Suche teilegutachten für federgabel und vorderrad

  • Hallo, ich habe eine Umbau F650 gs Dakar gekauft. Also ursprünglich nur GS und dann aber umgebaut zu Dakar. Das problem ist nun nur der Tüv... Ich habe eine nicht serienmäßige Gabel und ein dazu passendes 1,60x21" Vorderrad von Behr. Ausserden habe ich hinten ein Wilbers Federbein. Gabel und Vorderrad sind beide original Bmw. Wilbers federbein natürlich nicht ;) Jetzt ist die frage ob ich für diese Teile für den Tüv Teilegutachten brauche oder nicht und wenn ja ob jemand diese hat.

    Danke im vorraus

    Dakarmaster 3000

  • Und was sagt der TÜV dazu? Hingegen und Fragen, den das kostet noch nichts. Die wissen dann ob es dafür eine Zulassung gibt bzw was beim KBA dafür eingetragen ist als zugelassenes Moped.


    Ich weis nicht, wieso man da zuerst im Internet nachfragt, wo die meisten eben keinerlei TÜV Zulassungen haben und selbst nur halbwissen oder vom Hörensagen was kennen. Mein Weg führt immer zuerst zum TÜV bzw bei mir die Dekra. Und dann wenn ich weis was genau ich brauche, dann suche ich die Unterlagen zusammen. zB für meine Ur-F die Reifenwahl. Nach 5 Minuten Smalltalk wusste ich wo ich suchen muss um zugelassene Reifen zu finden und welche Unterlagen ich mitführen sollte. Alternativ kann ich es eintragen lassen, dann verdienen die auch noch paar Euro dran.


    Jedenfalls solltest du es so machen und erst anhand der TÜV Infos dann nach Daten, Papiere, Unterlagen suchen. zB ob bestimmte Teile die zwar einzeln zugelassen sind, dann auch in Kombination zugelassen. zB wenn bessere Felge an Orginalgabel zugelassen und bessere Gabel an Orginalfelge, dann kann man vermutlich bessere Felge an besserer Gabel nicht nutzen. Manchmal steht aber dann beim KBA drin das Orginalfelge oder gleichwertig zugelassen sind. Dann wiederum kannst die Kombi verwenden.


    Habe da bisher nur gute Erfahrungen gemacht und höre dann auch im Vorfeld schon wo Problemstellen sind und wie man sie eventuell löst.

  • Mach es so wie Chefin es empfohlen hat. Mache ich auch immer so. Direkt mit dem Sachverständigen das Thema durchgehen. Der sagt dir dann was er an Unterlagen benötigt und wo er nogos sieht. Ausserdem hat der Sachverständige einen ermessen Spielraum den jeder dann individuell auslegt.


    Ich habe bei der Dakar das 19 Zoll Rad der GS nebst anderer Reifen eintragen lassen.

    Pflicht war bei mir die Tragfähigkeit der Felge nachzuweisen. Ein Gutachten für die original BMW felge brauchte ich aber nicht. Wir sind die Achslasten der Dakar und GS durchgegangen und haben dann die Felgen Anhand der BMW Teile Kataloge identifiert. Da beide Modelle die gleiche Achslast haben müssen auch beide Felgen die gleiche Traglast haben. Ich habe also in meinem Schein die Teilenummer der original 19 Zollfelge stehen als Ersatz für das Teilegutachten zu der Felge.


    Alternativ hätte ich auch den Felgenring auf einen mit Teilegutachten umspeichen lassen können. Wäre dann aber teurer gekommen. Und der Sachverständige war auch der Meinung ist nicht nötig, er kann das mit der Teilenummer nachvollziehen und eintragen.

    Du siehst letztlich hängt das von dem Sachverständigen ab, und was der miträgt. Also such dir jemand mit Erfahrungen bei Einzelabnahmen, und sprich mit ihm durch was Du eingetragen haben möchtest.


    Ich hab heute nochmal bei Sachverständigen nachgefragt wie das bei ABS aussehen würde, weil wir bei einer GS mit ABS ein 21 Zoll Rad eintragen lassen wollen. Ist kein Problem da das ABS abschaltbar ist. Er würde das mit dem Zusatz bei deaktivieren ABS eintragen.

  • Ich kann Chefin nur zustimmen, genau so macht das Sinn. Nur soviel vorab: Für das Wilbers-Federbein wird es ein Teilegutachten geben, das sollte auch bei dem Teil dabei liegen (wenn nicht, mach den Verkäufer einen Kopf kürzer). Für Original-Teile des OEM gibt es nie ein Teilegutachten oder eine ABE.

  • Wenn Deine GS ABS hat, wird´s schwer. Differente Raddrehzahl.

    Lässt sich mit 50 anstatt 48 "Zähnen" am Sensorring ausgleichen. Ich versuchs in Österreich so eingetragen zu bekommen - vor allem damit ich 19" und 21" im Wechsel fahren.

    Zu Gabel und Felge wurde bereits geschrieben. Ansich sollte das kein Problem sein wenn der Sachverständige bekommt was er wünscht.