Alles anzeigenNachtrag:
Es gibt noch ein Schlupfloch, darauf würde Ich mich aber nicht verlassen Marco...
Die Bundesrat-Drucksache 771/16:
"Unterliegen einspurige Fahrzeuge weiterhin der situativen Winterreifenpflicht, käme dies einem Fahrverbot bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gleich, da es entsprechende Winterreifen für Motorräder, E-Bikes, Roller oder Mopeds nicht gibt. Mit der vorliegenden Verordnung werden einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, E-Bikes etc. ) von der Winterreifenpflicht ausgenommen."
das ist kein Schlupfloch sondern eine aktuelle gültige Verordnung, es gibt also keine situative Winterreifenpflicht mehr für Motorräder!
Für serienmässige Einzylinder F's ändert sich nichts.
Wenn aber Heidenau den K60 ohne M+S Symbol oder sonst irgendeines produziert, können wir ihn auf den Einzylindern trotzdem fahren, weil er Geschwindigkeitsindex T oder H hat, also 190 oder 210 km/h.
bei großen Enduros mit Vmax >Geschwindigkeitsindex des Reifens sieht das anders aus. (das Schlupfloch W+S und Geschwindigkeitsindex wurde geschlossen).
Ansonsten gibt es dafür schon einen Thread
Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)