Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • Ich fürchte, das nicht reproduzierbar, oder?

    Kommt drauf an:


    Wenn unter 22 noch etwas anderes außer der Reifenbindung gestanden hat und es ist jetzt weg, hat die Zulassungsbehörde einen Fehler gemacht. Dann würde ich nicht von einer Reproduzierbarkeit ausgehen.


    War dort aber nur die Reifenbindung eingetragen, so ist es korrekt, dass die jetzt nicht mehr dort steht. Ist demnach reproduzierbar.


    Der Witz ist nun, dass sie das nicht ergaenzt haben, sondern dass dieser Text einfach alle bisherigen Eintraege unter Ziffer 22 ersetzt.


    Keinesfalls jedoch ersetzt die Eintragung zur Rahmennummer die vorherige Reifenbindung - die ist in diesem Fall nur dazugekommen und die Reifenbindung ist gemäß der aktuellen Vorschriften entfallen!

  • Mir ist ein anderes Problem entstanden: Bei der Ummeldung wurde die 150er Reifengröße nicht in die neuen Papiere übertragen. 😳 Kann man das korrigieren lassen und wenn ja, welche Dokumente müsste ich beibringen? Den alten Fahrzeugschein haben die ja eingezogen.

  • Wenn die EG-Typgenehmigung für Dein Moped diese Größe beinhaltet (kenne den Inhalt nicht, bitte selber recherchieren), mußt Du garnichts machen. Falls nicht (oder wenn Du die unbedingt in Deinen aktuellen Papieren eingetragen haben möchtest), mußt Du nochmal zu Deiner Zulassungsbehörde und nachtragen lassen, dort sollte der eingezogene Fahrzeugschein archiviert sein. Die können den aber auch entwerten und aushändigen, damit Dir alle bisherigen Daten vorliegen - das ist eigentlich die normale Vorgehensweise, und nicht ein Einzug der alten Papiere.

  • Servus..

    Ich habe für meine CS Vorgestern ein Satz Reifen in einer Motorradwerkstatt bestellt die Morgen montiert werden.

    Die Motorradwerkstatt hat nur interessiert was für eine Größe auf die CS kommt und auf meine Frage wegen dem

    Hinweis der Markenbindung die im KFZ Schein steht meinte er das nur die Größe bindend ist und wenn der Reifen eine Herstellerfreigabe besitzt ich

    diese ohne irgendwelche Eintragungen fahren darf.

  • Wenn die EG-Typgenehmigung für Dein Moped diese Größe beinhaltet (kenne den Inhalt nicht, bitte selber recherchieren)

    Für die BMW F 650 CS gilt:


    Typ / Fahrgestellnummer EG-Typgenehmigung vorne hinten
    K14
    WB10174...

    e1*92/61-92/61*00130
    110/70ZR17 54W; 3.00x17 160/60ZR17 69W; 4.50x17
    oder
    150/60ZR17 66W; 4.50x17
    E650C
    WB10177...
    e1*2002/24-2002/24*0201 110/70ZR17 54W 3.00x17 160/60ZR17 69W 4.50x17
    oder
    150/60ZR17 66W 4.50x17
  • auf meine Frage wegen dem

    Hinweis der Markenbindung die im KFZ Schein steht meinte er das nur die Größe bindend ist

    Stimmt nicht ganz: Bindend ist neben der Größe auch der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex (sofern Deine CS nicht z.B. wegen etwaiger vorhergehender Änderungen eine Einzelbetriebserlaubnis hat). Bauart, Hersteller und Typ sind hingegen nicht mehr zwangsläufig bindend.

  • auf meine Frage wegen dem

    Hinweis der Markenbindung die im KFZ Schein steht meinte er das nur die Größe bindend ist

    Stimmt nicht ganz: Bindend ist neben der Größe auch der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex (sofern Deine CS nicht z.B. wegen etwaiger vorhergehender Änderungen eine Einzelbetriebserlaubnis hat). Bauart, Hersteller und Typ sind hingegen nicht mehr zwangsläufig bindend.

    Eintopfer das stimmt so nicht mehr ganz . Der Lastindex muss passen , den Geschwindigkeitsindex muss man nicht mehr so einhalten wie er in den diversen Papieren steht .

    Bei der Geschwindigkeit gilt jetzt das der Reifen die eingetragene Höchstgeschwindigkeit + 6 Kmh + Sicherheit ( gibt da ne Formel die schon mehrfach hier verlinkt wurde ) erfüllen muss . Liegt aber unter dem in den Papieren eingetragenen Index .



    Oesie


  • Das verlinkte Dokument „AKE-Festlegung 01-2018 Version 05 /19.0 1.2021“ ist hier recht eindeutig, dass ich mit meiner alten ABE-Maschine nun wohl mit den EG-Zulassungen gleichgesetzt werde. Somit ist das Reifenthema bei allen Sachverhalten im Zusammenhang mit Hauptuntersuchungen nun wohl Geschichte, solange man die vorgegebenen Reifengrößen einhält.

    Also ist das Eintragen der Reifen hier unnötig.


    Was mir nur noch unklar ist:

    Wie verhält es sich bei einer Kontrolle durch die Polizei? Der AKE scheint ja nur Aussagen für Prüforganisationen zu treffen.

    Woran orientiert sich hier die jeweilige Landespolizei? An der „unseligen“ Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) oder auf welche Grundlage?


    Hat eine Bewertung vom AKE eine Relevanz für die Polizeikontrolle?


    Hat hierzu jemand schon mal Erfahrungen gesammelt?

  • Ich hab zwar noch keine Erfahrung bei einer Kontrolle gemacht würde aber sagen das sich die Polizei an die Vorgaben der Gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen halten mus .

    Die sollen die Vorschriften " nur " durchsetzen und nicht machen .



    Oesie

  • Stimmt nicht ganz: Bindend ist neben der Größe auch der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex (sofern Deine CS nicht z.B. wegen etwaiger vorhergehender Änderungen eine Einzelbetriebserlaubnis hat). Bauart, Hersteller und Typ sind hingegen nicht mehr zwangsläufig bindend.

    Richtig, das habe ich gar nicht mehr bedacht. Das mit dem Index hat der Motorradhändler auch gesagt. Da habe ich wohl zu schnell was hingeschrieben.