Heidenau K60 Reifenfrage

  • Reicht auch Dein COC Dokument

    Certificate of Idendification

    Für zulassungen internationsl gültig...

    Und darin gibts international keine Fabrikatsbindung...nur Kaliber.Speed index und Lastindex sind bindend eingetragen..

    Könne dir aber KöfferliRebel bwm und sonstige F 650 GS Spezln gerne bestätigen


    De Rolf

    Versagertreiber

  • Doch gibt's. Im Fahrzeugschein steht nur, dass die Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis zu beachten ist. In der CoC steht dann, dass vorne und hinten nur der gleiche Hersteller sein darf (zumindest bei FL - bei vFL gab es glaube ich auch noch konkrete Reifenbindungen)


    Aber das ist normalerweise gar nicht das Problem. Der K60 ist ein 130/80-17 Reifen, laut Zulassung und CoC ist aber ein 130/80R17 Reifen gefordert. Die Bauart stimmt nicht überein (ist diagonal, soll Radial) und deshalb muss der eingetragen werden.

  • Hallo rpr61,

    gestern habe ich zufällig noch mit unserem TÜV über das Thema gesprochen. Für die Austragung der Bindung benötigt es offenbar grünes Licht vom Hersteller (BMW). Der Hersteller hat daran aber in der Regel wenig Interesse. Bei mir in Siegen wird es daher wahrscheinlich mit der Austragung nix.

    Gruß, Daniel


    Haste zu deiner F zufällig das COC..

    Ab 2000 die GS habens Serienmäßig beim kauf erhalten...

    Gehste zu BMW in siegen und lässt dir dies COC für deine ausstellen und gut iss DanielS

    Grüneres licht gibts ned..und schon haste dem TÜV die tour versaut von Gelddruckeritis..

  • Doch gibt's. Im Fahrzeugschein steht nur, dass die Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis zu beachten ist. In der CoC steht dann, dass vorne und hinten nur der gleiche Hersteller sein darf (zumindest bei FL - bei vFL gab es glaube ich auch noch konkrete Reifenbindungen)


    Aber das ist normalerweise gar nicht das Problem. Der K60 ist ein 130/80-17 Reifen, laut Zulassung und CoC ist aber ein 130/80R17 Reifen gefordert. Die Bauart stimmt nicht überein (ist diagonal, soll Radial) und deshalb muss der eingetragen werden.



    Das aber keine explizite Fabrikatsbindung...welche ausschließlich mmontieren darfst..und wenn die nimmer produziert werden geht der cirkus los..

    Änderungen müssen eingetragen werden die nicht ident zur coc sind..

    Das wird dann eine Einzelabnahme..und die kostet.

  • Gehste zu BMW in siegen und lässt dir dies COC für deine ausstellen und gut iss DanielS

    Grüneres licht gibts ned..und schon haste dem TÜV die tour versaut von Gelddruckeritis..

    Frag aber vorher, was die bei BMW für die Neuausstellung der COC-Papiere haben wollen - ein Kumpel von mir hatte die verschlampt und bei Audi haben die sich das mit 360 € fürstlich entlohnen lassen!

    Gruß

    Gerd

  • Aber das ist normalerweise gar nicht das Problem. Der K60 ist ein 130/80-17 Reifen, laut Zulassung und CoC ist aber ein 130/80R17 Reifen gefordert. Die Bauart stimmt nicht überein (ist diagonal, soll Radial) und deshalb muss der eingetragen werden.

    Kommt auf den Jahrgang/Typengenehmigung drauf an. Bei den einen sind es Diagonal bei den anderen Radial :blink:

    Für genaueres müsste ich die Nummer der EG/EU-Typengenehmigung haben (Feld K auf der Zulassungsbescheinigung)

    Ich nehme aber an, dass die Bauart korrekt vom CoC in die Zulassungspapiere übernommen wurden. Steht also Radial drin und will man Diagonal, dann muss man wie bwm sagt zum TüV, Dekra, etc.

  • Aber das ist normalerweise gar nicht das Problem. Der K60 ist ein 130/80-17 Reifen, laut Zulassung und CoC ist aber ein 130/80R17 Reifen gefordert. Die Bauart stimmt nicht überein (ist diagonal, soll Radial) und deshalb muss der eingetragen werden.

    Kommt auf den Jahrgang/Typengenehmigung drauf an. Bei den einen sind es Diagonal bei den anderen Radial :blink:

    Für genaueres müsste ich die Nummer der EG/EU-Typengenehmigung haben (Feld K auf der Zulassungsbescheinigung)

    Ich nehme aber an, dass die Bauart korrekt vom CoC in die Zulassungspapiere übernommen wurden. Steht also Radial drin und will man Diagonal, dann muss man wie bwm sagt zum TüV, Dekra, etc.

    Zumindest der DanielS hat eine 96er UrF..Typ 161..falls das hilft..

  • Zumindest der DanielS hat eine 96er UrF..Typ 161..falls das hilft..

    Dann gibt es aber kein CoC :wink: Da nationale ABE und nicht EG/EU-Typengenehmigung.


    Bei der 25kW Ur-F ist in der Schweiz 130/80 R 17 sowie auch 130/80 -17 eingetragen. (CH-ABE 6B4023 Achtung: Fehler bei der Datenübernahme vom ASTRA. Es wird fälschlicherweise die Dimension des Vorderreifen aufgeführt!)

    Bei der 35kW Ur-F ist in der Schweiz 130/80 R 17 sowie auch 130/80 - 17 eingetragen (CH-ABE 6BA351).

    Bei der 25 kW wie auch der 35 kW Uhr-F und ST sind 130/80 R 17 sowie auch 130/80 - 17 eingetragen (F650 Index S/H / F650ST Index H) (CH-ABE 6BA343 und 6BA308).44

  • Hallo,

    laut BMW gibt es für die 161 keine COC, da vor 2000 produziert. Hat ja auch keine EU-Typengenehmigung. Gemäß deren Wissenstand gelten dann nur die Angaben zu Größe/Geschwindigkeit und Tragfähigkeit gemäß Teil I und nicht die Angaben der Betriebserlaubnis, die ja schon 25 Jahre alt sind.


    Bzgl. Austragen der "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" bin ich daher nicht weiter oder ich habe irgendwas übersehen.


    Gruß, Daniel

  • Frage an Helvetien

    KöfferliRebel

    aufgrund welcher COC wurden schweizer Töffs Typ 161 zugelassen...


    Und könnteste ein solches COC besorgen..schließlich wurde die 161 global vermarktet bis chile...da muß es ein Schrieb in irgendeiner form geben

  • DanielS

    Bei Mopeds mit allgemeiner (also in Deinem Fall - die ist auch nach 25 Jahren noch gültig, sofern nicht offiziell widerrufen) oder EG-Betriebserlaubnis legt man bei einer Kontrolle oder bei einer HU die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor, und der Eintrag mit der Reifenfabrikatsbindung ist ohne Bedeutung (vorausgesetzt, eingetragene Reifengröße, -bauart, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeisindex werden eingehalten). Bei Fahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis (dann ist Feld 'K' leer, und in Feld '17' steht ein 'E') gilt allerdings nur das, was im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Alle Abweichungen hiervon müssen dann eingetragen werden...


    Gruß

    Gerd

  • aufgrund welcher COC wurden schweizer Töffs Typ 161 zugelassen...

    Gar keiner. Wie gesagt wurde das COC (Certificate of Conformity) erst mit der einheitlichen EU/EG-Typengenehmigung, d.H. Euro 1 für neue Typen ab Mitte 1999, eingeführt (musste ich auch erst lernen :wink:). Davor musst man in jedem Land das Zulassungprozedere durch machen.

    Und jedes Land hatte auch mehr oder weniger Speziallregelungen, die man einhalten musste. Ein schönes Chaos. Ein Hoch auf die EG.


    BMW Schweiz in Dielsdorf hat also damals ein Dossier erstellt und beim ASTRA (dem Schweizer KBA) eine Typengenehmigung (bei euch ABE genannt) beantragt. Genauso hat BMW Deutschland in München dies für Deutschland gemacht und beim KBA eine ABE beantragt. Die Schweizer Typengenehmigung galt damals auch nur explizit für BMW Schweiz. Damit verhinderte man gekonnt Parallelimporte, ermöglichte Kartelle und Monopolisten. Diese Genehmigungen und Erlaubnisse galten je nach dem dann auch nur für ganz bestimmte Fahrgestellnummerbereiche T.w. Aufgrund der erwähnten nationalen Spezialregelungen, t.w. um Parallelimporte zu verhindern.


    die Angaben der Betriebserlaubnis, die ja schon 25 Jahre alt sind.

    Auch wenn alt so gilt die immer noch (sonnst dürftest Du gar nicht erst auf der Strasse unterwegs sein).

    Ur-F, Uhr-F und ST haben, soweit ich sehe, ja alle die ABE mit der Nummer G532, bzw. Herstell-/Typenschlüssel 0005/123 und 0005/124 (jeweils 25 kW und 35 kW).

    Frage ist, was in dieser denn ganz genau bezüglich Reifendimensionen, Bauart, Last- und Speedindex drin steht (ganz losgelöst von allfälligen Fabrikaten und spezifischen Reifenmodellen).


    Wie und ob man diese Information vom KBA bekommt weiss ich nicht. Hier hat schon mal einer nach der ABE gefragt, was am Ende draus wurde weiss man nicht:

    Nummer d. EG- Typgenehmigung/ABE

  • habe nun nochmals bei meinem Reifenhändler für ein aktuelles Update angerufen :


    abgesehen davon , dass er meinen Missmut über diese Situation absolut teilt :thumbdown: und die Verantwortlichen für den Quatsch:cursing:

    deutlich benannt hat, bekam ich folgende Informationen dazu :



    Bei meiner 1150GS mit EU Zulassung wg. Baujahr :

    hier kann ich jeden freigegebenen Reifen fahren wie ich möchte - keine Eintragung nötig / TÜV Probleme zu erwarten.


    Bei meiner F650 ohne EU Genehmigung , aufgrund des Fahrzeugalters gilt :


    sollten meine Reifen ( K60ScoutSilica ) noch ausreichend Profil haben und eine DOT Nummer VOR 2020

    kann ich damit einfach zum TÜV und bekomme keine Probleme - sollte man dennoch versuchen mir eine Eintragung

    aufzuschwatzen ist dies FALSCH und ich darf "protestieren"


    Sollte ich NEUE Reifen aufziehen ( egal welches für das Motorrad freigegebene Fabrikat ) ab DOT 2020

    MUSS der TÜV diesen Reifen auf dem KFZ-Schein eintragen und NACH dem TÜV Besuch MUSS man eigentlich sofort

    zur Zulassungsstelle fahren um dies Bestätigen zu lassen.;);)


    Fazit :

    es geht mal wieder nur ums Geld ( verdienen ) und die Verantwortlichen an den entscheidenden Stellen

    haben von :toot::whistle::fart3: keine Ahnung -


    zum Leidwesen aller die "ältere" Fahrzeuge fahren oder eben dafür neue Reifen benötigen.

    Man könnte absichtliche reine Willkür unterstellen:cursing:


    Die Reifenhersteller haben viel Geld für die ABE Freigaben bezahlt - dies wird einfach für ungültig erklärt und gekippt.

    :frustrated1:


    **<X**


    :wave:


    Mac

  • servus


    DOT 2020 bedeutet 20.woche im Jahre 2020.Das meinst du aber bestimmt nicht.Ich denke du meinst ein Herstellungsdatum im Jahr 2020.

    würde nach meinem Vertständnis bedeute Dot 5220.Oder irre ich da?

    Wer vor der Wahl etwas verspricht darf sich nicht wundern wenn WIR uns verwählen!

  • Die Reifenhersteller haben viel Geld für die ABE Freigaben bezahlt - dies wird einfach für ungültig erklärt und gekippt.

    :g:Soweit ich weiss war dass keine "ABE " welche vom KBA abgebnickt wurde, sondern eine reine Selbstdeklaration des Herstellers das der Reifen ohne grössere Bedenken auf dem Motorrad verwendet werden kann.

    Die neuen Herstellerdeklarationen sind auch nicht anders. https://www.pirelli.com/tyres/…1999#download-optin-popup

    Dies wird den Reifenhersteller, ausser dem bürokratischen Aufwand, nicht mehr oder weniger Geld kosten.

    Einzig was sich geändert hat, dass nun die Prüfstelle die hohle Hand aufmacht und einen Obolus für ein bisschen Stempelfarbe verlangt. Eine echte Argumentation, warum so eine Herstellerdeklarationen vom Prüfer abgelehnt werden könnte gibt es ja nicht.


    Herstellungsdatum im Jahr 2020.

    würde nach meinem Vertständnis bedeute Dot 5220.Oder irre ich da?

    Ab DOT 0120 oder höher.

  • Hallo zusammen,

    hat einer von Euch die K60 mal von Hand aufgezogen? Ich habe zwar wenig Erfahrung, aber ein Kollege meinte auch, dass die extrem steif sind. Natürlich war der Vorderreifen besonders herausfordernd. Wir hatten zwar vorgewärmt, aber bei diesen Temperaturen werden die Reifen natürlich wieder schnell kalt. Bin froh, dass alles heile geblieben ist. Das nächste Mal werde ich mich nicht mehr an K60 versuchen. Ich glaube, dass ich die meisten Tipps von Youtube angewandt habe.

    Übrigens fahre ich im März zum TÜV. Dann kann ich wg. Eintragung etc. berichten.

    Gruß, Daniel

  • Übrigens fahre ich im März zum TÜV. Dann kann ich wg. Eintragung etc. berichten.

    Gruß, Daniel

    es wäre super wenn du schreibst bei welcher Prüforganisation du den TüV dann machen lässt;)

    es scheint hier unterschiedlichen Wissenstand bzw. Ansichten zu geben>:(

    siehe auch :

    RE: Welche Reifen, wenn es die empfohlenen nicht mehr gibt.


    Ich empfinde es immer noch als Gängelung ;(