Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • was für ein Text... bist Du Richter ?:rofl:

    Nein. Hoffe diese Antwort bringt dir jetzt was ;)

    Falls du damit aber die Aussagekraft des Textes bezweiflen magst, kann ich Dir versichern, dass davon nichts an den Haaren herbei gezogen ist. Ich bin tatsächlich juristisch ausgebildet, habe aber auch nicht von jedem Rechtsgebiet Ahnung - wie auch?

    Mango

    Ich denke auch, das du ziemlich korrekt liegst mit deiner Ausführung. Aber das mit den Reifen ist aktuell so, das selbst bei meiner örtlichen Dekra der Prüfer sofort 2 weitere graue Haare bekommt, wenn jemand reinkommt und zu diesem Thema Fragen stellt. Ich hatte vor 2 Monaten meinen Anhänger dort TÜV neu machen, angefragt wegen meiner F, da meine Reifen noch von 2019 sind, aber nun runter und erneuert werden müssen. Viel Computer klicken, viel fluchen, viel "so ein sch.eiss", und dann die Kernaussage, komm vorbei wenns soweit ist, dann wissen wir mehr. Aktuell ist alles so neu und alle 4 Wochen kommt wieder ein Änderungsschreiben, das keiner mehr durchblickt....bei den Fachleuten.


    Wie also sollen da wir User noch durchblicken. Ich werde es sehen, wenns soweit ist.

    ja ich habe bei meinem TÜV auch keine direkte Antwort erhalten. Er meinte nur, dass man in irgendwelchen Fällen eintragen muss, wann genau weiß er aber auch nicht. Er wollte sich melden, sobald er mehr weiß, ist aber gut beschäftigt zur Zeit --> kann dauern.


    chefin:


    Na ja, gestänkert hat er ja nicht wirklich. Aber Du hast schon recht, der Post trägt absolut nichts zum Thema bei - und besonders witzig finde ich persönlich ihn auch nicht...

    Witzig finde ich es auch nicht. Sowas zielt immer entweder auf den Verfasser der Nachricht oder soll die Vertrauenswürdigkeit des Inhalts herabsetzen. Das hat meiner Meinung nach nichts hier zu suchen, zumal es in keinster Weise zum Thema beiträgt.

    ja- wenn man auf dem Dorf wohnt und den TÜV Prüfer kennt..............
    Zitat: "Bring mir einfach den Zettel vom Reifenhersteller mit und ich trage dir jeden Reifen mit der passenden Größe ein.........am Besten aber direkt alle in Frage kommenden Reifen in einem Schwung........"


    Gruß Ralf

    Die Option besteht leider nicht (mehr). Dafür lebe ich mittlerweile zu urban.

    Danke für die ganzen Quellen. Habe bzgl des BMVI dieselbe Befürchtung. Werde trotzdem mal nachfragen und falls die Antwort wieder Erwarten zu gebrauchen ist hier teilen.

  • ja ich habe bei meinem TÜV auch keine direkte Antwort erhalten. Er meinte nur, dass man in irgendwelchen Fällen eintragen muss, wann genau weiß er aber auch nicht.

    Was jetzt nicht so ein gutes Licht auf deinen TÜVler wirft. Das AKE in "AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021" bedeutet

    Arbeitskreis Erfahrungsaustausch aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen für den Fahrzeugverkehr und die "Festlegung" ist gewissermassen die einheitliche Arbeitsanweisung wie etwas zu Beurteilen ist.

    Diese sollte eigentlich (bzw. die aktuelle Version) dem TÜVler bekannt sein.


    Wenn Du eine direkte Antwort willst, dann Frage mal nach der aktuellen Version der "Einheitlichen Festlegung Nr.01-2018 - Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern (Grösse und Fabrikatsbindung) im Rahmen von Hauptuntersuchungen" und was denn darin genau steht. Falls es in Zwischenzeit eine Version 06 oder gar 07 gibt, dann wären deren Inhalt von aller höchsten Interesse.

  • Zitat

    Ich bin tatsächlich juristisch ausgebildet, habe aber auch nicht von jedem Rechtsgebiet Ahnung - wie auch?


    ... das ist nicht jeder, deshalb gilt für mich (und habe ich auch noch nie anders erlebt, gelesen, gehört o.ä): wenn ich eine Freigabe in den Händen halte (vom Hersteller) kann und darf ich davon ausgehen, dass ich keinen Gesetzesbruch begehe, wenn ich die dort beschriebene Kombination aufziehe.

    Kein Mensch kann von mir verlangen dass ich mich deshalb erst durch zig Foren quäle und vlt. rechtlich beraten lassen muss. Das ist einfach nur Quatsch, und - wie schon einmal geschrieben - ein theoretisches Thema für den Winter oder vlt. eine Prüfungsfrage für den angehenden "Reifenspezialanwalt".


    Aber macht nur weiter: nach den Reifen könnt Ihr ja einen Monat über eure Spiegel, einen Monat über eure Abgasanlage und einen weiteren Monat über eine andere Übersetzung diskutieren. Dann ist zum Glück der Sommer vorbei, gefahren seit Ihr nicht, habt Euch aber mit Eurem Moped "beschäftigt".



    PROST

  • GTÜ (auf die Pluszeichen klicken): https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html

    bzw. AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021 (sofern dass noch aktuell ist).


    ...wobei sich hier wieder die Frage stellt, wie 'Reifentyp' in der Liste zu verstehen ist: Beinhaltet das auch einen Wechsel der Bauart (Radial/Diagonal) :confused:


    Habe bzgl des BMVI dieselbe Befürchtung. Werde trotzdem mal nachfragen und falls die Antwort wieder Erwarten zu gebrauchen ist hier teilen.


    Das wäre natürlich super, wenn Du die Antwort in jedem Fall hier teilen könntest :notworthy1:


    Beste Grüße

    Gerd

  • ...wobei sich hier wieder die Frage stellt, wie 'Reifentyp' in der Liste zu verstehen ist: Beinhaltet das auch einen Wechsel der Bauart (Radial/Diagonal) :confused:

    Meine Meinung kennst Du ja: Ich sehe es als nicht erlaubt an. Inzwischen habe ich mir mal dazu ein paar vertieftere Gedanken gemacht und kann es nun auch begründen: Die Bauart (Radial, Diagonal, oder Bias-Belt) einfach so abändern kann gefährlich sein, ergo sollte es vom Sicherheitsgedanken nicht einfach so erlaubt sein bzw. muss mindestens an gewisse Bedingungen geknüpft sein.


    Welche Reifen Dimension und Bauart auf welche Felge passt, ist in erster Linie im ETRTO Standards Manual festgelegt ist. (Leider sind Felgen-Reifen-Kombinationen nicht der UNECE-R75 aufgeführt und das ETRTO Manual ist nicht einfach so erhältlich. Bzw. nur gegen Geld)

    Auf Felgenseite sind dabei Felgenbreite und Felgenhorn (MT oder normal) relevant (sowie ob der Durchmesser grösser oder kleiner als 13 Zoll ist). Das MT Felgenhorn findet man in der Regel an Schlauchlosen Felgen. Nur auf MT Felgen können Niederquerschnittreifen (Höhen-Breiten-Verhältnis ≤ 70) montiert werden.

    Auf der Reifenseite kommt es drauf an ob es entweder ein Radialreifen (R im Reifencode) ist oder ein Diagonal (- im Reifencode) bzw. Bias-Belt (B im Reifencode) ist. Diagonal- und Bias-Belt-Reifen kann man auf schmälere Felgen als Radialreifen aufziehen. Diagonal und Bias-Belt kann man jedoch immer auf die Felgenbreiten aufziehen auf denen man auch Radialreifen drauf tun kann.


    In zweiter Linie kommt es natürlich auch noch drauf an, was der Fahrzeughersteller als optimale und tauglich Felgen-Reifen-Kombination ansieht und in der Typengenehmigung (bzw. ABE oder CoC) angegeben hat. Dies kann von ERTRO Standard abweichen, da der Hersteller dafür die Verantwortung übernimmt, dass die Rad-Reifen Kombination kein Sicherheitsrisiko darstellt.


    Die Regelung in der Schweiz ist so: Entweder Bauart und Dimension gemäss Typengenehmigung oder dann gemäss ETRTO Standard insofern sich die Gesamtübersetzung um maximal 8% ändert und die Freigängigkeit der Räder gegeben ist.

    (Siehe verbindliche ASA Richtline 2b, Kapitel 4.5)


    Ein mögliches Ablaufschema was zulässig ist und das sich nur auf Typengenehmigung und ETRTO Standard stützt ist wie folgt:

    1. Entspricht die Felgen-Reifenkombination in der Typengenehmigung dem ERTRO Standard?

    Nein: Eine Änderung der Bauart braucht eine Bescheinigung vom Reifen- oder Fahrzeughersteller.

    Ja: Änderung von Radial nach Diagonal oder Bias-Belt ist immer möglich. Eine Änderung von Diagonal oder Bias-Belt nach Radial muss hingegen gemäss ETRTO Standard explizit erlaubt sein.


    Auf der F650 ST hast Du vorn ein 2.15x18 und hinten ein 3.00x17 Speichenrad mit dem normalen Felgenhorn. Bei der Funduro ist es vorne ein 2.15x19 Speichenrad mit normalen Felgenhorn.


    Auf eine 2.15er Felge kann man gemäss ETRTO Standard Reifen mit einem Höhen-Breiten-Verhältnis von 80, 90 oder 100 und folgender Breite drauf tun:

    Radial, Diagonal, oder Bias-Belt: 80, 90

    Diagonal oder Bias-Belt zusätzlich: 100, 110


    Auf eine 3.00 Felge:

    Radial, Diagonal, Bias-Belt: 110,120,130

    Diagonal, Bias-Belt: 140, 150


    Fazit: Ohne Herstellerbescheinigung sollte man vorne beim Diagonalreifen bleiben. Hinten könnte man gemäss ETRTO Standard einen Radial wie auch Diagonal oder Bias-Belt Reifen in 130/80 drauf ziehen. Will man jedoch auf 140/80 wechseln, so muss es ein Diagonal oder Bias-Belt sein. (Ich hatte schon mal, vor vielen viel Jahren, den Tourance als 140/80 R 17 drauf. Toll aber eigentlich nicht legal und evtl. gar gefährlich. Bitte nicht Zuhause nachmachen. Besser den Roadtec 01 oder den Karoo 3 nehmen, die es beide als 140/80-17 gibt.)


    Da Du aber in der Deutschland und nicht in der Schweiz bist: Falls die Änderung der Bauart vom TÜV abgenommen werden muss, dann argumentiere so: Erstens sind gemäss ETRTO Standard Radial- wie Diagonal- wie Bias-Belt-Reifen alles gängige Felgen-Reifen-Kombination für 130/80 auf einer 3.00er Felge. Zweitens, dass in der Schweizer-Typengenehmigung der ST hinten sowohl Radial- wie auch Diagonalreifen explizit aufgeführt sind. Siehe Bild:

    TARGA-Tyre.jpg

  • Leute, Leute, wollt Ihr hier einen Wettbewerb veranstalten, wer den klügsten Senf zu einem Problem abgeben kann, das keines ist und nie eins war.


    Aber vlt. schreibt Ihr ja am besten an das KBA oder direkt nach Karlsruhe, Straßburg, Brüssel .... oder startet mit den Grünen eine online-Petition.

    Irgendwie MUSS man ja die Ämter dazu bringen Gesetze zu erlassen die uns das Leben schwerer machen. :doh::doh:

  • Leute, Leute, wollt Ihr hier einen Wettbewerb veranstalten, wer den klügsten Senf zu einem Problem abgeben kann, das keines ist und nie eins war.


    Aber vlt. schreibt Ihr ja am besten an das KBA oder direkt nach Karlsruhe, Straßburg, Brüssel .... oder startet mit den Grünen eine online-Petition.

    Irgendwie MUSS man ja die Ämter dazu bringen Gesetze zu erlassen die uns das Leben schwerer machen. :doh::doh:

    In einem Punkt hast Du Recht: Es war früher kein Problem.

    Aber jetzt ist es eines - zumindest für die Fahrer von Motorrädern, die keine EG-Typgenehmigung haben und die rechtssicher unterwegs sein wollen. Der Verordnungsgeber hat nunmal ein Problem geschaffen, daß für viele ein rechtliches und vielleicht auch ein monetäres ist. Wenn hier auf Sachebene darüber diskutiert wird, so geht es wohl den Wenigsten darum 'klugen Senf' abzulassen - sondern vielmehr darum, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

    Jedenfalls zwingt Dich hier niemand zum Mitlesen oder gar zum Kommentieren. Wenn Du beschlossen hast, daß für Dich kein Problem existiert, dann laß es doch einfach damit gut sein.


    Beste Grüße

    Gerd

  • So, ich hab´ gerade in meinen alten Papieren (vom Vorbesitzer) nachgeschaut.

    Der letzte TÜV wurde zuerst nicht bestanden, da die Reifen zu ALT waren.

    Der Vorbesitzer hat dann neue aufziehen lassen und ist mit denen und der passenden Freigabe erneut zum TÜV

    Die Plakette wurde erteilt, obwohl die ja diesmal NUR nach den Reifen geschaut haben.


    Also: mag sein dass hier alle §-Reiter recht haben, gehandhabt wird es trotzdem anders, nenne wir es lockerer.


    Ähnlich: irgendwie gibt es wohl eine neue Verordnung/Gesetz nach dem es keine Plakette geben kann, selbst wenn nur das Blinkerbirnchen defekt ist.

    Ich sprach den Prüfer an, mit dem Argument, dass mir ein Birnchen ja durchaus auf der Fahrt zum TÜV durchbrennen kann und ich deswegen zur Nachprüfung müsste.

    Er meinte: prinzipiell ist das wohl so ... wird bei uns aber lockerer gehandhabt, da ca. 10% mir eins in die Schnauze hauen würden, wenn ich sie wegen einer defekten Nummerschildbeleuchtung o.ä. wieder weg scicken würde.

  • So Leute ... denn gebe ich mal meinen Senf dazu, damit die Soße vielleicht besser schmeckt:


    Hat jemand eine ABE des betreffenden Fahrzeugmodells vorliegen ?

    Oder kann man diese bei BMW erhalten ?

    "Die Fahrzeug ABE" ist sozusagen der "deutsche Rechtsvorläufer der COC bei den aktuellen Moppets" ... so meine Sicht der Welt.


    Dies ABE des "Uraltmoppets" könnte erstmal helfen zu wissen, was wirklich erlaubt ist, bzw. war ... denn dort können ggf. mehrere Alternativbereifungen aufgeführt sein, die heutzutage nicht mehr im "Fahrzeugschein" aufgeführt werden !



    Ich habe diese Erfahrung gerade mit meiner MZ-Baghira gemacht.

    Ich habe den "Wahlweiseeintrag SUMO vs Enduro" eintragen bzw. den Umbau beim TÜV prüfen lassen. Dafür gab es eine separate "Umbau ABE" ...


    Als ich alternative Reifenabmessungen eingetragen haben wollte, hat mich der freundliche TÜV-Prüfer auf die "ABE des Fahrzeugs bhzw. dessen Modellvarianten" hingewiesen, denn dort waren in meinem Fall fast alle Probleme schon "damals" vom Tisch gewischt worden !

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • Wenn die Reifen von 2019 sind, gelten die Bestimmungen zum Zeitpunkt als der Reifen gefertigt wurde. Nennt sich Bestandschutz und ist der Grund warum die keine Euro6 Norm erfüllen musst und ein Notrufsystem nachrüsten sowie Reifendruckanzeigen nachrüsten.


    Reifen aus 2019 waren anfang 2020 sehr gefragt aus genau diesem Grund. Solange diese nun drauf sind, gelten weiterhin die Regeln aus 2019. Da dein Moped so wenig bewegt wird, das die Reifen länger drauf sind als sie halten, wird wohl bei dir das Problem beim nächsten und vieleicht übernächsten TÜV noch nicht auftreten. Wer dagegen 10.000km im Jahr runter reist, hat die Reifen doch schneller verschlissen als andere. Und den trifft demnächst die Keule eines völlig hirnlos erstellten Gesetzes. Aber keine Angst, auch dich wird es treffen. Und dann wirst du das verstehen, was uns heute schon Hämorriden verursacht. Du hast allerdings den Vorteil, das wir es dann schon durchgeackert haben und du in Ruhe nachlesen kannst was zu tun ist.


    Denke also, am besten wartest ab, bis es bei dir soweit ist. Und diskuttierst dann mit uns weiter.

  • ist das OK, diesen heißen Faden auch auf eine R13, also eine GS auszuweiten?

    Die Rechtsänderung ist die gleiche, aber die R13 könnte schon EU-Typgenehmigung haben.


    Ich teile die Auffassung, daß es bescheuert ist, aber die Rennleitung sitzt am längeren Hebel, selbst wenn die TÜVies sich nicht einig sind.

    Hab' ich in anderem Faden durchexerziert.


    Ich will Mitas E07 aufziehen.

    Es gibt von Mitas eine

    "Service-Information/ Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern Nr.: 309400/1"

    da steht auch "EG/ABE e1-92/61*00061" drin - ist das jetzt der Persilschein, warum ich keine Eintragung brauch?
    Und das fehlt bei den Funduros?

    Ansonsten sind 2 von 3 Seiten dieser Freigabe Herstellerbescheinigung "Schwarzer Peter"-Text nach dem Motto

    "wir garantieren gar nix, der Halter ist immer schuld"


    konkret:


    Also ich lese für meinen Fall:

    .... muß unbedingt eingetragen werden, (weil ja nicht gelistet)

    braucht aber nicht eingetragen zu werden (weil EU-Zulassung)

    :bangin:


    Warum kann man Juristen nicht einfach haften lassen für den Schaden, den sie verursachen?

    Wenn ich als Landwirt Kartoffeln verkaufe, von denen die Leute krank werden, muß ich auch dafür grade stehnX(

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Juristen sind da aber der Edeka, Landwirte sind die Politiker. Aber die haben Immunität, die kann man nicht hängen für den Sche.iss den sie bauen. Man könnte sie abwählen, aber die Alternativen sind auch nicht so berauschend bzw eigentlich kannst du dann alle Reifen drauf ziehen, den du darfst dann nicht mehr Fahren.

  • Man könnte sie abwählen,

    dazu bräuchte man ein Volk... aber ich will nicht schon wieder politsch werden, sonst werde ich wieder geschimpft :wave:


    Ich hab' jetzt mal meinem Reifenhändler eine Anfrage geschickt mit dem "bösen" Nebensatz "darf ich die drauf ziehn"?

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Man könnte sie abwählen,

    dazu bräuchte man ein Volk... aber ich will nicht schon wieder politsch werden, sonst werde ich wieder geschimpft :wave:


    Ich hab' jetzt mal meinem Reifenhändler eine Anfrage geschickt mit dem "bösen" Nebensatz "darf ich die drauf ziehn"?

    Machs doch easy...

    Briefkasten in Böhmen drieben und mopeds drauf anmelden..

    Mit CZ Zulassung kann dich ein deutscher TÜV im dunkeln auffen Donnerbalken belustigen 😉

  • Ist in Deinem Fall doch sonnenklar:

    Also ich lese für meinen Fall:

    .... muß unbedingt eingetragen werden, (weil ja nicht gelistet)

    Das gilt laut Verkehrsblatt für Motorräder ohne EG-Typgenehmigung.

    braucht aber nicht eingetragen zu werden (weil EU-Zulassung)

    Dein Motorrad hat aber eine EG-Typgenehmigung (Feld 'K' in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I). Somit darfst Du auf jeden Fall und ohne weiteres jeden Reifen fahren, solange Du die in ZB I unter Feld 15.1 und 15.2 genannten Parameter


    - Bauart (Radial/Diagonal)

    - Dimension

    - Tragfähigkeitsindex (darf auch übertroffen werden)

    - Geschwindigkeitsindex (darf auch übertroffen werden)


    einhältst. Sogar evtl. noch weitere, von Feld 15.1 und 15.2 in Deiner ZB I abweichende Reifen (wenn die in der COC-Bescheinigung aufgeführt sein sollten), aber das hast Du ja offensichtlich gar nicht vor.


    Beste Grüße

    Gerd

  • "Die Fahrzeug ABE" ist sozusagen der "deutsche Rechtsvorläufer der COC bei den aktuellen Moppets" ... so meine Sicht der Welt.

    Stimmt in etwa und kann man im grossen Groben so sehen.

    (Korinthenk. würden nun auf den Unterschied eingehen, dass eine ABE einer EU/EG-Typengenehmigung entspricht und eine CoC eigentlich nur eine Herstellerbescheinigung ist, dass das Fahrzeug eine Typengenehmigung bekommen hat und was die wichtigsten technischen Details dieser Typengenehmigung sind damit von den Nationalen Behörden eine Zulassung erteilt und ein Fahrzeugschein erstellt werden kann)


    ist das OK, diesen heißen Faden auch auf eine R13, also eine GS auszuweiten?

    Die Rechtsänderung ist die gleiche, aber die R13 könnte schon EU-Typgenehmigung haben.


    Die könnte nicht nur sonder sie hat EU/EG-Typengenehmogung (EU (Europäische Union) ist ab Dezember 2009 der neue Name der ehemaligen EG (Europäische Gemeinschaft)).

    Erstens weil die Markteinführung 2000/2001 war und es somit für neue Typen gar keine nationalen Zulassungen mit ABE mehr gab, aber auch anderseit wie ein kurzer Blick in die Zulassungspapiere Eintrag K zeigen werden.


    Siehe dazu auch die hilfreichen Informationen des ADAC: https://assets.adac.de/image/u…xt/PDF/TO31763_epkaw3.pdf

  • ah, Danke v.a. an @Gerd für die präzise Klarstellung.


    Briefkasten in Böhmen drieben und mopeds drauf anmelden..

    den brauch ich dann nur mehr für

    - die Kuh ("E", Einzelzulassung weil Neuaufbau von Unfaller mit neuem Rahmen),

    - den Ziegelstein ("A", also wohl alte deutsche ABE)

    - und die Steuererklärung ;) ?

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • den brauch ich dann nur mehr für

    - die Kuh ("E", Einzelzulassung weil Neuaufbau von Unfaller mit neuem Rahmen),


    Meine Kuh ist auch so ein Unfaller mit neuem Rahmen und daher Einzelbetriebserlaubnis (mit den sich normalerweise daraus ergebenden elenden Problemen, was die Bereifung angeht). Sie ist aber vollkommen original wieder aufgebaut (den Laser-Endschalldämpfer gab es damals auch ab Werk), und davon habe ich den TÜV auch überzeugen können. Der hat mir daraufhin unter Feld 22 eingetragen, daß ich alle Bereifungen verwenden kann, die auch auf einer werksmäßigen R2S erlaubt sind. :thumbsup2: Diese wiederum hat eine EG-Typgenehmigung, und damit bin ich reifenmäßig aus dem Schneider :dance1:

    Vielleich solltest Du in dieser Richtung auch mal mit dem Prüfer Deines Vertrauens reden?


    Beste Grüße

    Gerd


    IMG_1294_autoscaled.jpg

  • :thumbup:

    wann und bei welcher Prüforganisation hast Du das abnehmen lassen? "original-TÜV"?


    Das hatt ich letztes Jahr (beim Ummelden vom Vorbesitzer) erfolglos versucht:

    https://www.gs-forum.eu/thread…tragen.92074/post-2391622


    Der Onkel vom Tüv meinte, das ginge nicht, da muß jeder Reifen extra abgenommen werden.

    Der Chef vom KÜS meinte, da bräuchte man doch gar nichts abnehmen und eintragen, das wär' doch eh klar.

    Ich denk' mal, daß die in 2020 erst mal selber noch in der Sinnfindung waren...


    Ich fahr' jetzt erst mal die "guten alten" Tourance weiter.

    Mit der Dicken will ich ja auch gar nicht so tief in den Dreck.

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Das war damals (2014) der TÜV Rheinland in Köln. Der Prüfer war selber Motorrad-affin, hat sich sehr viel Zeit genommen, Prospekte (hatte ich mitgebracht), Datenblätter und Internetbilder hinzugezogen und hat mir schließlich zugestimmt, daß das Motorrad sowohl optisch als auch technisch zu 100% eine BMW R2S ist. Ach ja - eine Geräuschemissionsmessung hat er auch noch gemacht.