Hallo zusammen,
vor ein paar Jahren wurde bzgl. der Reifenfreigaben ja einiges geändert.
Heißt das bei der Ur-f (in meinem Fall 1996) nun, dass man jeden Reifen eintragen lassen muss? Das würde ja bedeuten, dass jeder neue Reifen zusätzlich zum Reifenpreis nochmal 250€+ für die Einzelabnahme kosten würde.
Stimmt das so oder übersehe ich da was?
Ich weiß nicht, ob das relevant ist, aber in meinem Fahrzeugschein steht unter Bemerkungen und Ausnahmen (Feld 22): "ZU G: BIS 195*REIFENPAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL. *AUSN.: FABR-SCHILD IN FZ-MITTE OB.AM RAHMENQUERROHR UNTERH.D.SITZBANK ANGEBR.*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN"
Und wie sieht es mittlerweile eigentlich aus, wenn man gemischte Reifen fährt (z.B. vorne das Vorgängermodell, hinten den Nachfolger; mein Schrauber meinte früher zumindest immer, dass das kein Problem sei)
Bin aus den bisherigen Threads leider nicht schlau geworden.
Besten Dank bereits!