Ich habe mehr Vertrauen zu der Freigabe durch einen Reifenhersteller (der diese in der Regel mit Hilfe von Profitestfahrern erstellt hat und der auch einen Ruf zu verlieren hat), als zu den Fahrkünsten eines Prüfers, der nur gelegentlich beruflich und ansonsten bestenfalls hobbymäßig mit dem Motorrad unterwegs ist.
Es ist Verwegen anzunehmen, dass ein Testfahrer des Reifenherstellers tatsächlich mit einer F650 auf das Oval gehen wird und Maschiene sowie Reifen in allen möglichen extrem Situationen getestet hat. Jedenfalls habe ich noch nie vom Continetal Motorrad Museum gehört, dass es dazu bräuchte.
Die Freigabe, bzw. heute Herstellerbescheinigung wird in den meisten Fällen auf reinen Ingenieurerkentnisse erstellt. Ich habe das Glück in der Schweiz zu wohnen und hatte schon die wildesten Kombinationen drauf. Bis jetzt hatte ich nur mit einem einzigen Reifensatz ein Problem und zwar mit einem der, damals, eine sogenannte Freigabe hatte, und auch heute noch auf der Herstellerbescheinigung aufgeführt ist.
Wenn man bei der Suchmaschine mit den 6 Buchstaben folgendes eingibt 'Überarbeitete AKE-Festlegung zur Bereifung am Krad', erscheint als Suchergebnis an 2. Stelle 'Kraftradreifen Vorgaben/Reifenfinder | GTÜ'. Dort dann auf 'Übersicht: Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern' geklickt, findet sich eine Tabelle.
Bei mir ist es das dritte Resultat, bei jemand anders dann das vierte. Warum aber so umständlich? Verlinken wir es doch einfach, statt um den heissen Brei zu schwätzen: https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html
Sogar der Reifentyp (Radial- bzw. Diagonalbauweise???) wäre demnach frei wählbar.
Nicht gemäss GTÜ. Siehe Legende zur Tabelle. Und auch nicht gemäss der AKE —Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 vom 19.01.2021.
Dort heisst es auf Seite 3 und 4:
"
Fall 1a: Kraftrad mit Reifenbindung, Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller
[...]
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie
sind gleich oder höherwertig.
Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach 8 20 StVZO (ABE).
".
Diese AKE (das ist der 'Arbeitskreis Erfahrungsaustausch', in dem alle Überwachungsorganisationen und Vertreter des Kraftfahrt-Bundesamtes sitzen) -Festlegung ist vom 19.02.2021, also relativ aktuell.
AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021
Langer Titel: «Einheitliche Festlegung Nr. 01-2018 – Version 05 der Technischen Leitungen aller amtlichen anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr vom 19. Januar 2021 – Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern (Grösse- und Fabrikatsbindung) im Rahmen von Hauptuntersuchungen.»