Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • Hallo zusammen,
    vor ein paar Jahren wurde bzgl. der Reifenfreigaben ja einiges geändert.
    Heißt das bei der Ur-f (in meinem Fall 1996) nun, dass man jeden Reifen eintragen lassen muss? Das würde ja bedeuten, dass jeder neue Reifen zusätzlich zum Reifenpreis nochmal 250€+ für die Einzelabnahme kosten würde.
    Stimmt das so oder übersehe ich da was?

    Ich weiß nicht, ob das relevant ist, aber in meinem Fahrzeugschein steht unter Bemerkungen und Ausnahmen (Feld 22): "ZU G: BIS 195*REIFENPAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL. *AUSN.: FABR-SCHILD IN FZ-MITTE OB.AM RAHMENQUERROHR UNTERH.D.SITZBANK ANGEBR.*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN"


    Und wie sieht es mittlerweile eigentlich aus, wenn man gemischte Reifen fährt (z.B. vorne das Vorgängermodell, hinten den Nachfolger; mein Schrauber meinte früher zumindest immer, dass das kein Problem sei)

    Bin aus den bisherigen Threads leider nicht schlau geworden.

    Besten Dank bereits!

  • OT

    So wie es aussieht ist die Pfalz wohl ein lockeres Bundesland.

    Wenn man sich etwas in der örtlichen Moped"Szene" umhört bekommt man immer recht schnell eine Prüfstelle genannt die "vernünftig" prüft.

    D.h. Profiltiefe und Reifengröße müssen passen - das war´s

  • OT

    So wie es aussieht ist die Pfalz wohl ein lockeres Bundesland.

    Wenn man sich etwas in der örtlichen Moped"Szene" umhört bekommt man immer recht schnell eine Prüfstelle genannt die "vernünftig" prüft.

    D.h. Profiltiefe und Reifengröße müssen passen - das war´s

    Darum geht es mir gar nicht.
    Angenommen man muss die Reifen eintragen, macht das aber nicht, fährt man ohne Betriebserlaubnis --> kein Versicherungsschutz.
    Mir ist schon klar, dass ich die auch ohne Eintragung wahrscheinlich durch den TÜV bekomme und dass auch kaum ein Polizist was sagen wird. Wenn aber die Betriebserlaubnis ohne Eintragung erlöschen sollte, hört der Spaß dann doch auf.

  • Angenommen man muss die Reifen eintragen, macht das aber nicht, fährt man ohne Betriebserlaubnis --> kein Versicherungsschutz.

    ... warum sich dieser Quatsch schon seit Generationen hält?!?


    Die Sache mit dem erlöschenden Versicherungsschutz greift, wenn die Veränderung hauptursächlich für den Unfall verantwortlich war und von Dir grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das hat nichts mit einem falschen Reifen zu tun, aber rein gaaar nichts.


    Sonst würde die Hälfte der Biker ohne Versicherungsschutz herumfahren, weil Spiegel oder Blinker zu klein, Auspuff zu laut, falscher Lenker, falsche Scheibe usw. usf.

    Also, gaaanz ruhig bleiben

  • Tipp: https://www.bussgeldkatalog.de…en-der-betriebserlaubnis/

    Dieser Beitrag ist sogar aktuell = der § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO ist sogar in der aktuellen = derzeit gültigen Version (=nach der Änderung ) richtig zitiert worden.

    Sie [die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Reifen (sofern Abmessungen gemäß ABE/Eintragung nicht abweichend und Profiltiefe mehr als 1,6mm) dürften wohl weder unter 1. noch unter 2. oder 3. fallen.

    Also erst einmal nichts mit Betriebserlaubnis erloschen !


    Gruß Ralf


    Nachtrag: Aber Vorsicht, bei Scheinwerfern, Leuchtmitteln und Leuchten ohne Baumusterprüfung (z.B.: H4 LED Umbauten, Tagfahrleuchten etc).
    Bei diesen ist regelmäßig "von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" (durch Blendung) auszugehen.
    (Das findet man in den Ausführungsvorschriften bzw. Kommentaren zur STVZO)

  • Die Sache mit dem erlöschenden Versicherungsschutz greift, wenn die Veränderung hauptursächlich für den Unfall verantwortlich war und von Dir grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das hat nichts mit einem falschen Reifen zu tun, aber rein gaaar nichts.


    Sonst würde die Hälfte der Biker ohne Versicherungsschutz herumfahren, weil Spiegel oder Blinker zu klein, Auspuff zu laut, falscher Lenker, falsche Scheibe usw. usf.

    Also, gaaanz ruhig bleiben

    So ist es aber tatsächlich, und das sollte man auch nicht verharmlosen. Im Falle eines falschen Reifens könnte dann sogar der Vorwurf der Vorsätzlichkeit im Raum stehen. Und sollte es zu einem Unfall kommen ist es an Dir den Nachweis zu erbringen, daß der Reifen nicht dafür ursächlich ist - falls die Versicherung das Gegenteil behauptet.

  • 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    Genau den Nachweis, daß durch die Änderung keine Gefährdung zu erwarten ist bist Du ja schuldig - solange nicht durch eine Herstellerfreigabe, eine ABE oder eine Anbauabnahme der Nachweis der Zulässigkeit erbracht ist.

  • Aha........ und jetzt haben wir uns alle lieb......... und machen mal eben eine Beweislastumkehr.........


    2021 in D....... Sachen gibts.........

    Das steht sogar explizit in den meisten Teilegutachten, die der jeweilige Hersteller seinen Anbauteilen beifügt:


    Durch den Anbau (oder auch Einbau) der Teile erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, sofern nicht unverzüglich eine Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO (manchmal ist auch § 19.2 StVZO oder gar § 21 StVZO erforderlich) vorgenommen wird.


    Und das ist nicht erst aus dem Jahr 2021, sondern das gibt es seit Jahrzehnten.

  • 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    Genau den Nachweis, daß durch die Änderung keine Gefährdung zu erwarten ist bist Du ja schuldig - solange nicht durch eine Herstellerfreigabe, eine ABE oder eine Anbauabnahme der Nachweis der Zulässigkeit erbracht ist.

    Das stimmt so auch nur teilweise. Sollte die Polizei meinen, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, müsste sie auch darlegen können, warum dem so sein soll. Die Pol müsste also darlegen, warum eine Gefährdung zu erwarten ist.
    Nun ist aber die Frage, wann man einer Gefährdung erwarten kann und wann nicht.
    Darum soll es hier aber eigentlich auch gar nicht gehen. Es geht vielmehr darum: Muss man den Reifen nun eintragen oder nicht?

  • Sollte die Polizei meinen, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, müsste sie auch darlegen können, warum dem so sein soll.

    Das muß sie.

    Die Pol müsste also darlegen, warum eine Gefährdung zu erwarten ist.

    Das muß sie allerdings nicht, und kann sie auch wegen fehlender Fachkenntnis oftmals nicht. Es reicht vollkommen aus, daß eine genehmigungspflichtige Änderung am Fahrzeug stattgefunden hat. Kann dann kein Nachweis der Zulässigkeit dieser Änderung (s.o.) vorgelegt werden, gibt es ein Problem.

  • Mungo Jerry...Ich kumm dr glai in the summertime


    In dr BA steht zb der Michelin T66..und der neue ANAKEE IV ist der legale Rechtsnachfolger des nicht mehr erhältlichen T 66..

    Klar soweit

    Hab sogar freigaben von Michelin. Das ich T66 + ANAKEE im mix fahre darf

  • Ist es dem Deutschen nicht kompliziert genug, so macht er es sich selbst kompliziert.


    Habe in meinem Leben schon zig Unfälle gehabt, selbst schuld, der andere schuld und Teilschuld ...alles dabei ... auch mit schweren Personenschäden, also fast das ganze Programm außer Toten und dem berühmten Tanklastzug der in einen Kindergarten fährt, weil er mir ausweichen musste.


    Kennt hier irgendjmd. irgendeinen dessen Leben verpfuscht wurde, weil ihm das passiert ist was manche hier orakeln?

    Falsche Reifen aufgezogen, Unfall gebaut, dadurch jmd in den Rollstuhl gebracht --> deshalb kein Versicherungsschutz, deshalb Milionenschulden


    Leute kommt klar

  • Kennt hier irgendjmd. irgendeinen dessen Leben verpfuscht wurde, weil ihm das passiert ist was manche hier orakeln?

    Falsche Reifen aufgezogen, Unfall gebaut, dadurch jmd in den Rollstuhl gebracht --> deshalb kein Versicherungsschutz, deshalb Milionenschulden


    Leute kommt klar

    Kann ja jeder letztlich handhaben, wie er möchte und es verantworten kann. An der Rechtslage ändert das jedoch nichts.

  • man sollte vlt. mal klar stellen dass die ganzen Horrormeldungen sich auf Kaskoversicherungen beziehen.


    Die Haftpflicht bezahlt in JEDEM Fall, evtl Regress beim Verursacher (ohne ABE unterwegs) eine Jahresversicherungsprämie ABER im schlimmsten Fall begrenzt auf 5000€.


    Hört sich wieder schlimmer an als es ist ... bei falschen Reifen passiert nix, absolut gar nix, nothing, rien, nada, Τίποτα

  • Ja, hatte HR Reifen auf einen 944er gezogen und dann 230 auf der Autobahn damit. Reifenplatzer.


    Weiterer Fall? Ok, Shimmyeffekt...Lenkerpendeln durch 2 verschiedenen Reifen von unterschiedlichen Herstellern. Unfall gebaut, Moped quer geschlittert, Auto weicht aus, Graben Überschlag.


    Natürlich wird eine Versicherung nicht anfangen wegen Conti Trail Attack zu jammern, wenn man gerissene Kette hat die das Hinterrad blockiert. Und da Conti Trail Attack eine Herstellerunbedenklichkeit haben, liegt kein erlöschen der Bertiebserlaubniss vor, sondern eine Ordnungswidrigkeit weil man es nicht eingetragen hat. Aber wenn ich vorne einen Heidenau K70 drauf mache und hinten einen Conti Trail Attack, dann erlischt die Betriebserlaubniss, obwohl beide diese Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, die es ermöglicht beim TÜV eintragen zu lassen. Aber kein TÜVwird dir diese Kombination eintragen.


    Ich habe nun absichtlich etwas gewählt was zugegeben sehr deutlich als Untauglich zu erkennen ist. In anderen Fällen erkennt aber ein Laie es nicht mehr. Würden wir alle so schlau sein, dann würden wir nicht LKW malochen, Lagerfutzi sein, am Bau schaffen oder in der Fabrik, sondern würden uns einen ruhige Job als Prüfer irgendwo suchen und doppelt so viel Geld verdienen mit viel weniger Arbeit. Aber wir sind nunmal nicht in der LAge das wirklich sicher entscheiden zu können. Mancher hat seinen Popometer so geeicht das er das kann. Aber weils gerade so reinpasst: hier wird eine GS zum Verkauf angeboten bei der dabei steht: nie über 4000 gedreht. Ich bin mir ganz sicher, das dem sein Popometer eine untaugliche Reifenpaarung nicht entdeckt. Aber sobald so jemand dann ausweichen muss um einen Unfall zu verhindern, ist es zu spät festzustellen, das die Reifenparung nix taugt. Nicht falsch verstehen, ich habe keine Probleme damit, das er so defensiv und geruhsam fährt, ich bewunder Menschen die das so können. Aber es ist eben nicht mein Ding und während er weis wie man mit 3l fährt(etwas das ich nie hinbekommen würde, selbst wenn ich es wollte), weis ich wie man eine Bol d'or in Schach hält mit ner Ur-F. Jeder hat seine Fähigkeiten...aber Reifenpaarungen auszutesten gehört sicher bei den wenigsten zum Standard.


    Ja, Deutschland ist überreguliert. Andere Länder halten es da etwas dezenter. Dafür ist dann bei 120 auf der Autobahn das Fahrzeug konfisziert und der Führerschein weg. Oder sie erlauben mit einem ungebremsten Hänger mit 750kg 130 auf der Autobahn. Tja, ich komme demnächst in den Genuss aber ich werde es ganz sicher nicht testen(Frankreich). Es ist eben wie es ist, wir können es akzeptieren oder gfehen dort hin, wo die Regeln so sind, wie wir sie wollen. England ist da glaube ich das Paradis für Umbauten aller Art. Dort soll es sogar das Orginal Werner Holzvorderrad aus dem Werner Kartenspiel geben....auf der Strasse im Einsatz.

  • Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen:

    Laut den Papieren musst du nur vorne und hinten den gleichen Reifenhersteller fahren. Das sollte sich ja schaffen lassen.


    Ansonsten wäre die Frage, ob du sowas wie eine Typgenehmigung für das Motorrad hast? Weil es steht ja noch der Absatz "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" dort. Manchmal steht in dem Dokument noch eine weitere Einschränkung drin. Wenn nicht solltest du jeden Reifen fahren dürfen, der in Dimension, Lastindex und Speedindex der Eintragung in den Papieren entspricht, solange vorne und hinten der gleiche Hersteller ist. Bauart muss nicht übereinstimmen (Diagonal / Radial / Radial-Gürtelreifen). Nur wenn du einen anderen Reifen fahren möchtest als in der Typgenehmigung bzw bei den zulässigen Reifengrößen steht wird die Einzelabnahme fällig

  • chefin

    wenn das ein Plädoyer für den gesunden Menschenverstand sein soll, geb´ ich Dir recht


    Hab´ ja auch noch ein anderes Moped, läuft ungefähr doppelt so schnell wie die F und fängt mit "H" an.8-)

    Da würde ich auch keine großartigen Experimente machen wollen, aber bei meiner FUNDURO die vlt. ab und an 130-140km/h auf´m Tacho sieht, seh´ ich das entspannter


    wieder OT

    einen Motor ständig nur mit etwas mehr als der Hälfte des Machbaren zu belasten ist kontraproduktiv. Ab und an müssen die Teile mal den Druck und die Temperatur bekommen für die sie ausgelegt sind

  • Reifenfabrikationsbindung austragen und ferddisch ist das Geplänkel

    Selbst dann müsste man - soweit ich die Gesetzesänderung richtig verstehe - immernoch die neuen Reifen eintragen lassen oder nicht?