BMW F 650 GS von privat gekauft - eine Woche später 1000 € Motorschaden?!?

  • ... das in diesem Falle nicht die Verkehrsrechtschutzversicherung greift.

    Stimmt schon. Ich hatte es anfänglich ja auch nicht von einer Verkers-, sondern generell von einer Rechtsschutzversicherung - und da gibt es schon welche, die bei Ansprüchen gegen Andere (wie ja hier der Fall wäre, wenn sich der Betrug bestätigen würde) schon greifen (da gibt es Varianten).
    Hab eigentlich schon seit meiner ersten Lehre eine Rechtsschutzversicherung (nicht rein Verkehr-, da die eh noch im KFZ-Schutzbrief enthalten ist) und muss sagen, dass die sich (hier in D) schon gelohnt hat - die haben auf jeden Fall schon mehr Ausgaben wegen mir gehabt, wie ich insgesamt je einbezahlt hab. :whistling: Vieles waren beratende Termine, die ohne entsprechender Versicherung ebenfalls schon ein paar Hundert kosten.


  • Deswegen nochmal erklärt, so habe ich mein Anwalt verstanden: der Verkauf eines Fahrzeuges, wissentlich mit einem Schaden ohne diesen anzugeben, ist Betrug, habe aber nicht geschrieben das der Verkäufer betrogen hat, sondern meinte damit, das in diesem Falle nicht die Verkehrsrechtschutzversicherung greift. :wink:


    Da muss ich widersprechen.
    Zitat ADAC:
    In welchen Fällen hilft der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz?
    Wenn Sie z.B. mit einem Gebrauchtwagenverkäufer streiten.
    Zitat ende.
    Das bezieht sich zwar auf Autos,aber ich glaube das zwischen Autos und Motorräder kein Unterschied gemacht wird.
    Übrigens sind Vollzitate in Foren unerwünscht.
    Gruß Jürgen soviel Zeit muss sein

  • @ herci , ich will hier nicht zu sehr vom eigentlichen Thema abschweifen , aber so wie ich es zitiert habe, finde ich das nicht aus dem Zusammenhang gerissen


    Hi Mc Gregor,


    Anwalt und den dazugehörigen Kosten, brauchst du gar nicht erst nachdenken, ärgerlich, aber lass es, es bringt leider in denem Fall nichts, egal was Andere sagen, mein Cousin ist Anwalt, hat es sich durchgelesen und so wie es geschrieben steht und ohne Rechtsschutz (keineVerkehrsrechtsschutz, da es um Betrug geht)), ist da nichts zu machen, erst recht nicht wenn ihr einen Kaufvertrag gemacht habt (Vordruck) wo die entsprechenden Paragrafen drauf stehen, also einfach (oder auch schwer) abhaken.


    damit unterstellst du dem Verkäufer schon den Betrug !


    wie du richtig bemerkst und dein Cousin sicher auch gemeint hat :



    hätte besserschreiben sollen "da es um Betrug gehen würde"


    mittlerweile gibt es so viele verschiedene Rechtsschutzverträge , da muss jeder selber nachfragen , was abgedeckt ist , oder was nicht . Es gibt aber keinen " Betrugs"-Rechtschutz :cool: ( Marktlücke ?? ) , das ganze fällt unter "Vertrags-Rechtschutz"


    ok , nun aber zurück zu den Geräuschen ......


    cu Ingo

  • Hallo!


    Stelle fest, dass hier wieder etwas zu viel um den heißen Brei geredet wird. ;) Der Ansatz von Black F650 ist schonmal gut. Nicht immer verbirgt sich hinter einem abnormen Geräusch ein kapitaler Motor-, Pleuel-oder Nockenwellenschaden. Die Geräuschkulisse mit einem intakten Eintopf (möglichst aus demselben Baujahr) zu vergleichen ist ebenfalls ein guter Vorschlag. Aber bitte nicht eine CS mit einer GS, also Sahnekuchen mit trockenem Mohnstreusel vergleichen (CS = Sahnekuchen :D ). Die klingen - aus eigener Erfahrung ;) - eben nicht 100% gleich (können sie auch nicht, wg. der Unterschiede im Ansaug- und Abgastrakt). Ich würde aber aus Gründen der Beweissicherung (Weiteres s. weiter unten im Beitrag) das Moped vorerst aber möglichst nicht mehr über längere Strecken bewegen.


    Thema "Lagerschaden": es muss für die Diagnose nicht unbedingt das alte Öl und der Filter raus. Bei einem fortgeschrittenen Schaden dürften auch schon sehr feine Metallspäne am Ölpeilstab haften. Wenn dieser nicht vorhanden ist, das Moped mal warmfahren und oben an der Nachfüllöffnung ein paar ml absaugen oder mit einem langen Gegenstand (Stiel eines Holzlöffels) im Öltank rühren und sich das anhaftende Öl GENAU ansehen.


    Thema "arglistige Täuschung": es ist mitnichten so, dass man keinerlei Chance hat, hier noch eine Kaufpreisminderung oder Wandelung zu erwirken. Es kommt immer auf die besonderen Umstände an, denn ein Lagerschaden tritt nicht zwingend mal so eben aus dem Nichts auf wie ein leergefahrener Benzintank. Das ist oft ein schleichender Prozess, wenn man eben nicht gerade ohne Öl gefahren ist. Wie lange der Prozess schon geschlichen ist, kann natürlich nur ein Fachmann feststellen. Heißt so viel wie: wenn ein (Lager-)Schaden schon z.B. mindestens 2.000 km "alt" sein muss, man aber selbst seit Erwerb mit dem Mopped nur wenige hundert km gefahren ist, dürften durchaus noch ggü. dem Verkäufer Ansprüche durchzusetzen sein. Natürlich sollte man dann auch beweisen können (Zeugen haben), dass man eben nicht selbst mit rotglühender Öldrucklampe auf Tour war. Um diesen Nachweis des Vorschadens führen zu können, bedarf es natürlich - oder leider - eines gut gefüllten Bankkontos oder einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die insbes. die nicht gerade unerheblichen Gutachterkosten übernimmt.


    CU!


    Martin - der auch noch nicht so recht an einen Schaden am Pleuellager oder an den Nockenwellen glauben mag

    --- Diskutiere nie mit jemandem, der 6 Gläser Vorsprung hat! ---

  • Herzlichen Dank Martin,


    Für die wertvollen Praxistipps! Das mit dem Holzlöffel kann sogar ich umsetzten :) Werde es mal versuchen. Ansonsten werde ich am Montag mal so viele Hänler/Werkstätten /die DEKRA & den TÜV anfahren wie möglich um mir (rein statistisch :)) bevor ich einen Kredit aufnehmen muss vorab ein möglichst klares "Schadensbild" (sofern es eines gibt *hoff*) zu verschaffen.


    Habe sie heute nochmal angelassen (dauerte etwas...) und zweifle an meinem Verstand: natürlich bin ich Laie und habe keinen Vergleich. Aber der Sound ist für mich sogar angenehm und wohlklingend! Eher einladen, gleich damit loszufahren. OK, sie ist nicht "leise" und beim Gasgeben ist dieses Einzylinderklopfen zu hören - aber die GS klingt so - soweit ich das (und, ok, das ist ein peinlicher Vergleich) von Video zB. bei Youtube sagen kann. Ich bin und bleibe gespannt, würde am liebsten gleich losfahren und danke euch allen, für eure tollen Tipps und das "Mitfiebern" - ich werde euch auf dem Laufenden halten.


    Nachtrag: Gerade hat der Verkäufer nochmal angerufen und einen hoffnungsstifenden Satz angefangen: "Du, ich habe mir das alles jetzt nochmal durch den Kopf gehen lassen..." und ich war gespannt wie es weitergeht: "Du kannst Deinem Anwalt sagen, er soll sein Schreiben aufsetzten - wir regeln das definitif juristisch..."


    Ich könnte morgens nicht mehr in den Spiegel schauen...

  • hmm , irgendwie ist´s schon verwirrend :unsure:


    ein Motorschaden oder ähnliches ist ( soweit ich das hier gelesen habe ) überhaupt noch nicht definitiv diagnostiziert , aber schon wird dem Verkäufer " Betrug und Vorsatz " unterstellt .
    denk´mal drüber nach , vllt. fühlt er sich genauso angepisst , das du jetzt auf einmal mit einem "angeblichen " Motorschaden daher kommst und natürlich nochmals über den Preis verhandeln willst.


    und wenn er nix zu verbergen hat , warum soll er sich dann vor einem Anwalt fürchten ???


    jaja , aber so ist das eben in D , jeder droht sofort mit " seinem " Anwalt . ich wünsch´dann jedenfalls viel Spass und ziehe mich aus dieser Diskussion zurück :wave:


    cu Ingo

  • Vielleicht solltest du dem Verkäufer einfach mal sagen, wie du überhaupt zu dem Gedanken gekommen bist ihn nochmal anzurufen wegen eines eventuellen Motorschadens.


    Wenn du ihm das darstellst, dass du selbst eigentlich keine Ahnung hast (nichts für Ungut), dann eben zu ner Werkstatt bist und dich hinterher dann nochmal im Netz informiert hast wird er normalerweise schon Verständnis für deine erste, ggf überzogene, Reaktion haben.

  • Vielleicht solltest du dem Verkäufer einfach mal sagen, wie du überhaupt zu dem Gedanken gekommen bist ihn nochmal anzurufen wegen eines eventuellen Motorschadens.

    Ich denke, dass das aktuell nicht sinnvoll ist. Ich würde auch erstmal dem Steuerkettenspanner einen Blick gönnen. Wenn es das nicht ist, sehen wir weiter.


    @ IngoP: ich stimme Dir zu, dass man erstmal eine Diagnose stellen muss, bevor man weitere Schritte unternimmt. Den Kontakt zum Verkäufer würde ich auch erst dann suchen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen arglistig verschwiegenen Mangel vorliegen. Leider ist es aber auch so, dass bei einer positiven Diagnose (also bei Vorliegen eines gravierenden Schadens an Nockenwelle oder Pleuellager) wohl kaum ein Weg an Rechtsbeiständen und Gutachtern vorbei führt, wenn man denn den Verkäufer angemessen an einem eventuellen Vorschaden beteiligen möchte. Wie schon gesagt: immer der Reihe nach. Bei einem defekten Steuerkettenspanner lohnt der juristische Aufwand sicher nicht. Bei einem größeren Schaden gilt es abzuwägen zwischen den zu erwartenden Prozess- und Gutachterkosten und dem Risiko, evt. doch nicht als Sieger hervorzugehen. Zumal die Rechtsschutzversicherungen, wenn denn eine abgeschlossen wäre, auch nicht blind eine Deckungszusage abgeben. Ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, lässt sich bereits in der für Automobilclubmitglieder i.d.R. kostenlosen Rechtsberatung klären.


    CU!


    Martin

    --- Diskutiere nie mit jemandem, der 6 Gläser Vorsprung hat! ---

  • ...wir sind hier doch im Bereich der Beweislastumkehr.Der Verkäufer muss beweisen,dass der Schaden bei Übergabe NICHt bestand.


    Das gelingt in der Regel selten und deshalb gibt es die KV mit dem Gewährleistungsausschluss.Wenn ich VK gewesen wäre und hätte tatsächlich davon gewusst,hätte ich auf einem solchen KV bestanden.Die Beweislastumkehr gilt aber nicht bei Schäden, die typischerweise jederzeit eintreten können.


    Normalerweise reibt sich jeder RA die Hände, wenn ein Kauf per Handschlag besiegelt wurde.Aber ohne abschließende Diagnose,zu früh zum spekulieren.

  • Ich glaube, du bringst hier ein bisschen was durcheinander. Und selbst wenn ein KV mit Gewährleistungsausschluss geschlossen wird, dürfen keine Mängel verschwiegen werden. Ansonsten ist es arglistige Täuschung.

  • Um das nochmal klar zu stellen:


    Ich habe den Verkäufer direkt nach der Schreckens-Diagnose angerufen, um ihn die Situation mitzuteilen und um mit ihm darüber zu sprechen, da wir (eigentlich) einen sehr guten Draht zueinander hatten...vielleicht war das falsch, aber ich dachte, dass wir uns für den weiteren Verlauf einig werden könnten, d.h. ohne Anwälte eine Regelung erzielen können.


    Wo ihr Recht habt, ist, dass ich mich vielleicht erstmal zu sehr habe "beeindrucken" lassen, d.h. ich habe das Wort der BMW Mechaniker für absolut zweifelsfrei genommen (da sie eben auch sehr überzeugt waren) und ich hätte in diesem Moment nie daran gedacht, dass es eventuell doch kein Motorschaden ist.


    Ich werde es ja im Laufe der Woche sehen und lerne gerade viel dazu :)


    Wie kann ich denn am besten ein Video mit Bild und Ton für euch zugänglich machen, so dass ihr wenigstens ein Abbild von meiner BMW samt soundbekommt?


    Rapidshare? Oder geht das auch hier übers Forum? Ich werde jetzt mal ein Video erstellen!

  • Ich glaube, du bringst hier ein bisschen was durcheinander. Und selbst wenn ein KV mit Gewährleistungsausschluss geschlossen wird, dürfen keine Mängel verschwiegen werden. Ansonsten ist es arglistige Täuschung.

    Ne,ich bringe da nichts durcheinander,aber was du da erwähnst ist doch alles Theorie.Dann müsste er den KV gem. § 123 BGB wegen argl. Täuschung anfechten und die Beweisführüng läge beim Käufer. Bei 2 Privatpersonen ohne fundierte Sachkenntnisse wohl aussichtslos.

  • ich finde was den Anwalt und damit alles Verbundene, ist jetzt abgehandelt und für Gregor wahrscheinlich erst recht. :wink:


    Glaube er braucht mehr Hilfe bei seinem Motorrad, die wir geben sollten soweit wir können, damit er dem Forum und seinem Mopped treu bleibt :biggrin:

  • So, ich hoffe es ist OK, wenn ich euch hier ein Video verlinke?!


    Bitte haut mir auf die Finger wenn doch - ich möchte auf keinen Fall gegen die Regeln dieses tollen Forums verstoßen und gerne weiterhin hier geduldet werden :)


    Ich habe euch auf www.mydrive.ch einen Gastzugang angelegt.


    EInfach mit Benutzernamen: gast@onlinewurst


    und Passwort: hoffnung (ja, ich weiß, kitschig :)) anmelden und das Video runterladen oder gleich online anschauen.


    Bin gespannt auf eure Antworten! Bitte ignoriert das Kennzeichen :) (vor allem die notdürftige Installation...) und sagt bescheid, wenn ich euch anderes/mehr Material liefern soll!


    Danke!



    PS.: Bitte fangt keine Diskussionen wegen mir an! :) Ihr habt mir schon so viel geholfen, da würde ich mich sehr unwohl fühlen, wenn dieser Thread zu "Ärger" führt!

  • Habe es gerade mal getestet mit copy & paste bei mydrive reinzukommen:


    Ihr müsst das Passwort selbst eintippen, sonst geht das nicht! Benutzername kann kopiert werden!

  • Habe es gerade mal getestet mit copy & paste bei mydrive reinzukommen:


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    Kann ich nicht bestätigen ... arbeite aber auch nicht mit M$ ... somit hat es bei mir mit der mittleren Maustaste auch ohne Tippen auf der Tastatur geklappt.


    Zum Video:
    So schlecht klingt die doch gar nicht. :confused: ... nur scheint die Kette etwas straff zu sein - viel Spiel hat die ja nicht.

  • hmmm, kann so auch nichts ungewöhnliches hören, habe mir den Klang der GS noch nie über Videofile angehört, aber ich konnte nichts defektes raushören.



    Springt aber ein wenig schlecht an, geht bei mir zumindest besser, es sei denn sie hat über wochen nur gestanden und die Kette kommt mir auf jedenfall auch zu straff vor :attention: , vom Verschleiß her geht sie noch, was so zu erkennen war.

  • Hört sich für mich auch völlig normal an. :ok: Nur das schlechte Anspringen, das kenn ich nicht.


    Gruß Manfred