Dringend: Ist der hintere Bremslichtschalter ein Öffner oder ein Schließer? Wie kann man die Funktion prüfen

  • Ich bin gerade in einer ziemlich stressigen Situation: meine BMW stand wegen kaputtem Motor über Jahre abgemeldet bei einem Kumpel, der ein derber Messi ist, in einem Gewächshaus. Neulich kam das Abfallwirtschaftsamt und hat ihm Theater gemacht wegen "illegaler Abfalllagerung". Und gleich mal meine BMW als "Abfall", der bis zum 31.3.2024 mit Nachweis entsorgt werden muss, deklariert. Nach langem Hinundher hat das Amt sich einverstanden erklärt, die Deklaration als Abfall fallen zu lassen, wenn ich bis Ende März eine bestandene Tüv-Prüfung vorweisen kann.

    Ich musste den defekten Motor durch einen funktionierenden ersetzen, was mir tatsächlich vorgestern gelang.

    Aber zum Tüv konnte ich noch nicht:


    1) der Vergaser lässt nach einem Probestart nach einiger Zeit große Mengen Sprit in den Luftfilterkasten laufen. Da muss ich wohl noch ein paar Dichtungen erneuern. Aber das ist ein anderes Thema. Vergaser ausbauen: Seufz...


    2) Wenn ich die "Hand"bremse betätige, tut das Bremslicht. Wenn ich die Fußbremse betätige, nicht.

    Nun meine Fragen: Wie teste ich, ob der Fuß-Bremslichtschalter tut?

    Und wie teste ich, ob nicht ein blöder Kabelbruch/Oxidationsfehler vorliegt?


    Ich habe per Prüflampe festgestellt, dass an einem der Kabel die zu diesem Schalter gehen, 12V anliegen. Dann müsste ich doch, wenn ich zum anderen Kabel überbrücke, eine leuchtende Bremsleuchte sehen?


    Ich steh hier gerade total auf dem Schlauch und befürchte, mich in diverse Elektro-Denkfehler zu verirren....


    Help!

  • Ich steh hier gerade total auf dem Schlauch und befürchte, mich in diverse Elektro-Denkfehler zu verirren

    Es gibt ja durchaus kompliziertere Elektrikfragen als Deine, die man eigentlich auch ohne Schaltbild lösen könnte.

    Für die Vergaser-F haben sich die Zettrich-Schaltbilder von Tyler gut bewährt:

    http://www.zettrich.de/Moped/Moped/Tipps/plan/Schaltplane_F_650/schaltplane_f_650.html

    Da sieht man, dass Handbrems- und Fußbremsschalter einfach parallel geschaltet sind und die Bordspannung auf die Bremslichtleitung geben, an welcher die Bremslichtbirne hängt (deren anderes Ende an Masse liegt).


    PS: Antwort hat sich mit der von WeJu überschnitten.

  • Ich danke euch für eure schnellen Antworten!

    Da unten am einen Stecker 12V anliegen und wenn ich von da zum anderen Stecker überbrücke, hinten nix leuchtet, ist da schon mal ein Kabelbruch als sicher anzunehmen.

    Da werde ich mal schauen, wie und wo ich da ne "Not"-Leitung zur Birne lege auf die Schnelle.


    Und weil der Bremslichtschalter ja trotzdem zusätzlich tot sein könnte, werde ich mal mein Multimeter suchen gehen.


    Da ich erst morgen Nachmittag wieder schrauben kann und die Vergasergeschichte auch noch ansteht, habe ich echt Angst, dass das Amt stressen könnte. Ich hätte ja schon bis Ende März einen gültigen Tüv vorweisen müssen...

    Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Fahr zur HU! Auch wenn das Mopped durchfällt, hast Du trotzdem Deiner Pflicht genüge getan. Den Bericht legst Du der Behörde vor und beantragst eine Verlängerung der Frist wegen der erforderlichen Reparatur.


    Fertig.

  • Fahr zur HU!

    Einen besseren Rat kann ich auch nicht geben. So oder so hast Du die Auflage des Amts, eine bestandene HU vorzuweisen, mit dem Fristversäumnis nicht erfüllt, aber die Chance, das Amt gnädig zu stimmen, also Fristverlängerung, sind natürlich größer, wenn sie belegt sehen, dass Du aktiv geworden bist als wenn Du Dich tot stellst.

  • Jau. Ich erkenne ein Argument, wenn es mich in den Hintern beißt.

    Ich habe mir daher gerade für Mittwoch nächster Woche einen Tüv-Termin reservieren lassen und werde die Terminbestätigung dem Amt bekannt geben.

    In der Hoffnung, dass die dann noch ne Woche still halten.

    Die gute steht leider nicht bei mir in der Garage, weil ich keine habe, sondern eben in diesem sch... Gewächshaus. Ich muss also immer nach Feierabend erst mal durch die Gegend gurken, um weiterschrauben zu können.

    Ich denke, Vergasertausch (hab noch einen rumliegen, der tun sollte) und Bermslichtkabelzieherrei müsste ich bis dahin schaffen. Immerhin ist da ein komplettes Wochenende dazwischen und die Tage werden länger...

  • Wobei mich aber einmal nur so am Rande interessieren würde, woher die kommunale Ordnungsbehörde den Rechtsbezug für die Anweisung "konstruiert"........
    Die Gesetzgebung verlangt eine gültige HU nur bei zugelassenen Fahrzeugen - egal, ob auf öffentlichem Grund oder auf privaten Grund abgestellt.
    Hat man ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug auf privatem Grund abgestellt, braucht es auch keine gültige HU zu haben.

    Ich persönlich würde erst einmal Widerspruch gegen diese "Verfügung" einlegen und schauen, wie die Behörde dann argumentiert.......


    Gruß Ralf

  • Hat man ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug auf privatem Grund abgestellt, braucht es auch keine gültige HU zu haben.

    Ich persönlich würde erst einmal Widerspruch gegen diese "Verfügung" einlegen und schauen, wie die Behörde dann argumentiert.

    Die Rechtsgrundlage hat uns der Fragesteller im Einzelnen nicht erläutert, anscheinend aber akzeptiert, wo der Betroffene ja nicht erselbst ist, sondern ein Bekannter. Grundsätzlich stimmt Deine Aussage zwar, trotzdem ist es nicht so, dass man ein Fahrzeug einfach so beliebig lang irgendwo stehen lassen kann, weil (Google-Treffer):

    Abgemeldetes Auto auf Privatgrundstück: Ärger droht
    Wer sein abgemeldetes Auto längere Zeit auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert Ärger mit Polizei und Gemeindeverwaltung.
    www.anwalt24.de

    Ist zwar nicht sehr ausführlich und diskutierbar, ob aber hier, ist die Frage.

  • Aaalso. Das ist eine gaaaanz lange Geschichte, kurzgefasst:

    mein Kumpel X hat vor ein paar Jahren eine alte Gärtnerei in einem Sondergebiet innerhalb eines Landschaftsschutzgebiet, in dem nur Gebäude zum Zwecke des Betriebs einer Gärtnerei erlaubt waren und sind, gekauft.

    Da standen dann seit einiger Zeit diverse Oldtimer von seinen Kumpels, darunter eine Ente, meine BMW, usw. Wir dachten: Sachen da abstellen wird ja wohl problemlos möglich sein.

    Aber mein Kumpel ist ein totaler Messi und hat da im Laufe der Zeit Tonnen Zeug gesammelt.

    Irgendwann bekam er dann ne Anzeige wegen illegaler Abfalllagerung. Das ist übrigens ein Straftatsbestand...


    Im Rahmen der kriminalistischen Untersuchung wurde mein Kumpel dann auch befragt, was denn mit meiner BMW wäre. Die hatte 2021 auf dem Weg zur Nachprüfung beim Tüv einen Motorschaden. Es hat Öl ohne Ende aus dem Luftfilterkasten gespuckt. Ich vermute einen Standschaden, weil sie davor einige Jahre nicht bewegt wurde. Ich bin da immer mit meiner XT500 rumgeeiert...

    Ich hab mit viel Glück eine Unfall-BMW mit gleichem Motor für 500 Euro bekommen und wollte den Motor von dort rüber zu meiner bauen.

    Es stellte sich dann aber raus, dass der Schaden an der Unfallmaschine mit wenig Aufwand behebbar war. Es musste nur ne neue Gabel rein. Da die dazugekaufte aber noch fast zwei Jahre Tüv hatte, hab ich erst mal die repariert und dann angemeldet und die ursprüngliche abgemeldet (grober Fehler).

    Den Motor meiner ursprünglichen BMW wollte ich dann mal bei Gelegenheit aufschrauben und nach dem Rechten schauen. Ich dachte ja, ich hätte dazu Zeit ohne Ende...


    Nun aber das Problem:

    Mein Kumpel gab bei der Untersuchung an, dass die BMW, die bei ihm stand, als Ersatzteilträger für die andere, von mir neu gekaufte dienen solle. Also genau anders rum wie von mir geplant.

    Das Ergebnis: der Verdacht auf "Illegale Abfalllagerung" wurde vom Amt als bestätigt betrachtet und daher unter anderem auch meine dort stehende BMW als von mir dort, auf der illegalen Deponie, als Abfall entsorgt. Daher ist laut Behörde der Besitz an meinen Kumpel übergegangen... (zur Eigentumsfrage stand nix in der Entsorgungsverfügung).

    Im Behördendeutsch klingt das dann so:

    "Das Kraftrad BMW hingegen stellt jedoch weiterhin Abfall dar. Mit Mail vom XX.YY.2023 äußerten Sie, dass das Kraftrad im Jahre 2023 als Teilespender für ein baugleiches Modell gedient hat. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Hauptuntersuchung vom XX.YY.2021 erhebliche Mängel festgestellt wurden die sogar zur Anordnung- der Wiedervorführung geführt haben. In der Folge wurde der Verwendungszwecks als

    Fortbewegungsmittel aufgegeben und Teile aus dem Motorrad ausgebaut, um diese in einem baugleichen Modell zu verwenden. Bei der Bewertung-, ob der Verwendungszweck einer Sache nach § 3 Absatz 3, Nr. 2 KrWG entfallen ist, muss jedoch auf die Sache in ihrer Gesamtheit und nicht auf einzelne Bestandteile abgestellt werden. (OVG Bautzen Urt. v. 21.12.2Q21 1 ~ 4A 887/19)- Im Ergebnis ist der Verwendungszweck des Kraftrads also entfallen, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an die Stelle des alten getreten ist. Das Motorrad ist daher ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Nachweis hierüber vorzulegen. Ein Verkauf bzw. die Abgabe des Kraftrades an Dritte ist nicht zulässig...."


    Tatsache ist, dass ich irgendwann von der Ur-BMW den Tank und die Verkleidung mal runtergeschraubt und daneben gelegt habe, weil ich mal anfangen wollte mit reparieren. Und so haben die Beamten die BMW dann vorgefunden und ihren Fehlschluss daraus gezogen.


    Klar hätten wir jetzt Dienstaufsichtsbeschwerde, Einspruch, Widerspruch, Gedöns machen können.

    Es gab (und gibt) aber immer die Gefahr, dass ich auch noch ne Anzeige wegen illegaler Abfallbeseitigung an den Hals bekomme.

    Es gab dann mit dem Amt den Kompromiss, dass ich bis Ende März Zeit bekomme, durch bestandenen Tüv nachzuweisen, dass das Fahrzeug noch für seinen ursprünglichen Zweck (Fortbewegung) geeignet und daher kein Abfall ist.


    Ich hab mir dann zwei Wochen Urlaub zum Schrauben genommen und dann lief mir die Zeit davon.
    Ich bin eben nur Hobbyschrauber....


    Uff. Viel Text. Ich hoffe, er trägt zur Unterhaltung bei...

  • Uff. Viel Text. Ich hoffe, er trägt zur Unterhaltung bei

    Vielen Dank für die Aufklärung, die im Wesentlichen nichts anderes sagt als mein Link mit der sehr verkürzten Darstellung.


    Vielleicht ist es aber auch nicht nur Unterhaltung, sondern nützlicher Denkanstoß für Andere, bei denen vielleicht ähnliche Verhältnisse vorliegen.


    Tatsächlich dürfte das Abmelden der wesentliche Fehler gewesen sein, der es überhaupt möglich gemacht hat, Dein Motorrad als Abfall einzustufen. Selbst kostensparend mit Saisonkennzeichen angemeldet, wäre das Fahrzeug aus Sicht der Behörde eines geblieben, selbst wenn es nicht fahrbereit ist oder außerhalb der Saison oder wegen abgelaufenem TÜV gerade nicht gefahren werden darf.

    Abgemeldet beginnen aber Fristen zu laufen, die eine Wiederzulassung erschweren oder nach einer bestimmten Frist praktisch sogar ganz unmöglich machen. Ich kenne die Bedingungen für das Sondernutzungsgebiet nicht genau genug, um auszuschließen, dass das Abstellen eines angemeldeten Motorrads nicht trotzdem Ärger hätte versursachen können, weil es nicht zum Betrieb der Gärtnerei diente (d. h. als Gärtner oder Kunde hättest Du da vielleicht stehen dürfen, aber nicht als Schrauber).


    Der Hinweis von Ralf ( @PPU ) auf Widerspruch ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, denn diese Möglichkeit unterstellt ja der Behörde, sich irren und daraufhin korrigieren zu können, wie sie es ja in Deinem Fall mit dem Kompromiss ja offenbar auch getan haben.


    Vielleicht hättest Du die Zeit für Deinen Beitrag besser ins Schrauben gesteckt, vielleicht gelingt Dir bis zum Termin ja sogar die vollständige Reparatur. Viel Erfolg.

  • Zitat von Eckart: Vielleicht hättest Du die Zeit für Deinen Beitrag besser ins Schrauben gesteckt, vielleicht gelingt Dir bis zum Termin ja sogar die vollständige Reparatur. Viel Erfolg.

    Danke für die guten Wünsche.

    Schrauben kann ich leider erst morgen Abend wieder. Mir kommt heute ein Termin dazwischen....

    Ich denke, das mit dem Bremslichtschalter bekomme ich gebacken. Ich halte euch auf dem Laufenden.

    Das mit den Unmengen von Benzin im Luftfilter macht mir mehr Sorgen. Da werde ich vermutlich noch jede Menge Fragen haben. Aber das wird ein anderer Thread.

  • Hallo Plattenputzer,

    ein paar Kurztipps da Zeitnot:

    - Benzin im Öl, vermutlich defekte der O-Ringe der Schwimmernadelventilsitze.

    - zuviel Öl in der Airbox, vermutlich Blockade oder Defekt einer Ölpumpe.

    Zu den rechtlichen Problemen mit der Behörde kann ich die leider wenig mitteilen. Ich kann mir aber vorstellen dass man durchaus etwas Zeit schinden kann wenn man das Motorrad für eine HU schriftlich ordnungsgemäß anmeldet und dann die schriftliche Bestätigung über den Termin der Behörde vorlegt. Sollte die HU dann bei der TÜV-Vorführung scheitern haste dann ca. 4 Wochen Zeit um die Fuhre zu reparieren und erneut vorzuführen.


    Gruß LUDGER

    PS: für die Heckleuchte(inkl. Bremslichtfunktion) gibt es einen kurzen und speziellen Kabelbaum der dann mit dem Hauptkabelbaum verbunden ist. Dort einen Fehler zu finden sollte recht einfach sein.

    Als ich geboren wurde sagte der Teufel : " Na.. schöne Schei..sse "- :giggle:

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  • Ich habe mir daher gerade für Mittwoch nächster Woche einen Tüv-Termin reservieren lassen [...] In der Hoffnung, dass die dann noch ne Woche still halten.

    Was für ein Aufwand (und Risiko). Nimm den Hobel auf einen Anhänger und fahr zur nächsten Prüfstelle mit den 3 Buchstaben, von denen der erste ein "G" ist. Lass eine HU machen (mit Pech eben mit "Erheblichen Mängeln"), leg den Bericht der Behörde vor und sag denen klipp und klar, dass der Gesetzgeber Dir jetzt einen Monat Zeit für die Nachuntersuchung lässt, Du etwas Zeit für die Instandsetzung brauchst und Du also bis Anfang Mai mit der Plakette rumkommst.


    Termin beim TÜV ... :sad: ... die Zeiten sind doch längst Geschichte.

  • Hallo Tuba,

    natürlich würde ich den Hobel vor der HU auch nicht zulassen oder ein sog. Kurzkennzeichen beantragen.

    Für ein Transport zur Prüfstelle reicht meist ein kleiner Anhänger oder Trailer völlig aus.

    Dann kann sich der Prüfer auf dem Hof mit der Fuhre beschäftigen und gut iss.

    - REST- wie im letzten Beitrag von mir dargestellt.

    Natürlich reicht auch eine autorisierte Prüfstelle die für die HU zuständig ist, sie muss nicht von einer TÜV-Stelle stammen.


    FAKT ist doch: eine Behörde will einen Eigentümer zum Handeln bewegen bzw. zwingen (warum auch immer).

    Plattenputzer nimmt es nun zur Kenntnis und nutzt alle rechtl. Möglichkeiten, wie von mir beschrieben, um das " PROBLEM" zu lösen.


    Gruß LUDGER

    PS: "Erhebliche Mängel" ...auch völlig Latte. Das vorgeführte Fahrzeug ist nicht zugelassen und wird auf einem Anhänger transportiert.

    - was will man denn in diesem Fall stilllegen-LACH- :whistle:

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  • Man muss dabei auch immer eines im Kopf behalten: Behörden haben Ermessensspielraum.


    Mach ein Fass auf und die können dich mit Fässer zuschmeissen. Halt den Ball flach und er freut sich weniger Papierkram und Arbeit zu haben und lässt 5 mal grad sein.


    Plattenputzer macht es also richtig, erstmal selbst aktiv werden und nicht gleich mit Gegenklage und Widerspruch kommen

  • Man muss dabei auch immer eines im Kopf behalten: Behörden haben Ermessensspielraum.

    Plattenputzer macht es also richtig, erstmal selbst aktiv werden und nicht gleich mit Gegenklage und Widerspruch kommen

    Hallo chefin,

    volle Zustimmung, eine Gegenklage oder Widerspruch ist in der Regel zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig und kontraproduktiv.

    Solche Behörden-Sesselpupser muss man mit den eigenen "Waffen" schlagen.

    MOTTO: -dass sitzen wir jetzt aus, wobei man keinen unnützen Datenmüll verursachen sollte.


    Gruß LUDGER

    Als ich geboren wurde sagte der Teufel : " Na.. schöne Schei..sse "- :giggle:

  • Solche Behörden-Sesselpupser muss man mit den eigenen "Waffen" schlagen.

    Das hat das für den Fall zuständige Ordnungsamt hoffentlich nicht mitgelesen, denn zunächst einmal sitzen die Behörden da am längeren Hebel und werden diesen auch betätigen, wenn sie den Eindruck bekommen, dass das nötig sei. Doch darum geht es ja gerade, nämlich sie überzeugen, dass man sie ernst nimmt und da da auch Menschen sind, kann man sie vielleicht damit davon überzeugen, ihren Ermessenspielraum in der Weise zu nutzen, dass sie eine Nachfrist gewähren. Letztlich ist es ja auch für die einfacher, wenn der Bürger sich selber kümmert als wenn sie tätig werden müssen, abgesehen davon, dass umgängliche Menschen vielleicht auch nicht auf Konflikt aus sind, wenn sie das Problem ohne aus der Welt schaffen können.


    Streng genommen dürfte die 4-Wochen-Frist für die Wiedervorführung bei der HU gegenüber dem Amt nicht greifen, weil das eine Vorschrift aus StVO und StVZO ist und nicht dem hier angewandten Abfallrecht, aber als Argument kann man damit natürlich trotzdem kommen und hoffen, dass das Amt auch eine vergebliche Vorführung als Zeichen guten Willens wertet, ähnlich wie die (vergleichsweise unverbindliche !) Terminvereinbarung hoffentlich auch (denn solche Termine kann man ja auch wieder absagen).


    Das social engineering (neudeutsch), also die geeignete Art des Umgangs mit dem Amt zu ermitteln, müssen wir hier wohl dem Fragesteller überlassen, der ja nun schon einschlägige Erfahrungen machen musste.

  • Hallo Eckart,

    ich hoffe du hast meine ersten beiden Beiträge hier im Forum zum Thema dazu gelesen.

    Der Ausspruch "Behörden-Sesselpupser" im letzten Beitrag war mehr als Witz gedacht. -aber egal-


    Trotzdem gilt i.d.R:

    Ich als Bürger habe nicht nur Pflichten sondern auch Rechte die ich auch gezielt nutze wenn es angebracht ist.


    Gruß LUDGER

    Als ich geboren wurde sagte der Teufel : " Na.. schöne Schei..sse "- :giggle: