Wahrscheinlich muten die Gesetzgeber der anderen Europäischen Länder ihren Bürgern ähnliche Vorschriften-Ungetüme zu, aber wir Deutschen sind die einzigen Trottel die auch tatsächlich versuchen, sich daran zu halten.
Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)
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@bmw danke für die super Zusammenstellung
Meine Fresse, ich hasse solche Bürokratie mit gefühlt 2 x 10 hoch 6 an Kleingedrucktem und Ausnahmen
Hauptsache ist doch es sind überhaupt Reifen drauf
Unfassbar, was da in Zukunft noch mehr an EU- Reglementierung auf uns zukommen wird
Demnächst finden Urlaubstouren in die EU Region nur noch mit Begleitfahrzeug statt
Mac
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faszinierend. Der ADAC hat in seiner Antwort meine eigentliche Anfrage völlig ignoriert und stattdessen die Winterreifen-Frage, die wir ja schon geklärt hatten, nochmal beantwortet.
Zitat von Meine AnfrageHallo,
ich fahre als Motorrad unter anderem eine BMW F650GS aus Baujahr 2007.
In dieser ist in Feld T eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 165 km/h angegeben. Die eingetragenen Reifengrößen sind 100/90-19 57H und 130/80-17 65H. Der Geschwindigkeitsindex H ist ja bis Höchtgeschwindigkeit 210 und ich verstehe nicht so ganz, warum ich einen Reifen aufziehen muss, der 45 km/h oder über 25% mehr kann als das Motorrad selbst.
Gerade bei den Reiseenduros wie der GS werden gerne "Halbstollen"-Reifen gefahren (z.B. Heidenau K60 Scout), die eine geringere Höchstgeschwindigkeit haben. Normalerweise T=190 km/h, was ja für das Motorrad locker ausreichen würde aber für die Eintragung beim Geschwindigkeitsindex nicht. Die bisher geltende Ausnahmeregelung über die M+S-Reifen ist ja jetzt weggefallen. Darf ich einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex T auf meinem Motorrad ohne Einschränkungen fahren oder müsste dieser neue Geschwindigkeitsindex eingetragen werden?
Danke und mit freundlichen Grüßen
Alexander Genz
Zitat von Antwort vom ADACSehr geehrter Herr Genz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Anforderungen an die Winterreifen und ihre Kennzeichnung haben sich verändert:
§ 2 Abs. 3a StVO verweist nunmehr auf den neuen § 36 Abs. 4 der StVZO. Somit gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 UNECE (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
M+S-Reifen könnten mit sehr langen Übergangsfristen weiterverwendet werden:
Bis 30. September 2024 gelten Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen bis zum Erreichen der Verschleißgrenze gefahren werden können.
Bei einem Verstoß gegen die sog. Winterreifenpflicht droht eine Geldbuße von 60 Euro bzw. bei einer zusätzlichen Behinderung drohen 80 Euro, hinzu kommt jeweils 1 Punkt.
In § 36 Abs. 4 der StVZO steht:
"Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind."
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Aber ich vertraue meinem Prüfer. Index H hat keine Bedeutung.
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Im AT-Forum ging das Thema noch weiter und wir haben ein paar neue Erkenntnisse aber keinen neuen Stand. Nachlesen kann man den Werdegang ab diesem und allen weiteren Beiträgen
Gemäß EU-Regelung Nr 117, auf die wir uns hier immer bezogen haben gibt es neue Winterreifen (Alpine Symbol) und POR-Reifen, mit denen man mit Sticker im Tacho und geringerer Geschwindigkeit fahren darf.
ABER: die Regelung Nr 117 gilt nicht für Leichtkrafträder. Auf EU-Ebene sind Motorrad-Reifen nur in der Regelung Nr 75 definiert und in der steht zwar drin, wo Markierungen wie Winterreifen, special Use Tyre oder Professional Offroad Tyre anzubringen sind, die Bedingungen für diese Markierungen sind aber dort nirgends definiert. Ergo gibt es sie faktisch nicht für Motorradreifen.
Und jetzt wird's noch wilder: Der §36 StVZO gilt für alle Luftreifen, also Motorrad wie Auto. Gemäß diesem dürfen M+S Reifen wie schon besprochen bis DOT 2017 weiterhin verwendet werden. Zu den neuen Reifen steht aber wörtlich:
Zitat(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, [...]
2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 [...] gekennzeichnet sind.
Da die Regelung Nr 117 aber nicht für Motorräder gilt kann es keinen Motorradreifen mit Bergpiktogramm nach Regelung Nr 117 geben und damit gilt die neue Regelung auch nicht für Motorräder.
Die ganze Regelung zum POR steht in der deutschen Version mit drin, ist also auch für Motorradreifen gültig aber was genau für Bedingungen gelten, um diese zu bekommen ist irgendwie ein bisschen Unklar. In Regelung Nr 117 stehen ein paar Bedingungen drin (z.B. Speedindex <=Q=160 km/h) aber diese Regelung gilt ja wieder nicht für Motorradreifen.
Die aktuelle Rechtslage hat für Motorräder also weiterhin nur das Schlupfloch M+S Reifen mit DOT <=2017. Alles weitere geht nur über Änderungen von Gesetzestexten.
Die Reifenhersteller haben insofern reagiert, dass sie die Reifen, die bisher nah am Grenzbereich waren (z.B. TKC 70 hatte 190 km/h) jetzt mit kleinerem Profil und höherem Speedindex ausstatten (hat seit DOT 2018 Speed Index H aber dafür über 1mm Profil weniger im Vorderreifen). Wie das mit den noch gröberen (TKC80) aussieht oder bei einem Speed Index, der noch höher sein muss (ältere KTM Super Adventure R haben eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit 250 km/h) weiß ich jetzt nicht.
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Auch wenn ich dem Braten noch nicht 100%ig traue: laut ADAC dürfen alle Motorräder mit EG Betriebserlaubnis (wohl ab Mitte 1999)auch weiterhin M+S Reifen fahren.
Siehe https://www.adac.de/_mmm/pdf/K…radreifen_335kB_29839.pdfZitatEbenso wie bei Pkw sind bislang auch bei Motorrädern Reifen erlaubt, die zusammen mit einer
M+S-Kennzeichnung über einen Speed-Index verfügen, der unter dem der Standardbereifung
laut Fahrzeugschein des Fahrzeugs liegt. Diese Möglichkeit, Reifen mit niedrigerem Speed-Index
zu nutzen, basiert auf einer bislang gültige Ausnahmeregelung des § 36 Absatz 1 der StVZO. Ein
Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers muss auf die eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit hinwei-
sen. Der Fahrer muss diese Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten.
Mit der „52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ aus dem Jahr
2017 fällt diese Ausnahmeregelung für M+S-gekennzeichnete Reifen weg, da die Definition von
Pkw-Winterreifen fortan durch das testgestützte „Alpine“-Symbol erfolgt. Die Ausnahmen laut §36
StVZO gelten also nur noch für derart gekennzeichnete Pkw-Reifen. Für Motorräder wird es keine
Reifen mit diesem neuen Winterreifensymbol geben, da die erforderlichen Tests mit Motorradrei-
fen nicht durchführbar sind. Diese Änderungen haben folgende Auswirkungen:
• Auf Motorrädern, die über eine nationale Betriebserlaubnis aber keine EG-Betriebserlaub-
nis (gilt für serienmäßig gefertigten Motorräder bis ungefähr Mitte 1999) verfügen, dürfen
nur noch M+S-Reifen gefahren werden, die bis zum Jahresende 2017 (vor dem 1.1.2018)
gefertigt werden bzw. wurden.
• Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999)
ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in
den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie
97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften
die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der
StVZO § 36 greifen nicht.
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Das Dokument ist interessant und war mir bisher nicht bekannt.
Auch wenn ich dem Braten noch nicht 100%ig traue
Trotz einiger Kratzer wegen Skandalen gilt der ADAC gilt ja in kraftfahtttechnischen Dingen als kompetent und seine Aussagen haben ein gewisses Gewicht. Allerdings ist das Dokument STAND 07-2017, nimmt zwar auf die Neuregelungen Bezug, ist aber also deutlich vor deren Inkrafttreten verfasst worden und daher schlecht geeignet, die aufgetretenen Unsicherheiten zu zerstreuen, nicht nur bei Dir, sondern auch bei Reifenherstellern: Bei Heidenau haben sich die News zu diesem Thema noch nicht geändert: https://de.reifenwerk-heidenau…terreifen-Neuregleung.htm
Dort wird auf auf einen Widerspruch in den Vorschriften hingewiesen, den der ADAC einfach mit einem Verweis auf höherrangiges Recht wegwischt. Denn das hieße ja, dass die StVZO nur für "alte" Fahrzeuge vor etwa 2000 gelten würde. Tatsächlich nimmt die StVZO aber Bezug auf etliche EU-Regelungen und ihre Änderungen, und überdies ist üblich, der Höherrangigkeit von EU-Regelungen durch Angleichung der nationalen Regelungen Rechnung zu tragen.
Erschwert wird das Ganze noch dadurch, dass die nun aktuelle Reifenfreigabe für den Reifen, den ich derzeit habe, ausdrücklich auf Reifen vor 2018 eingeschränkt worden ist: https://de.reifenwerk-heidenau…gaben/BMW_F800GS_E8GS.pdf
Bliebe noch die Gruppe der Motorräder, bei denen der Motorradhersteller einen der betroffenen Reifen als zulässig erklärt hat. Aber auch das hat nichts zu bedeuten, denn der Gesetzgeber ist grundsätzlich frei, irgend etwas, was bisher erlaubt war, plötzlich zu verbieten - da hilft dann nur noch das Bundesverfassungsgericht ...
Zusammenfassung:
Für mich hat sich an der Lage also nichts geändert, aber wenn mir Dein Beitrag etwas gebracht hat, dann dass mir jetzt die Unklarheit klarer geworden ist.
Eckart
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Auf der IMOT hatte ich bei BMW mal gefragt, wie sie immer noch die Boxer-GS mit den TKC 80 von Conti anbieten können, der ja nur eine Q-Freigabe (160 km/h) hat.
Die Antwort war: „Wir wissen von nichts, ist alles ok.“
Meine Meinung ist, dass sich hier viel zu viel Gedanken gemacht werden, ohne dass es irgendwelche Relevancen haben wird.
Auf meiner ADV habe ich den K60. Da hat der TÜV nicht mal nen Aufkleber gefordert...
So long
Steffen
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Jain. Wie mit so vielen nicht erlaubten Änderungen am Mopped wird bei 99% der Leute nie eine Kontrolle auftreten und damit auch das Problem nie eins sein.
Aber... Was ist, wenn mal was ist? Wenn du einen Unfall hast und die gegnerische Versicherung dein Mopped genau untersucht? Wenn die Polizei irgendwo davon überzeugt ist, dass du was falsch gemacht hast (zu schnell?) aber dir diese Tat nicht nachweisen kann und dann etwas anderes sucht, das sie dir nachweisen können? Oder wenn einfach der neue TÜV Prüfer sehr genau ist? Dann hilft dir die Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr, dann bist du der 1%
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Ich habe jetzt noch die Scouts für meine 800er bekommen mit DOT Nummern 2817 und 3917. So ist der TÜV nächstes Jahr erst einmal kein Problem.
Franz
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Der Heidenau K60 Scout ist jetzt wieder für die F700 und F800 GS zugelassen, siehe Anhang.
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Der Anhang bezieht sich zwar nur auf die F 700 GS; aber auf der Website Heidenau ist auch die Freigebe für die F 800 GS.
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mich würde mal interessieren, wie genau die das jetzt legal gemacht haben weil ja die M+S Ausnahmeregelung eigentlich weg gefallen ist. Ich glaub, ich werd denen mal eine Mail schreiben
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mich würde mal interessieren, wie genau die das jetzt legal gemacht haben weil ja die M+S Ausnahmeregelung eigentlich weg gefallen ist.
Mich würde das auch interessieren.
Auf Heidenaus Homepage steht unter Aktuelles immer noch der gleiche Text von Anfang 2018 (!):
ZitatDie neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.
Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung bezogen.
Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz angepasst.
Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.
Vielleicht gibt es die Klarheit ja jetzt doch ?!
Eckart
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Ich hab denen ne Mail geschrieben und sie haben mich angerufen, nix schriftlich festgehalten.
Nach deren Auffassung gibt es die M+S Regelung im EU Recht noch und EU Recht steht über nationalem Recht, damit kann man das weiter so machen. Aber nur für Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung (coc).
Quasi genau das, was der ADAC da oben geschrieben hat.
Das Problem mit der Berg-Schneeflocke ist, dass es für Motorradreifen keinen erforderlichen Referenzreifen gibt und damit eine Kennzeichnung mit dem Symbol ausgeschlossen ist. Laut deren Auffassung gilt damit einfach die alte Regelung weiter. Laut meiner Auffassung gilt damit keine Regelung mehr weil es ja auch keine Winterreifen-Pflicht für Motorräder mehr gibt. Aber mit einer aktuellen Reifenfreigabe kann man sich als Nutzer ja immernoch einfach dumm stellen, wenn es mal Probleme geben sollte
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puh, ich dachte immer, dass wir in Ö unnötige Gesetze machen, aber wenn ich mir hier immer wieder Eure rechtlichen Troubles durchles´...
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ich seh das etwas gelassener
Meint ihr das ein Polizist sich da noch auskennt? Und das er sicher weis, was noch erlaubt ist und was nicht?
Nichtmal die Reifenhersteller wissen momentan noch genau was nun gilt und was nicht. Wenn man also nicht ganz grob daneben greift mit den Reifen und eine 200PS Rennmaschine auf 120er Heidenau K60 stellt, wird der Polizist die Profiltiefe messen und gut is.
Oder hatte einer schonmal einen Mängelbericht wegen falscher Reifen auf dem Moped (die letzten 2-3 Jahre only). Und wenn ja, würde mich interessieren was drauf war und warum die Polizei meinte das wäre falsch bzw was der Richter dazu meinte (falls man selbst meint der Reifen wäre OK gewesen). Den immerhin reicht es völlig Widerspruch einzulegen und die Polizei muss dir dann genau beweisen, das sie richtig liegt. Mit der aktuellen Gesetzeslage eher schwierig.
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Alex, ich kann mir vorstellen, wie das abgelaufen ist. Die StVZO wurde natürlich nicht mal um ein Komma verändert. Aber am Ende hat sich ein Ministerialbeamter dazu hinreissen lassen, einen erklärenden Brief an die Reifenhersteller zu schreiben. Auf dieser Basis haben die dann ihre Reifenfreigaben wieder angepasst. Wenn jetzt alle stillhalten, sind alle Beteiligten glücklich: Conti und Heidenau, weil sie wieder mehr Stollenreifen verkaufen können und wir, weil wir wieder mit dem Scout stressfrei zum TÜV fahren können. Natürlich könnte irgendein ein verblenderter Paragrafenreiter dagegen klagen. Dann wär's wieder vorbei. Hoffen wir mal da beste.
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Es wäre ja auch viel zu kompliziert zu schreiben ( in der StVZO ) : Die Dimensionen , Geschwindigkeit Indexes sowie beide Reifen müssen vom gleichen Typ und Hersteller sein . Fertig .
Oesie
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Zum Glück steht's da so nicht drin. Wir wollen ja diese Reifen fahren, bei denen der Geschwindigkeitsindex nicht ausreichend für die Vmax unserer Mopeds ist. Stollenreifen darf man eigentlich nicht fahren, wenn das max mögliche Tempo über 190 km/h liegt.
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quasi das steht da drin. Wir reden hier die ganze Zeit über Ausnahmen von der Regel (geringerer Geschwindigkeitsindex als das Mopped kann). Nur noch etwas schwächer: Dimensionen, Geschwindigkeitsindizes und Lastindizes müssen übereinstimmen. Hersteller und Typ ist glücklicherweise egal.
Bei älteren Moppeds stand in der Typgenehmigung noch ein bestimmter Reifentyp drin, davon sind die Hersteller glücklicherweise wieder abgekommen. Da galt dann aber eben, dass das Motorrad nur mit genau diesem Reifen freigegeben ist. Das war eine (rechtlich gesehen unnötige) Einschränkung, für die der Hersteller sich entschieden hat.