Reifeneintragung in die Fahrzeugpapiere bald Pflicht

  • Steht nix im Schein und in der Zulassung. Was auf der Conti Seite steht interessiert den TÜV dann nicht.

    wird bei mir leider nichts :(- da in meinem Schein Reifentypen eingetragen sind ist die Wahl zwangsweise eng ,

    daher habe ich mich nun für den Pirelli MT60 entschieden, der steht drin und damit gibt es auch keine Diskussion mit egal welchem TÜV,

    Es ist zwar nicht unbedingt mein Wunschreifen, aber ich hab im Moment weder die Zeit noch Lust den "Ämtern" hinterherzulaufen für Termine, mal sehen wie sich die gesamte Lage

    in den nächsten Jahren hier entwickelt - vielleicht nimmt dieser Unfug ja auch wie die damalige "Winterreifenpflicht" für Motorräder wieder bald ein Ende - aber wo sich so "einfach" Geld verdienen lässt glaube ich da nicht dran <X

    :wave:

    Mac

  • In meiner ABE stehen 4 verschiedene Reifen drin. Trotzdem hat er die nicht drinnen stehenden Reifen nur aufgrund der Herstellerfreigabe akzeptiert. Ohne zusätzliche Eintragung.


    Wie ich schon 100x sagte: geht doch einfach mal hin, kostet 10 Minuten Zeit, kein Geld. Beratung ist Kostenfrei. Bringt dann Herstellerfreigabe als PDF auf dem Handy mit ohne einen Link, die googlen dann selbst. Und dann hört ihr ja was er zu den Wunschreifen sagt. Ok. du hast nun deine Pirelli schon gekauft. Aber für alle anderen und fürs nächste Mal. Statt 30 Minuten hier zu diskuttieren, und nachzulesen, einfach zum TÜV fahren. Bzw bei mir inzwischen Dekra, weil die extrem gut drauf sind. Der Prüfer dort hat seine Zulassung als Prüfer unter anderem auf einer F650 gemacht, als die quasi nagelneu auf dem Markt war. Mitte der 90er. Jedesmal wenn ich komme hat er ne kleine Träne im Auge und freut sich seine F wieder zu sehen.


    Überlasst mal das Glauben und was damit zusammenhängt dem Pfarrer, der hat das studiert. Ich glaube nicht, entweder ich weis oder ich frage. Zum Glauben geh ich in die Kirche nicht zum TÜV

  • ...... ok ich wollte die Geschichte nicht zu lang werden lassen , war schon bei bei der GTÜ > Aussage geht nicht > Eintragung notwendig....

    dann zum Reifenhändler > dort standen schon Kunden die keinen TÜV bekommen hatten gleiches Thema, da hatte ich den Kaffee endgültig auf....<X

    Der Händler hatte diesen Monat schon genug Ärger genau mit dem Driss.....ist vielleicht auch ein NRW bzw. lokales Problem in Köln

  • Und wie ich geschrieben habe, wurde vor Kurzem das ganze gekippt. Ich war auch vor 2 Monaten schonmal dort, damals galt noch: Eintragung zwingend. 2 Monate später dann TÜV fällig, wollte eintragen lassen, Aussage neu: muss nicht mehr.


    Wir leben nicht mehr in einer Welt in der alle 10 Jahre was neues kommt, sondern alle 10 Tage. Was du im Juli erfahren hast könnte im August schon wieder ins Gegenteil umgeschlagen haben. Heute müssen alle Energiesparröhren verwenden. Glühbirnen sind out, werden Verboten. Kurz drauf sind Energiesparröhren auch verboten, weil Tödlich für die Erde mit der Unmenge an Quecksilber(was wir ja vorher aus der Erde holen). Windkraft ist alternativlos...bis die ersten Vögel dran klatschen und sterben und irgendwer rausfindet das man aussen herum zu Wartungszwecken ca 1 Hektar, je nach Örtlichkeit, bewuchsfrei halten muss und daher CO2 Vernichter(Pflanzen) reduziert werden... Windkraft an Land ist also BÄHHH. Nach nicht mal 10 Jahren in denen es Alternativlos war.


    So langsam müsste auch der Letzte gemerkt haben, das nur das gilt was an diesem Tag gültig ist. Eurasien war nie im Krieg mit Ozeanien...oder so ähnlich. Diskussionen werden also sinnlos sobald sie älter als 1 Monate sind. Wenn der Reifen runter ist, anrufen und klären, was aktuell geht. Vieleicht gilt auch meine Aussage nur 4 Wochen, vieleicht bleibt es und sie werden demnächst sich auf die autonomen Fahrzeuge stürzen die keine Kamerawaschanlage haben und folglich wenn Dreck dran spritzt plötzlich einen LKW sehen wo nur ein Radfahrer ist. Oder irgendeinen anderen sinnlosen Sch.eiss.


    Nachtrag

    Es kann allerdings sein, das ein Fahrzeug keine allgemeine Zulassung hat, sondern eine Einzelzulassung. Das passiert bei Reimporten, Sonderumbauten(zb Reifengrößen, Felgendurchmesser oder Breite, Gabelumbauten...Upsidedown, etc), dann muss wieder eingetragen werden weil hier ja keine Prüfung seitens der Reifenhersteller erfolgen kann. Möglicherweise ist dein Fahrzeug ein solches, dann hast halt einfach Pech. Nur das trifft dann auschliesslich dich, nicht alle anderen.

  • In meiner ABE stehen 4 verschiedene Reifen drin.

    Kannst Du evtl hier oder mir als PM einen Scan von dieser ABE geben? Vielen herzlichen Dank.

    ...... ok ich wollte die Geschichte nicht zu lang werden lassen , war schon bei bei der GTÜ > Aussage geht nicht > Eintragung notwendig....

    Weisse die Prüfoganisation deines "Vertrauens" (:wacko:) mal drauf hin, dass sie in der aktuellen AKE - Festlegung Nr. 01-2018 nachzuschauen sollen. Dort steht klipp und klar drin wie die Prüfstelle das Handhaben soll.

    Aktuelle bedeutet Version 05 vom 19.01.2021 oder höher (hast Du eigentlich ;)). Das ganze ist zwar, mindestens in Version 05, im Widerspruch zum BMVI aber, ehe was solls wenn man das Ziel erreicht?


    PS: Irgendwie schon komisch, dass ausgerechnet GTÜ sich schwer tut, wenn die auf deren Webseite explizit auf die AKE - Festlegung verweisen und die Möglichkeiten schön in einer farbigen Tabelle auflisten https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html


    Frage: Wann warst Du denn dort?

  • vielleicht hat sich das noch nicht rumgesprochen ?

    Darum mein Hinweis, dass man drauf Hinweisen soll :wink: . Die AKE Festlegungen sind, soweit ich es verstanden habe, verbindliche Arbeitsanweisungen, an die sich alle Prüfstellen unabhängig ob TÜV, KÜS, GTÜ oder Dekra im Land halten müssen. Sinn und Zweck ist, dass nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht, sondern es eben einheitlich Festgelegt ist. Die Prüfstelle müsste also Zugang zu diesen haben und nachschauen können.

  • Leider nicht, das hatte der Dekra Prüfer am Bildschirm stehen und geschaut welche Reifen da schon drin stehen. Er sagte mir dann halt, das sowieso schon 4 Reifentypen drin stehen würden. Aber eben nicht nötig wäre, etwas einzutragen, solange ich die Herstellerfreigabe hätte. Dann wollte er mir diese Ausdrucken, damit ich sie zuhause einscannen könne und am Handy mitführen als Scan. Naja...also als ITler kann man ihn knicken, aber als Prüfer war ich voll zufrieden mit ihm. Während er am Tippen war, hatte ich mir die PDF auch schon geladen am Handy....steht nun als Dokument im passenden Ordner bereit.


    Im Fahrzeugschein steht leider garnichts ausser der Größe sowie "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten" und in dieser Betriebserlaubniss hatte er das gelesen. In wie weit das Dokument öffentlich ist, weis ich nicht.


    Habe noch ein Dokument aus 1995, Auszug aus der Betriebserlaubnis mit der Eintragung "Metzler Enduro 4" als Reifentyp(unter anderem...was heist es gibt noch mehr Typen. Den Reifen gibts nur schon lange nimmer.

  • Wie ich schon 100x sagte: geht doch einfach mal hin, kostet 10 Minuten Zeit, kein Geld. Beratung ist Kostenfrei. Bringt dann Herstellerfreigabe als PDF auf dem Handy mit ohne einen Link, die googlen dann selbst. Und dann hört ihr ja was er zu den Wunschreifen sagt.

    auf den o.g. Rat hin habe ich heute erneut telefoniert und Freitag einen Vorabtermin mit Beratung. ( neue Location;))

    Das erste Gespräch war schon mal sehr nett, der Prüfingenieur war auch meiner Meinung will sich das genauer ( AKTUELLE Lage ) anschauen und mir dann für die HU etwas passendes heraussuchen.


    Klang erstmal so wie der bereits positive Ausgang wie bei Chefin = Eintragung nicht nötig.


    :wave:


    Mac

  • so komme gerade (wieder ) von der GTÜ ( andere Filiale ) anscheinend hat sich doch was rumgesprochen ;)


    Der Prüfingenieur hat sich alle Unterlagen der F650 ( Brief / Schein / meine bisherigen Reifenfreigaben / aktuelle Reifenfreigaben der Hersteller und die eigne GTÜ Tabelle ( von deren Webseite )

    die ich nochmals als Ausdruck dabei hatte angeschaut und sieht für mich bei bei der HU keinerlei Probleme, egal welche Reifen ich aufziehe, wenn sich die Reifengröße NICHT ändert

    und ich die passende Hersteller-Freigabe mitführe, Eintragung nicht nötig.


    Da ich hier logischerweise keinerlei Umbau vor habe, sehe ich das nun erstmal alles relaxed und bin froh doch die Bestellung (MT60) wieder abgesagt zu haben -

    denn mein Wunschreifen wäre der Pirelli Scorpion Trail 2 den ich auch schon auf der 1150er fahre und klasse finde.


    Fährt den jemand auf seiner F650 und kann für mich Erfahrungswerte liefern ?


    Danke


    :wave:


    Mac

  • Ein Kollege auf der 650ST hatte das drauf, war begeistert. Ist ein Kurvenräuber, sagt aber auch das sie recht schnell runter schrubben. Viel Haftung heist halt viel Gummi geben. Da er normalereise eine RR fährt und Rennstreckenerfahrung hat, vertraue ich seinem Urteil.

  • Und wie ich geschrieben habe, wurde vor Kurzem das ganze gekippt. Ich war auch vor 2 Monaten schonmal dort, damals galt noch: Eintragung zwingend. 2 Monate später dann TÜV fällig, wollte eintragen lassen, Aussage neu: muss nicht mehr.


    Moin, sehr interessant, kann dazu jedoch im www. nichts finden.

  • Moin, sehr interessant, kann dazu jedoch im www. nichts finden.

    Ich kann es gerne nochmals verlinken: https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html


    Grundlage dazu ist die AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 vom 19.01.2021 . Die AKE ist der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch aller Prüforganisationon und in den Festlegungen wird jeweils Festgelegt wie etwas bei der HU einhetlich zu Prüfen und Begutachten ist, so dass man bei KÜS, GTÜ, DEKRA und TÜV das gleiche "Erlebnis" hat und nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht.


    Sollte deine örtliche Prüffstelle deines Vertrauens es bezüglich Reifen anders sehen, so weise sie freundlich drauf hin, doch mal in der AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 nach zu schauen wie es einheitlich Festgelegt ist.

    Eigentlich gibt es diese Version der Festlegungschon seit Januar 2021, aber sie ist halt noch nicht bei allen Prüfstellen bekannt. Man liest halt nicht immer alles.

  • Moin, sehr interessant, kann dazu jedoch im www. nichts finden.


    Sollte deine örtliche Prüffstelle deines Vertrauens

    Danke für die Rückmeldung. Ich habe ein befreundetes Ingenieurbüro und mit TÜV keine Probleme.


    Leider können die nichts in die Papiere eintragen. Auf meiner F650 fahre ich den Conti TKC80 und bin sehr zufrieden mit dem Reifen. Außer einer Herstellerfreigabe habe ich nichts. Hat die von dir genannte Änderung Einfluss auf die Eintragung in die Papiere und wenn ja welche?

  • Leider können die nichts in die Papiere eintragen. Auf meiner F650 fahre ich den Conti TKC80 und bin sehr zufrieden mit dem Reifen. Außer einer Herstellerfreigabe habe ich nichts. Hat die von dir genannte Änderung Einfluss auf die Eintragung in die Papiere und wenn ja welche?

    Prüfingenieure und amtlich anerkannte Sachverständige dürfen grundsätzlich nichts in die Pariere eintragen, das macht ausschließlich die Zulassungsbehörde. Die Prüfer liefern nur ggfs. die Grundlage dazu.


    Auf der von KöfferliRebel verlinkten Seite findest Du in der Tabelle und den Fußnoten alle Angaben darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Bereifung eingetragen werden muß oder eben nicht (auf 'Übersicht: Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern' clicken).

  • Hallo, ich war beim TÜV und habe mir eine Bescheinigung geholt, durfte dann zu Zulassungsstelle. Um den Eintrag ändern zu lassen.

    Bei mir steht jetzt die Reifen müssen vorne und hinten von einem Hersteller sein und die selbe Bezeichnung haben.

    MfG Peter

  • Bei mir steht jetzt die Reifen müssen vorne und hinten von einem Hersteller sein und die selbe Bezeichnung haben.

    "vom gleichen Hersteller" dürfte ein gängiger Eintrag sein. aber "die selbe Bezeichnung" wäre ungewöhnlich, weil Vorder- und Hinterrad bei einem Motorrad eigentlich immer unterschiedlich sind, was sich auch in unterschiedlichen Bezeichnungen ausdrückt, da in den Bezeichnungen auch die Größenangaben stecken. Es dürfte also eher so etwas gemeint sein wie eine vom Motorrad- oder Reifenhersteller vorgegebene Reifenpaarung sein. Deren Reifenbezeichnungen haben dann normalerweise gemeinsame Namensbestandteile.


    Eckart

  • Und wie ich geschrieben habe, wurde vor Kurzem das ganze gekippt. Ich war auch vor 2 Monaten schonmal dort, damals galt noch: Eintragung zwingend. 2 Monate später dann TÜV fällig, wollte eintragen lassen, Aussage neu: muss nicht mehr.


    Moin, sehr interessant, kann dazu jedoch im www. nichts finden.

    Ganz ehrlich: meinst du wirklich das man das alles im Internet findet während die TÜV-Pürfer und allgemein die Prüforganisationen sich alle diese Unterlagen kaufen müssen, zb Haufe und ähnlichem?


    Ich frage mich echt, wieso suchen Menschen 2 Std bei Google um dann im Forum zu erklären, das sie nichts gefunden haben, während sie gerade lesen das der TÜV das genau so handhabt. Also habt ihr doch meine Aussage gefunden. Und wer wirklich sucht, findet hier noch einige weitere Aussagen Dritter die ähnlich lauten. Aber ihr habt nichts gefunden, also lügen wir uns da was zusammen? Oder binden euch einen Bären auf? Oder wie muss ich so einen dummen Satz den verstehen?