was für ein Text... bist Du Richter ?
Nein. Hoffe diese Antwort bringt dir jetzt was
Falls du damit aber die Aussagekraft des Textes bezweiflen magst, kann ich Dir versichern, dass davon nichts an den Haaren herbei gezogen ist. Ich bin tatsächlich juristisch ausgebildet, habe aber auch nicht von jedem Rechtsgebiet Ahnung - wie auch?
Ich denke auch, das du ziemlich korrekt liegst mit deiner Ausführung. Aber das mit den Reifen ist aktuell so, das selbst bei meiner örtlichen Dekra der Prüfer sofort 2 weitere graue Haare bekommt, wenn jemand reinkommt und zu diesem Thema Fragen stellt. Ich hatte vor 2 Monaten meinen Anhänger dort TÜV neu machen, angefragt wegen meiner F, da meine Reifen noch von 2019 sind, aber nun runter und erneuert werden müssen. Viel Computer klicken, viel fluchen, viel "so ein sch.eiss", und dann die Kernaussage, komm vorbei wenns soweit ist, dann wissen wir mehr. Aktuell ist alles so neu und alle 4 Wochen kommt wieder ein Änderungsschreiben, das keiner mehr durchblickt....bei den Fachleuten.
Wie also sollen da wir User noch durchblicken. Ich werde es sehen, wenns soweit ist.
ja ich habe bei meinem TÜV auch keine direkte Antwort erhalten. Er meinte nur, dass man in irgendwelchen Fällen eintragen muss, wann genau weiß er aber auch nicht. Er wollte sich melden, sobald er mehr weiß, ist aber gut beschäftigt zur Zeit --> kann dauern.
Na ja, gestänkert hat er ja nicht wirklich. Aber Du hast schon recht, der Post trägt absolut nichts zum Thema bei - und besonders witzig finde ich persönlich ihn auch nicht...
Witzig finde ich es auch nicht. Sowas zielt immer entweder auf den Verfasser der Nachricht oder soll die Vertrauenswürdigkeit des Inhalts herabsetzen. Das hat meiner Meinung nach nichts hier zu suchen, zumal es in keinster Weise zum Thema beiträgt.
ja- wenn man auf dem Dorf wohnt und den TÜV Prüfer kennt..............
Zitat: "Bring mir einfach den Zettel vom Reifenhersteller mit und ich trage dir jeden Reifen mit der passenden Größe ein.........am Besten aber direkt alle in Frage kommenden Reifen in einem Schwung........"
Gruß Ralf
Die Option besteht leider nicht (mehr). Dafür lebe ich mittlerweile zu urban.
Alles anzeigenKann jemand erklären was aktuell gilt?
Weiss niemand so genau. Wähl dir aus:
GTÜ (auf die Pluszeichen klicken): https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html
bzw. AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021 (sofern dass noch aktuell ist).
vs.
ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-f…ubehoer-rueckrufe/reifen/
(siehe auch PDF ganz am Ende vom Artikel)
bzw. BMVI Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern https://www.bmvi.de/SharedDocs…nation-kraftraeder.html#1
vs.
Was der Richter am Ende im Falle eines Unfalles entscheidet, da die AKE-Festlegung bezüglich Motorrädern mit ABE sich nicht an die Veröffentlichung Nr. 90 des BMVI im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.20219 hält und hier widersprüchlich ist.
Auf der rechtlich sicheren Seite bist Du bei den Vergaser-F wenn Du dich an ADAC/BMVI hältst, vom Reifenhersteller eine aktuelle "Herstellerbescheinigung" besorgst (Herstellerfreigaben sind veraltet und allenfalls nicht mehr gültig), und gegen Geld den oder die Reifen bei der Prüforganisation deiner Wahl in den Fahrzeugpapieren nachträgst. Am besten nimmst Du gleich einen Stapel an Herstellerbescheinigungen von allen möglichen Reifenherstellern mit.
(Von Conti bekommt man die übrigens offiziell hier: http://www.reifen-freigaben.de/ )
Problem: Die Prüforganisation wird unter Umständen auf die AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021 verweisen und die Reifen nicht eintragen, da nicht nötig.Wer will kann ja mal beim BMVI nachfragen , wie sich die AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021 in Hinblick mit der Veröffentlichung Nr. 90 des BMVI im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.20219 hält. Ich ahne die Antwort: Wir dürfen keine Rechtsberatung machen,. Womit wir dann wieder beim Richter wären.
(In der Schweiz wäre es klar. Erstens kann das entsprechende Bundesamt rechtsverbindlich Auskünfte geben, zweitens ist die ASA-Arbeitsanweisung vom ASTRA genehmigt und somit gilt Treu und Glauben, d.H. man kann sich rechtsicher darauf verlassen)
Danke für die ganzen Quellen. Habe bzgl des BMVI dieselbe Befürchtung. Werde trotzdem mal nachfragen und falls die Antwort wieder Erwarten zu gebrauchen ist hier teilen.