Andere Reifengröße bei Pegaso eintragen

  • Habe doch noch die Typengenehmigungen der älteren Pegaso gefunden.

    Die früheren Pegaso Modelle hatten aufgrund der strengeren Abgasvorschirften in der Schweiz nie eine Typengenehmigung erhalten.


    Modell Rahmennummern Vorne Hinten
    APRILIA Pegaso 650 GA
    CH-Typengenehmigungsnummer 6A5012
    (In der Schweiz mit nur 30.49 kW)
    ... 2.15x19

    100/90 - 19 57P
    3.00x17

    130/80 R 17 65P
    140/70 - 17 66P
    APRILIA Pegaso 600 FP
    CH-Typengenehmigungsnummer 6A5009
    (In der Schweiz mit nur 28.8 kW)
    .... 2.15x19

    100/90 - 19 57M
    2.50x17

    130/80 - 17 65M
    APRILIA Pegaso 125 RT
    CH-Typengenehmigungsnummer 6A5007
    (In der Schweiz mit 8.9 kW)
    ... E-19 x 1.85

    100/90 - 19 57L
    E-17 x 2.15

    120/80 - 17 61L
    4.60 - 17, 62L
  • Wenn du einen "ganz freundliche TÜV-Prüfer" hast, dann kann es möglich sein, dass er den neuesten "Nachtrag zur ABE" runterlädt und ausdruckt ! ?


    Damit kannst du schon mal sehen, was "ohne separaten Eintrag" alles so möglich ist !

    Das kann viel viel mehr sein, als das, was jemals in den Papieren stand ...

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • In Deutschland hatte das Modelljahr 1996 sogar nur 39 Ps.

    Wobei in Deutschland seit 1. Januar 1978 das kW die gesetzliche Einheit der Leistung ist.

    Eine PS-Angabe ist somit eher ungwöhnlich und muss mit einer gewissen Skepsis betrachtet werden.


    Aha, gemäss KBA-Liste sind es 29 kW. Die Begründung in der Wikipedia "wegen EU-Homologation" ergiebt jedoch keinen Sinn. Die Schweizer Pegaso erfüllte die EURO-1 Norm.


    Interessant wären die Typschlüssel- und KBA-Nummer der 35 kW Pegaso 650 GA von vor 1996 zu kennen.

  • obelixx

    gut zu wissen, dann könnte es auch sein das man einen K60 scout Vorderreifen fahren kann.


    KöfferliRebel

    Wikipedia ist nicht immer richtig, schon das Foto mit den Supermoto Felgen hätte ich nicht genommen. Man erfährt aber trotzdem oft einiges.

  • Hab gerade mit der Zulassungsbehörde gesprochen.

    Ich darf die Reifen die im alten Brief stehen anbauen. Auch wenn die nicht im neuen Teil 1 stehen.

    Da immer nur die ersten Reifen in den Teil 1 übertragen werden, es aber für die Behörden ersichtlich ist was ich fahren darf.


    Das heißt ich werde mir den alten Brief zur Sicherheit kopieren und mit zu meiner Zulassung legen.

    Bin auf das erste Gespräch mit der Polizei gespannt.


  • Besteht eine Mitführpflicht im Auto für die COC-Papiere?

    Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), welche Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen, ist das COC-Dokument im Auto fehl am Platz. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Urkunde, welche Sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) an einem sicheren Ort verwahren sollten.

  • Da immer nur die ersten Reifen in den Teil 1 übertragen werden, es aber für die Behörden ersichtlich ist was ich fahren darf.

    Das ist so nicht korrekt. Dein Fahrzeug hat eine Einzelbetriebserlaubnis, daher ist es z.B. für die Rennleitung und den HU-Prüfer eben nicht ersichtlich, welche Reifen Du ausser denen in Feld 15.1 und 15.2 fahren darfst. Die Zusätzlichen sollten deswegen unter Feld 22 eingetragen werden. Wie diese Stellen auf eine Kopie des alten Briefes reagieren, liegt jeweils im Ermessen von Polizei und HU-Prüfer.

    Besteht eine Mitführpflicht im Auto für die COC-Papiere?

    Eben weil Du eine Einzelbetriebserlaubnis hast, gibt es für Dein Motorrad keine COC-Papiere.

  • COC gibts ab 2000...was deine fürn BJ nomol...:rolleyes:


    Verlass Dich druff...die Kappe vor Ort juckt es nicht was das übergeordnete Amt sagt...die mache dir erstamol Stresz,und nacher hast du die graue Hoar als Prozeßhansel..Guck mich Graukopp ooh;)

  • Hab gerade noch einmal telefoniert. Es gibt im neuen Teil 1 keine Spalte für weitere Reifen. Die weiteren Reifen die auch im alten Brief waren, sind weiter für die Behörden ersichtlich.

    Warum da keine weitere Spalte ist X(:bangin: eu eben

  • Hab gerade noch einmal telefoniert. Es gibt im neuen Teil 1 keine Spalte für weitere Reifen. Die weiteren Reifen die auch im alten Brief waren, sind weiter für die Behörden ersichtlich.

    Warum da keine weitere Spalte ist X(:bangin: eu eben

    Kommt dann unten hin als ÄNDERUNGSERGÄNZUNG,wo auch deine Ritzelpaarung etc pp eingetragen ist...


    Wie nachfolgend siehst.darf ich sogar 18'+19' fahren....siehe Anhang

  • Bei dir ist es ja etwas, das nachträglich eingetragen wurde. Bei mir war das denke ich schon immer drin.

    Keine Ahnung find das ganze auch bescheuert. Werd mich mal weiter kümmern.

  • Es gibt im neuen Teil 1 keine Spalte für weitere Reifen.

    Natürlich nicht. Deswegen wird das ja dann auch durch die Zulassungsbehörde unter Feld 22 eingetragen! Lautet dann in Deinem Fall in etwa so: 'Zu Feld 15.2: Auch genehm. 130/80 R17...'

    Die wollen sich drücken - verlang mal nach dem Vorgesetzten, wenn das mit der Person am Telefon nicht klappt :boxing:


    Die weiteren Reifen die auch im alten Brief waren, sind weiter für die Behörden ersichtlich.

    Sind sie eben nicht!!! Es gibt für Dein Motorrad weder eine ABE noch COC-Papiere, sondern 'nur' eine Einzelbetriebserlaubnis - daher ist das auch nicht allgemein einsehbar! Und wenn Du den alten Brief nicht noch gefunden hättest, wäre die Information über die weiteren Reifen für immer und ewig auch futsch!


    Wenn ich Du wäre, wäre ich ob der Starrsinnigkeit und des offensichtlichen Unvermögens dieser Zulassungsbehörde jetzt echt sauer und würde denen gehörig aufs Dach steigen.

  • Früher hatte man bei mail Kontakt die Chefin am anderen Ende und wurde kompetent beraten.

    Kommunikation heute:


    Ich schrieb:

    „Hallo, ich habe im September ein Motorrad umgemeldet und leider jetzt erst festgestellt dass nicht dir richtige Reifengröße im neuen Schein steht. Daher würde ich das gern ändern lassen, habe aber keine Ahnung wie das jetzt möglich ist.“

    und hängte Teil 1 und alten Brief mit an


    Antwort:

    „sie müssen einen neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) besitzen.

    Der alte Fahrzeugbrief ist ungültig und deshalb wird in diesen Brief keine Eintragung vorgenommen.“


    Spricht für die Qualität der Beratung. ;(


    Danach telefonische Auskünfte.


    Ich bleib dran.


    PS Ich werd wohl mit Terminvereinbarung mal persönlich hin fahren.

  • Das ist eine standardisierte Antwort die durchblicken lässt, dass man sich dort nicht im notwendigen Umfang mit der Angelegenheit befasst hat.


    Textvorschlag von mir:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei der letzten Wiederzulassung meines Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ... wurde es versäumt, sämtliche zulässigen Reifengrößen in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen. Dies wäre aber zwingend erforderlich gewesen, da das Fahrzeug über eine Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr gebracht wurde und demzufolge weder eine ABE noch eine EG-Typgenehmigung vorliegt, auf die man ggfs. bei entsprechenden Kontrollen verweisen könnte.


    Ich bitte Sie daher um einen Termin, an dem das Versäumnis korrigiert werden kann. Da es sich um ein Verschulden der Zulassungsbehörde ... handelt gehe ich davon aus, dass dieses Verfahren nicht mit zusätzlichen Kosten für mich verbunden ist.


    Freundliche Grüße

    ...


    Angehängt noch die aktuelle ZB I und den alten Fahrzeugbrief, dann sollte das laufen...


    Wenn Du den 130er Reifen fahren möchtest und denen jetzt nicht auf die Füße steigst, wird es spätestens die Rennleitung bzw. der HU-Prüfer bei der nächsten Kontrolle bei Dir tun.

  • Ist doch klar das im UNGÜLTIGEN ALTEN BRIEF nix mehr geändert werden kann

    Dies entbindet aber nicht von der amtlichen SORGFALTSPFLICHT vom alten Brief alle Daten korrekt beim erstellen der neuen ZL II zu übertragen...und wenn das Amt gepennt hat,darf es diesen Pfusch eben korrigieren im Zuge Amtlicher Sorgfaltspflicht

    Alles andere sind Pflichtversäumnisse im Amt..


    Der Dumme bei Johnny Controletti bist immer Du,denn keine Kappe wird den Amtsschimmel treten

    Klemm dich dahinter,zur Not mit Anwaltshilfe

    Scheene Gruß vum Prozeßhansel....dieser Adelstitel wurde mir von meinem Cheffe verliehen,nachdem ich mich als Fuhrparkleiter mit dem Gewerbeaufsischtsamt Bärlin angelegt habe und gewonnen

  • Noch mal zum Thema D- vs EU-Homolgation:

    Die alte deutsche ABE wurde ab 2000 durch die EU-Typgenehmigung ersetzt ... aber erst "ab" ...


    Denn: Alle Typgenehmigungen aus ABE-Zeiten galten so lange, wie produziert und "erstmals zugelassen" werden durfte !

    Erst ab neuen Modellen mußte dann nach EU-Recht homologiert werden.

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan