Servicearbeiten

  • Tach Auch,
    wollte mal Eure Meinung hören
    Wie sieht es aus, wenn man in der Garantiezeit seine Servicearbeten nicht in einer BMW Vertragswerkstatt ausführen läst, sondern in einer freien Werkstatt ?
    In der Bedienungsanleitung steht sinngemäß " ...BMW Motorrad empfiehlt entsprechende Arbeiten an Ihrem Fahzeug von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen...."
    Was passiert im Ernstfall (Garantieanspruch) ?
    Bin mal auf Eure Meinungen gespannt
    Gruß
    Rainer


  • unsere Meinung ist Falle eines Falles bestimmt nicht ausschlaggebend oder rechtlich verbindlich. Ich würde BMW fragen - und zwar schriftlich. Dann die schriftliche Antwort gut aufbewahren.



    Wenn BMW schreibt, dass die Servicearbeiten auch in einer nicht-BMW-Werkstätte durchgeführt werden können ohne Folgen für die Garantie bist du fein raus wenn es mal so einen Garantiefall geben sollte. Wenn du aber einen Garantiefall hast und du hast vorher nicht gefragt und BMW verweigert die Bezahlung der Raparatur kannst du schlecht erzählen 'aber im Forum haben sie erzählt . . ."



    Lorenz

  • Eine Garantie wird Rainer sicher nicht mehr bekommen, schon gar keine Kulanz. BMW wird auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweisen und ist dann fertig damit... .
    Eine freie Werkstatt darf Rainer ja aufsuchen und verliert auch den Gewährleistungs anspruch nicht dadurch, da er den auch nicht verlieren würde, wenn er gar keine Werkstatt aufsucht. Das gilt aber nur für die Gewährleistung... .

  • ...;da er den auch nicht verlieren würde, wenn er gar keine Werkstatt aufsucht.


    Hallo!
    Das stimmt so nicht! Erst mal sollte Rainer den Unterschied von Garantie und Gewaehrleistung wissen.
    Gewaehrleistung ist eine vom Gesetz vorgeschriebene Haftung, Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.
    Fuer beides kann der Hersteller gewisse Servicearbeiten vorschreiben. Fuer die Garantiesachen (Durchrostungsgarantie z.B.)auch in seinem Haendlernetz. Fuer die Gewaehrleistung, laut Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der EU, nur von einer Fachwerkstatt (schreibt BMW ja auch so). Reiner kann also auch zu einer freien Werkstatt gehen ohne seine Gewaehrleistung zu riskieren.
    Gruss
    Matthias
    P.S: Die "wichtigsten" Eckpunkte der Gewaehrleistung sind: Sie ist fuer gebrauchte gewerblich erstandene Gegenstaende ein Jahr, fuer Neue zwei Jahre. Das erste halbe Jahr muss der Verkaeufer beweisen das es kein Garantiefall ist, danach muss der Kaeufer beweisen das es einer ist. Naeheres in jeder guten Wikipedia :D
    KFZ-Hersteller gehen damit normalerweise profesionell um (d.H nicht "Rachsuechtig"). Obwohl ich die Wartung meines Motorrades gar nicht nachweisen konnte, gab es bei mir auf den Tankdeckel der CS mehr als 4 Jahre nach dem Kauf der Gebrauchten noch Kulanz.
    PPS: Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller. Garantie gibt in der Regel der Hersteller.

  • Was passiert im Ernstfall (Garantieanspruch) ?


    Die Frage kann aber auch sein:


    Wie siehts mit den stillen Rückrufen aus? Oftmals werden Teile ohne Info des Kunden geprüft/gewechselt wg. Image etc. Bei Mercedes ist das völlig normal.


    Die normalen Inspektionen sind ja auch nicht unbedingt soviel teurer, teuer wird es meist bei Zusatzarbeiten.



    Gruß Joschy

  • BMW sollte eine Garantiezeit von 2 Jahren haben..weiß es jetzt nicht explizit, aber ich habe nach 1 Jahr und paar Monaten nach Gebrauchtkauf das LKL auf Garantie gewechselt bekommen.



    Wenn du vorhast die Arbeiten nicht selbst ausführen zu lassen, sondern eine Werkstatt machen lässt, dann lass es gleich in der Fachwerkstatt machen..damit sicherst du dir die BMW Kulanz, die dir nach 3 Jahren mit Motorschaden oder sonstigem Schmarn den sie eigentlich nicht regeln müssen immer wenigstens einen Teil ersetzt..das holt im Fall der Fälle die Differenz zur freien Werkstatt x-fach wieder heraus. Allein schon das LKL kostet rund 200€, ist reine Garantiesache(Verschleißteil, gibts auf Gewährleistung nur mit sehr kurzer Laufleistung ersetzt). Damit wäre die Differenz einer großen Inspektion von BMW zu freier Werkstatt schon wieder drin. Ein Defekt im Kabelkaum (Scheuerstelle) kann dich auf mehr als 150€ Kosten bringen...ein Relaisfehler können mal schnell 300€ für lange Fehlersuche werden...sowas wird dann im allg. von BMW im Rahmen der Garantie oder z.T. auf Kulanz übernommen..auf Gewährleistung gibts da meist nichts, und auf Kulanz brauchst nicht hoffen wennsd ned bei BMW warst.


    Ich persönlich mache eigentlich alles selber, und habe eben jene Erfahrungen gemacht was die Kulanz von BMW betrifft...wer nicht in der Werkstatt war bekommt nichts.

  • P.S: Die "wichtigsten" Eckpunkte der Gewaehrleistung sind: Sie ist fuer gebrauchte gewerblich erstandene Gegenstaende ein Jahr, fuer Neue zwei Jahre. Das erste halbe Jahr muss der Verkaeufer beweisen das es kein Garantiefall ist, danach muss der Kaeufer beweisen das es einer ist. Naeheres in jeder guten Wikipedia :D

    Hallo Matthias,
    etwas ganz Entscheidenes hast du vergessen zu erwähnen.
    Bei der Gewährleistung muss der Fehler beim Kauf schon vorhanden gewesen sein.
    Dabei ist dann wichtig,das wie du schon schreibst, in den ersten 6 Monaten der Verkäufer für den Fall das er den Schaden nicht anerkennt,beweisen muss das der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war.
    Nach Ablauf dieser 6 Monate dreht sich die Beweispflicht um,der Käufer muss den Beweis antreten das der Schaden doch vorhanden war.
    Gewährleistung und Garantie sind 2 paar Schuhe und haben nichts miteinander zu tun.
    Schließlich gibt es für gebrauchte Artikel oft keine Garantie,wohl aber muss ein gewerblicher Verkäufer Gewährleistung erbringen.
    Gruß Jürgen


  • Hallo!
    Das stimmt so nicht!

    Hallo Matthias,
    doch, ist so!
    Gewährleistung bedeutet die Einhaltung einer zugesicherten Eigenschaft über einen bestimmten (gesetzlich festgelegten) Zeitraum. Dieses ist nicht mit Bedingungen über den Gebrauch verknüpft (Ausnahme: nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch!).
    Seit fast 30 Jahre handele ich danach, habe schon zigmal Gewährleistung in Anspruch genommen, meine Fahrzeuge waren in diesen 30 Jahren aber noch nicht einmal zur Inspektion in der Werkstatt! Klar habe ich in dieser Zeit noch nie Garantie oder Kulanz in Anspruch nehmen können, aber die eingesparten Inspektionskosten machen das zigfach wett... .


    ...

    • Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?


      Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.


      Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
      Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


      Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
      In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


    • Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?


      "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.


      Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.


      Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.


    Deine Heizungsanlage bedarf auch der Wartung! Habe mich diese Woche darüber mit Kollegen unterhalten, die sonst bei ihrem Pkw peinlichst auf die Intervalle achten, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Bei der Heizungsanlage wird das dann lockerer gesehen, da beruft man sich auf die Gewährleistung... . Ist aber das gleiche...


    Dazu kommt noch die Inkompetenz der Servicekräfte. Ich bin mit denen "aufgewachsen": vor 25 Jahren sind sie in der Berufschule schon nicht mit der (damals relativ einfachen) Technik klar gekommen. Die, die sie verstanden haben, sind Techniker oder Ingenieure geworden... . Ich würde daher nur demjenigen diese Arbeiten anvertrauen, den ich auch kenne! Und der ist gewiß nicht Mechaniker beim freundlichen BMW-Händler!
    Vor zwei Wochen hatte ich schon wieder so ein Schlüsselerlebnis beim Bestellen zweier Kurbelwellen-Dichtringe... (BMW R 1150) .

    4 Mal editiert, zuletzt von bike-didi ()

  • Hallo Didi!
    Es mag ja sein das Du bis jetzt Glueck gehabt hast und das es auch vereinzelte Urteile gibt die Deine Auffassung stuetzen, aber spaetestens nach einem halben Jahr musst Du nicht nur Nachweiseen das der Schaden schon beim Kauf angelegt war, sondern das er auch mit Wartung aufgetraeten waehre. Viel Spass dabei (besonders wenn es sich um einem Motorschaden handelt :evil: !
    Ok, zu einer freien Werkstatt zu gehen ist auch nix fuer Angsthasen und Immerzweimalabschliesser.
    Ach ja, das Du bis jetzt noch nicht verknackt worden bist weil Du ohne Quellenangabe zitierst, heisst auch nicht das man dafuer nicht bestraft werden koennte :D .
    Gruss
    Matthias

  • BMW of North America handhabt das so:
    egal wer daran gearbeitet hat, sie wollen eine schriftliche Aufstellung ueber alle durchgefuerten Arbeiten,
    meine Excel-Liste z.B. gilt aus Service-Nachweis
    sobald allerdings Fremdteile verbaut werden, Zubehoer-Auspuff oder Nicht-BMW-OEM Oelfilter erlischt jeglicher Garantieanspruch,
    dann kannst nur noch um Gut-Wetter beten und auf Kulanz hoffen
    die wird allerdings recht freizuegig gewaehrt


    Recalls findest grossteils online
    aber z.B. den fuer alle Modelljahre ab 05 gueltigen recall aller GS wegen potentiell er Probleme mit der Schweissnaht, die den Staender haelt, hab ich nirgends gefunden
    gute Beziehungen zum Schrauber vom Freundlichen helfen,
    sogar der Mensch hinter'm Tresen kann raussuchen, was an Rueckrufen bei Deinem Moped bereits erledigt, bzw noch zu machen ist


    Garantie? hier 36 Monate oder 36'mi auf Neufahrzeuge
    gebrauchte sind Verhandlungssache