Datenschutz ist Verwaltungsrecht, wir können als einzelne nur Vermögensschäden geltend machen.
Also kann ein Betroffener nur eine Zivilklage einreichen, die er erstmal selbst zahlen muss und wo er seinen Schaden darlegen muss. Zwar erlauben Gerichte auch immaterielle Schäden, aber jemand der auf den Aufnahmen als Täter zu sehen ist, wird wohl kaum Schaden geltend mache können.
Die Optionen sind also eher begrenzt. Und wieviel eine Anzeige bringt, kann man an den Massen an Anzeigen sehen, die gegen Facebook laufen, obwohl da der Datenschutzverstoss inzwischen bekannt ist. Also um mögliche Anzeigen würde ich mir wenig Sorgen machen.