Nun zu meiner Frage....diese Lampen haben E4 Zulassung, darf ich diese über einen Schalter extra zum Abblendlicht einschalten?
E4 bedeutet, dass die Ihre Königliche Majestät Willem-Alexander von Niederlande (die Nummer 4, von E4) den Segen gegeben hat, dass die Lampen, nach gründlicher Prüfung aller Zeichnungen und sonstigen Dokumenten den geltenden internationalen UNECE-Vorschriften (der Buchstabe E, von E4) entspricht. (Bzw. die dazu ermächtigte Behörde, da der König mit anderem beschäftigt ist).
Wichtig ist nun, was sonst noch auf der Lampe steht. Dies sagt aus ob es ein Scheinwerfer, Abblendlicht, Tagfahrlicht, oder eine Nebelleuchte ist.
Eine Übersicht aller möglichen Markierungen gemäss UNECE und ihre Bedeutungen findest Du auf Seite 76 von https://asa.ch/wp-content/uplo…_d_2019/mobile/index.html
https://www.hella.co.nz/en/tec…ecoding-the-combinations/
https://wiki.unece.org/downloa…480/SLR-20-08e.pdf?api=v2
Ein Motorrad darf in der Regel maximal zwei Stück vom gleichen Typ haben. Hat es mehr als erlaubt, müssen die überzähligen dauerhaft ausser Betrieb gesetzt sein.
Zusatzscheinwerfer für Motorräder sind oft als Nebelleuchten zugelassen (Kennzeichen "B"). Bezüglich Einsatz des der Nebelscheinwerfer verweise ich auf §17 Absatz 3 StVO (Deutschland) oder Art. 30 Abs. 4 VRV (Schweiz). D.h die dürfen bei normaler Sicht nicht verwendet werden und es droht eine Busse von ab 20 Euro bzw 40 Franken. Andere Länder andere Sitten: Schweden und Österreich sind weniger pingelig. https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer