Wer also den Tod nicht scheut UND einen guten Rechtschutz hat, der Klagen über den BGH hinaus bis zum EUGH abdeckt der könnte entspannt einen Diagonal-Grobstoller fahren
die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden
bei Reifen,
die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
am Besten verkaufe ich alle Motorräder und lege mir ein S-Pedelec zu - aber sehr wahrscheinlich gelten dann dafür alsbald ähnliche Vorschriften
Dieter Nuhr hat so schöne Sprüche die hier mal wieder angebracht wären.....