Nummer dahinter außerhalb des Kästchens ist dann glaub der Hersteller oder die Genehmigungsnummer). Somit ist der Unterschied das das eine nationales Recht ist und das andere ist Europäisches Recht (das von den einzelnen Nationen anerkannt wird) und da gibt es dann eben die Unterschiedlichen vorgaben.


    Zitat

    Was gilt denn bei 'ner 2000er?


    Ganz einfach: Beides bzw das was der Hersteller verwendet. Die angebauten Teile müssen zugelassen sein, nach welchem der beiden ist egal (es müssen nur ggf Auflagen eingehalten werden)


    PS: Nur zur Info: Ich habe noch nie erlebt das mir jemand bei einer Kontrolle alle E-Nummern kontrolliert hat und ich behaupte mal wenn du den Scheinwerfer illegal/gebrückt verwenden solltest würde sich dafür niemand (weder Polizei noch Tüff) interessieren und so ein "umbau" ist nicht "unüblich", vor allem in der Zeit kurz nach der Einführungen der EG Rili war es sehr häufig das die Scheinwerfer durch einfaches verlegen eines Kabels oder auswechseln eines Relais modifiziert wurden und ich habe noch nie gehört das jemand deswegen Stress hatte

  • Moin,
    auch wenn es schon gesagt wurde, gebe ich meinen Senf dazu: Die Zusatzlampen von Shin-Yo (oder so) bzw. Wunderlich sind eine wirklich einfache Lösung. Ich habe sie hier im Forum gebraucht gekauft und auf zweimal 35W umgestellt. Bei 55W: ABS-Leuchte hat signalisiert, dass Strom schwach, jetzt super! Also, es geht auch einfach. Bei Walddurchfahten am Tag sehe ich selber als Fahrer, ob sie an ode aus sind! Und der Tüv-Mann war sofort zufrieden, asl ich sagte: Grüner Schalter, als Nebler zugelassen. Also wirklich einfach! Ansonsten halte ich es so, wie Muttern empfiehlt (man muss ja nicht im Dunkeln fahren).
    Gruß
    Roger

  • Zitat

    ja, das kenn' ich, aber irgendwo hab' ich im Hintergrund, daß unter bestimmten Bedingungen mehrere Leuchten diesbezüglich als eine gelten.
    Wie hätte sonst das asymmetrische Licht der 800er eine Zulassung bekommen?


    Das Licht dort ist meines Wissens nach nichts anderes als das was die CS z.B. auch hat und was Du mit den Shin-Yo auch nachrüstest: Einmal ein Scheinwerfer für Abblendlicht (da hat meine CS z.B. den H3 Linsen Scheinwerfer) und ein Scheinwerfer für für das Fernlicht (Reflektor mit H7). Es gibt aber auch andere Varianten, mein Piaggio X9 Roller hatte z.B. 2 Scheinwerfer mit HS1 Lampen (Baugleich mit H4 aber 35/35W anstelle von 55/60W bei H4) da war einer immer Abblendlicht und der zweite wurde zwischen Abblendlicht und Fernlicht umgeschaltet. Die EG Rili gibt dem Hersteller da deutlich mehr freiraum, nach STVZO wäre das Licht wie bei dem Roller nicht möglich gewesen und die Shin-YO entsprechen ohne Brücke ebenfalls den StVZO vorgaben und gebrückt würden sie der EG Rili entsprechen

  • Hier im Thread wurden auch als Alternative andere Positionsleuchten zur Sprache gebracht.


    Diese Kurvenlichter:


    gibts beim Louis auch für 399 Euronen:
    https://www.louis.de/artikel/l…r_article_number=10035480


    Alternativ kann man die beiden Leuchten ohne das Kurvenzeugs für 99 Euro erstehen als Alternative für das original Positions- bzw. Standlicht:
    https://www.louis.de/artikel/led-positionslicht/10035481


    Bei der CS sieht das montiert so aus:
    Standlicht Umbau auf LED


    Leider kommt der Unterschied zum Abblendlicht auf dem Fotos nicht rüber. Im Ggeensatz zu diesen Standlichtern wirkt am Tag das Abblendlicht wie eine Kerze. Nachtfahrttest habe ich noch nicht gemacht. Die Nebler von Wunderlich haben ich schon seit Jahren dran und mit 35 W Birnen bestückt. Mit den neuen Positionsleuchten habe ich beim ersten Test in der Garage nicht wirklich einen Unterschied festgestellt, ob die Nebler an sind oder nicht.

    Scarver, Goldorange, schwarze Sitzbank, Sturzbügel SW Mo-tech, Illuminator v. Wunderlich

  • Geil. Jetzt weiß ich auch warum die - für ein "Standlicht" - so teuer sind.
    Ich glaub', ich bestell meine Shin-Yo TRI-LED wieder ab.


    Wie die da eine Zulassung als Standlicht bekommen haben, ist mir ein Rätsel, aber egal, hauptsache legal mehr Licht war das Ziel.

    Das ist es doch, was wir alle wollen :thumbup:
    Und die haben wirklich eine A-Zulassung (Buchstaben vor dem eingekreisten E)?


    Wenn ich im Artikelbild zoome, sehe ich ein "R" (allerdings an anderer Position und ohne Kreis ums E)
    Nach dem AKE-Papier wäre das die Kennung für "Fernlicht". So siet es eigentlich auch aus.


    Mit den neuen Positionsleuchten habe ich beim ersten Test in der Garage nicht wirklich einen Unterschied festgestellt, ob die Nebler an sind oder nicht.

    Wenn ich das auf dem Bild richtig sehe, produzieren die ja auch eine breite und hohe Ausleuchtung - Im Gegensatz zum flachen Balken eines Neblers..
    Würde das heißen, Nebler wären überflüssig? Muß ich meine Teufelsaugen auch gleich zurücksenden?


    Man könnte ja auch versuchen, die Teile an den Gabelstandrohren zu plazieren, damit sie ein bißchen in die Kurve rein leuchten. Das ist sicher nicht so effizient wie die Kurvenmimik, aber einfach und billig.


    Nachtfahrttest habe ich noch nicht gemacht.

    Na dann, aber nichts wie raus! Momentan (0:10) ist es richtig schön dunkel ....
    Und morgen früh freuen wir uns alle auf den Testbericht. :kiss1:
    Und bitte mitzählen, wie oft Du vom Gegenverkehr angeblitzt wurdest...

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

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  • :g: Da ist auch kein A drin. :g:
    sieht so aus als wäre die Kennbuchstabenmimik des AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf Kap 1.3 noch nicht das letzte gesprochen Wort. :confused:


    Fragen wir Tante Google, finden wir z.B.
    K ENNZEICHNUNG DER LICHTER UND RÜCKSTRAHLER NACH ECE BZW. EG


    A Standlicht / Markierlicht (in der EG / ECE = Begrenzungsleuchte)
    ....
    * 50R Standlicht für Motorräder
    * 50R Schlusslicht für Motorräder
    * 50R Schlusslicht für Motorfahrräder
    * 50R Bremslicht für Motorräder
    * 50R Kontrollschildbeleuchtung für Motorräder
    ....
    Erklärungen: * keine Funktionskennzeichnung; Kennzeichen 'E' sowie Nummer des Reglements und Genehmigungsnummer (hinten: 50R-????? bzw. vorne: R76 ????? sowie seitlich: 77R-??????)


    Und wie soll ich nun als dummer kleiner Endkunde verläßlich wissen, was wofür zugelassen ist?
    Muß ich mich auf die Angaben der Verkäufer verlassen?
    Und wenn TÜV, Poliziei, Unfallgutachter dann trotzdem Streß machen - vielleicht drei Jahre nach dem Kauf - sitze ich zwischen allen Stühlen :g::confused::g::confused:


    Brauche ich den Original-Prüfbericht? Konformitätserklärung oder so was? War so was bei Deinen Leuchten dabei?

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  • Nö, war nix dabei außer einem Ausdruck der PDF-Datei, die es beim Louis zum Downloaden gibt.
    Demnach werden die Dinger von Wunderlich vertrieben. Wäre schon verwunderlich, wenn die illegales verkaufen. Also sowohl Louis als auch Wunderlich.


    Wenn man beim BMVI sucht, findet man diese Stelle:
    https://www.bmvi.de/SharedDocs…n-ece-regelungen-neu.html


    Es gibt da wohl 2 Vorschriften für Beleuchtung am Motorrad.
    Einmal die Regelung 50 "Beleuchtung Krafträder" und R 53 Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung Motorräder"
    http://www.bmvi.de/SharedDocs/…elungen-neu.html?nn=58354


    Nach dieser Übersicht, ist wohl die Regelung 50 einschlägig (Front/rear position-, stop-lamps, direction indicators, rear registration-plate lamps (L)).
    http://ec.europa.eu/DocsRoom/d…ions/en/renditions/native


    Anhand der Nummern auf dem Standlicht weiß man zumindest, wo diese gerpüft wurden und nach welcher Regel (eben der Regelung 50). Die "00" nach "50R" besagt, dass es sich um die erste Serie handelt. Würde da "01" stehen, wäre es eine Weiterentwicklung.


    So meine Einschätzung.

    Scarver, Goldorange, schwarze Sitzbank, Sturzbügel SW Mo-tech, Illuminator v. Wunderlich

    2 Mal editiert, zuletzt von hirsetier ()

  • Ich muß an einen alten Kalauer denken:

    "Aber so nehmen Sie doch Vernunft an!
    Tut mir leid, ich darf nichts annehmen, ich bin Beamter"


    Ich glaube, wir sind uns einig, daß uns die Zulassung dieser Scheinwerfer überrascht.
    Nach dem Vorsichtsprinzip würde ich dem Ganzen nicht trauen und sie nicht kaufen.


    Andererseits:
    E50 im Kreis steht für "Zugelassen in Malta". Es steht mir nicht zu, deren Verwaltungsprozeduren anzuzweifeln, richtig?


    Aus der Louis-Kundenbewertung


    Aus der Einbauanleitung (Downolad von der Louis-Seite):

    Zitat

    Hafungsausschluss/Garantiebestimmungen:
    Bei unsachgemäßer Handhabung, Montage oder Verwendung des Gerätes erlischt jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch.
    Aufgrund der Nicht-Überprüfbarkeit sachgemäßer Anwendung übernimmt die Firma Paaschburg & Wunderlich GmbH keine Haftung für direkte, indirekte und Folgeschäden, die aus dem Betrieb des Gerätes entstehen.
    Zu diesen zählen unter Anderem:
    Personen-­, finanzielle und Sachschäden jeglicher Art.
    Die Verwendung im öffentlichen Verkehr geschieht auf eigene Gefahr.

    Ich bezweifle, daß der Disclaimer von PW vor Gericht Bestand hat, wenn diese Leuchten als E-geprüfte Positionsleuchten verkauft werden. Aber ich werde mir für den Fall der Fälle die Angebotsseite abspeichern und gut archivieren.


    Schließlich hat man uns von Seiten der Obrigkeit jede eigenständige Überlegungen auf Vernunftbasis mit der Überregulierung aus der Hand genommen.
    Warum sollte ich also nicht auch die Vorteile dieser Situation nutzen?


    Ich hab' mir heute die Leuchten bestellt.


    Vor gut einem Jahr hat mich ein linksabbiegender Ibiza geschnitten - genau die gleiche Situation wie in zitierter Kundenbewertung.
    Meine gute alten Honda CB 250 G aus den 70ern (eigenhändig auf H4 umgebaut!) ist Schrott.
    Ich war über ein halbes Jahr ausgefallen (doppelte Beckenringfraktur, retrograde Amnesie - selig die Armen im Geiste...), und krieg' heute nur mehr gewerkschaftskonforme 40-Stunden-Wochen auf die Reihe (normal sollte ich als Landwirt um diese Jahreszeit 100 Stunden die Woche schaffen). Immerhin - ich laufe wieder, auch wenn mein lädiertes Sitzbein nach 2 Stunden auf'm Bock zu ziehen beginnt.


    Aussage des Ibiza-Fahrers: Da waren diese beiden Motorräder hinter mir, dann waren sie nicht mehr hinter mir, und als ich abgebogen war hats gekracht.
    Aussage meines Sohnes (der auf der Dakar hinterhergefahren ist und Situation voll vor Augen hatte):
    Klassicher Fall von totem Winkel - während ich begonnen hatte zu überholen, hat der Andere begonnen, abzubiegen. Es ist unerklärlich, warum er mich weder vor noch dach dem Beginn seines Abbiegevorgangs gesehen hat, wenn ich permanent schräg hinter ihm war.


    Mit dieser Erfahrung sieht man die "bitte nicht Blenden"-Aufrufe in einem anderen Licht.
    Licht. :idea1:Licht! - Sag' ich doch.

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

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