... das in diesem Falle nicht die Verkehrsrechtschutzversicherung greift.
Stimmt schon. Ich hatte es anfänglich ja auch nicht von einer Verkers-, sondern generell von einer Rechtsschutzversicherung - und da gibt es schon welche, die bei Ansprüchen gegen Andere (wie ja hier der Fall wäre, wenn sich der Betrug bestätigen würde) schon greifen (da gibt es Varianten).
Hab eigentlich schon seit meiner ersten Lehre eine Rechtsschutzversicherung (nicht rein Verkehr-, da die eh noch im KFZ-Schutzbrief enthalten ist) und muss sagen, dass die sich (hier in D) schon gelohnt hat - die haben auf jeden Fall schon mehr Ausgaben wegen mir gehabt, wie ich insgesamt je einbezahlt hab. Vieles waren beratende Termine, die ohne entsprechender Versicherung ebenfalls schon ein paar Hundert kosten.