Blinker (Ur-F) als Standlicht / Begrenzungslicht nutzen

  • Da jetzt beim Motorrad z.b die African Twin es Serie hat und tausende von Harleys so rum fahren glaube ich nicht das es so eng gesehen wird.

    Indem es bei der Africa Twin Serie ist, ist es dort durch die Typzulassung legalisiert. Dass damit auch ein anderes Fahrzeug ausgestattet werden dürfte, ist damit nicht gesagt, aber in der Tat ist nicht einzusehen, weswegen man es dort nicht erlauben sollte.

    Das ganze in abschaltbar sollte auch keine großen Probleme bereiten.

    Das allerdings stimmt so nicht. Unzulässige Beleuchtungsvorrichtungen dürfen nicht nur nicht eingeschaltet werden - sie dürfen gar nicht vorhanden sein. Anders als bei vielen anderen Umbauten, die den Ordnungshütern gar nicht auffallen, dürften vor allem ungewöhnliche Beleuchtungsvorrichtungen schon auffallen, denn dazu sind sie schließlich da. Insofern: Erhöhtes Risiko, zum Beispiel bei sowas:


    https://www.heise.de/autos/art…iew=bildergalerie&bild=22


    Eckart

  • Ob sie vorhanden sein dürfen oder nicht weiß ich nicht. Die Bilder in deinem Link zeigen natürlich abenteuerlich Sachen.


    Aber ich kann doch z.b mit einem Showcar auf ein Treffen fahren und auf dem Gelände Dinge einschalten die ich auf der Straße nicht dürfte. Da kann doch nichts verwerfliches dran sein ?!


    Wäre in meinem Fall aber auch eher sekundär, da ich die Original Blinker ja schlecht nicht montiert haben dürfte.


    Ich sehe da ehrlich wenig Schwierigkeiten und im schlimmsten Fall, kostet es 50€ Bußgeld und jetzt bitte nicht mit Versicherungsschutz etc. kommen.


    Versteht mich bitte nicht falsch, aber ob zulässig oder nicht war gar nicht Ausgangspunkt meiner Frage.


    Schöner wäre natürlich eine Zulassung, aber in diesem Fall finde ich es auch ohne vertretbar.

    Eine Goldwing oder mancher LKW leuchtet auch wie eine Kirmes.


    Teil ist bestellt und kommt in ca. 14 Tagen :victory:

  • Aber ich kann doch z.b mit einem Showcar auf ein Treffen fahren und auf dem Gelände Dinge einschalten die ich auf der Straße nicht dürfte.

    Ein klares NEIN!

    Du darfst mit einem Showcar nur dann auf eigener Achse auf ein Treffen fahren wenn das Fahrzeug zu 100% Zulassungen und Sonderabnahmen hat.

    Führst du das Fahrzeug auf einem Anhänger, Truck oder der Gleichen dem Treffen zu ohne damit auf öffentlichen Straßen zu fahren stimmt deine Theorhie.

    Nette Grüße vom Michel aus der Pfalz. :wave:
    Head of F650 Forum :wink:

  • Michel

    Wenn ich z.b. eine grelle rote Fußraumbeleuchtung, Motorraumbeleuchtung oder Unterbodenbeleuchtung habe ist das Fahrzeug zu 100% zugelassen.

    Auf dem Parkplatz vom Treffen, kann man dann die "Kirmes" einschalten.

    Im Straßenverkehr natürlich nicht.

  • Fußraumbeleuchtung, Motorraumbeleuchtung

    Das ja. Klar

    Unterbodenbeleuchtung

    Jedoch nicht.

    https://www.bussgeldkatalog.or…fer/#unterbodenbleuchtung


    Zitat

    Am Auto angebrachte Unterbodenbeluchtung oder abweichende Leuchtenfarben können andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder gar blenden. Weitergehende Einrichtungen sind daher nicht erlaubt. Egal ob Neon oder LED: Die Unterbodenbeleuchtung ist damit illegal.

    Nette Grüße vom Michel aus der Pfalz. :wave:
    Head of F650 Forum :wink:

  • Daraus lese ich nicht, das alleine der Anbau ohne Benutzung auf öffentlichen Straßen illegal sein soll.

    Das gilt natürlich nur, solange durch den Anbau keine Gefahr für andere durch abenteuerliche Montagen ausgeht.

  • Jeder liest wohl das raus was er lesen will. Hier ein Zitat aus Michels Link:


    Verstoßen Sie gegen das Verbot, andere Leuchten als zulässig an einem Fahrzeug anzubringen, können die Behörden ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro auferlegen. Zudem kann die Betriebserlaubnis durch den unzulässigen Umbau erlöschen. Sie dürfen mit diesem Fahrzeug keine öffentlichen Verkehrswege nutzen.


    Also ich les da jetzt nichts von Benutzung.

  • tl;dr: So wie es aussieht darf man in Deutschland erst bei Euro 4 Fahrzeuge orangene, in den Blinker integrierte, Begrenzungsleuchten montieren.


    Long version:

    Über den rechtlichen Stand in Deutschland bezüglich Ur-F mit Nationaler Zulassung bin ich nicht informiert. Ich versuche es trotzdem mal auszutüdeln. In der Schweiz wäre ein entsprechender Umbau, sofern der Blinker mit integriertem Stand/Bregenzungsleuchte gemäss UNECE Regularien zugelassen ist, erlaubt (Art. 4 VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19950165/index.html#a4 und Anhang 12 Kapitel 12 VTS). Normallerweise klönen die Schweizer, dass bei uns alles so kompliziert und bürokratisch ist und man da in Deutschland viel entspanter ist. Wie sich das Blatt wenden kann.


    Indem es bei der Africa Twin Serie ist, ist es dort durch die Typzulassung legalisiert.

    Korrekt. Mit Euro 4 bzw. Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wird auf die jeweils geltendende UNECE Richtlinie verwiesen.


    Einschlägig für Motorräder ist UNECE R-52 Kapitel 6.6. https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs41-60.html Gemäss dieser sind eine oder zwei (symetrisch angebrachte) Stand/Bregenzungsleuchten in weiss oder gelb (seit Rev. 2 – Amendment 5, Oktober 2011) erlaubt. Für die EU gültigehttps://ec.europa.eu/growth/sectors/automotive/legislation/unece_en Fassung ist UNECE R-52 Series 02/Revision 4, Amendment 2. Hier in Deutsch https://eur-lex.europa.eu/lega…_.2020.009.01.0006.01.DEU


    Entsprechende Blinker haben das Funktionszeichen "A". Generelles Problem bei der Ur-F, ist dass die Blinker in die Verkleidung eingelassen sind und dies so nicht einfach durch Ersatzleuchten ersetzt werden können. Ich glaube kaum, dass man entsprechende passende Leuchten finden wird. Eine Homologation von extra für die Ur-F entwickelten Blinker mit Begrenzungsleuchten ist finanziell kaum tragbar. Es wird also wohl schon daran scheitern.


    Da die Ur-F eine Nationale Zulassung hat, ist es möglich, dass in Deutschland alleine die StVZO zuständig ist. Anders als bei PKW und deren Anhänger (siehe § 49a Abs. 1 StVZO) wird in der StVZO leider nicht auf weitere, für Motorräder zutreffende, internationale Regularien verwiesen. Eine allgemeine Erleichterung und Übernahme von neuerem Recht wie in der Schweizer VTS ist mir nicht bekannt (habe ich es evtl. übersehen?). Erlaubt der TÜV keine Nachrüstung gemäss UNECE R-52 dann gilt alleine §51 StVZO und Begrenzungsleuchten in den Blinkern wären nicht erlaubt (sie muss Teil des/der Scheinwerfer sein) und es muss dazu zwingend weiss sein.


    Zitat


    (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

  • Da greift dann wohl wieder die alte TÜV - Regel : Was drann ist muss auch funktionieren .

    Wenn's funktioniert und nicht erlaubt ist ..................



    Oesie

    Die Blinker funktionieren ja natürlich auch :wink:.


    KöfferliRebel

    Sehr ausführlich :thumbup:


    Habe auch ein wenig recherchiert.

    Grundsätzlich wird es nicht erlaubt sein.

    Da die Einrichtung mit dem Modul aber so funktioniert, wie es sein sollte, heißt Licht geht beim blinken aus (bei mir sogar beide), behaupte ich das da kein Hahn nach krähen wird.

    Zusätzlich versuche ich noch einen An-/Ausschalter dazwischen zu setzen.


    Mit dem Verweis auf die neuen Richtlinien und mehr Beleuchtung =Sicherheit, wird damit keinem der Kopf abgerissen.

  • Hallo,


    habe das Modul gestern erhalten und versuche es gerade einzubauen.

    Leider leuchtet da aber nichts :g:.


    Vielleicht gibt es ja jemanden der sich mit Elektrik auskennt.


    Ich habe das rote Kabel am Plus vom Standlicht angeschlossen.

    Masse habe ich erstmal provisorisch unter der Sitzbank angeschlossen.


    Vom rechten Blinkerkabel das Pluskabel (braun) durchtrennt und vom Modul das grüne Kabel zum Stecker hin und das blaue Kabel vom Model zum Blinker montiert und dann die Kabel wieder zusammen geführt.

    Das gleiche auf der anderen Seite mit gelb und orange.

    Blinklicht funktioniert auch wieder, aber es leuchtet nichts dauerhaft.


    Habe ich einen Fehler in der Montage?


    Hier mal die Anleitung...


    ">Vorderseite


    ">Rückseite


    ">Das Modul

  • Moin Wobo21,


    lestechnisch liest sich das richtig :). Deine Bilder sind nur arg klein, so dass einer wie ich den Stromlaufplan nicht entziffern kann. So kann Dir nur jeman helfen, der das Modul bereits verbaut hat. Bilder nach Möglichkeit etwas größer einstellen.


    Viele Grüße

    Torsten

  • schon am Helligkeitspoti gedreht?

    Ja hab ich in beide Richtungen.

    Passiert aber nichts.

    Habe es jetzt auf einen mittleren Wert stehen.


    Hier nochmal ein Bild der provisorischen Montage rechts.

    Vielleicht sieht ja jemand einen Fehler?!

    Links ist alles ordentlich mit Lötverbinder montiert.

    Da es aber nicht ging, habe ich rechts erstmal nur für Testzwecke montiert.


  • Der Stecker ist vom Blinker.

    Das ist das Ende was am Motorrad angeschlossen wird.


    Am rechten Blinker gibt es braun und blau-weiß.

    Ist braun nicht plus (Phase):whistle: ?

    Das blaue Kabel führt zurück zum Modul, genau wie das grüne.


    Ein schwarzes geht vom Modul zu Masse am Motorrad unter der Sitzbank.