Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • Noch als Reifen-Anekdote am Rande:


    Wer noch einen ME Z2 als Hinterreifen hat (habe ich in den letzten 12 monaten auf beide meine F650ST montieren lassen), der bekommt jetzt keinen passenden Vorderreifen mehr dazu. Der einzige von Metzeler dazu empfohlene Lasertec vorne (den ich seit vielen Jahren gefahren bin) wird in der Geometrie fuer die F650ST nicht mehr produziert.


    Hatte gerade mit dem Metzeler Kundendienst dazu telefoniert: Man muesste jetzt tatsaechlich die ME voellig intakten Z2 hinten wegwerfen und Roadtec vorne und hinten montieren lassen. Die haben sie doch nicht mehr alle.

    Auch schon gemerkt....


    Warum wohl hab ich die Müncher 8n himmel getreten samt renditegeiler Aktionäre und hab zu heidenau k76 gewechselt😉 mit meiner 99er f650st

  • Und denk nicht, dass Michelin da besser wäre. Ich sag nur Annakee 2 dann 3 und ich so Tschüssi!

    Heidenau Scout.

    Ist jetzt für ST für Dich vielleicht nicht die erste Wahl, aber ich finde den super.

    Danke für Bericht. Bogen um Metzeler und Michelin ist notiert 😁

    :wave: Hilfe beim Suchen? Forumssuche rechts oben oder besser in Suchmaschine folgendes eingeben: site: f650.de [Suchbegriff]

  • Anakee 2 gibts nimmer + 3 nur alte Lagerbestände

    Aktuell ist der Anakee 4 adventure...aber nicht überall verfügbar

    Den HEIDENAU K60 Scout bekommste sogar in 18'für die ST

    Extea nomol nachguggt wegen der Sandra Wombel


    Muss man überlegen :/

  • Der K60 Scout ist unser Allround-Enduro-Reifen, der in Sachen Nasshaftung und Kurvenstabilität eine weitere Verbesserung der Fahreigenschaften ermöglicht.

    Durch den hohen Negativanteil des Profils bietet er hohe Traktion abseits befestigter Wege.

    Vor allem auf Schotter zeigt er sein Können.

    Durch eine Modifikation bestimmter Profilelemente, einer optimierten Konstruktion der Reifenkarkasse und einer verbesserten Laufflächenmischung erreicht der Scout im Kurvenverhalten eine sehr hohe Fahrstabilität und eine wesentlich höhere Sicherheit durch den höheren Nassgrip im Straßeneinsatz.




    (Dimensionsabhängig weicht die Profilgestaltung ab. Eine komplette Übersicht finden Sie in unseren Downloads)


    Und wem der K60 zu stollig ist,kann stattdessen den K76 nutzen auf der F650ST wie ich






    Reifenabmessungen


    100/90 - 18 M/C 56H TL M+S


    110/80 B - 19 M/C 59T TL M+S


    120/70 B - 19 M/C 60T TL M+S


    120/90 - 17 M/C 64T TT M+S


    130/80 - 17 M/C 65T TL M+S


    140/80 - 17 M/C 69T TL M+S


    140/80 - 18 M/C 70T TT M+S


    150/70 B - 17 M/C 69T TL M+S


    150/70 B - 18 M/C


    Nachzulesen bei HEIDENAU auf deren HP

  • Eine Frage zum Scout. Als ich letztes Jahr bei Heidenau angefragt hatte für die ST bekam ich folgende Antwort:


    Für Ihr Fahrzeug sind Original Reifen mit einen Geschwindigkeitsindex "H" 210km/h vorgegeben.

    Unser Reifen Hinterradreifen hat nur einen "T" Index bis 190km/h. Somit entspricht er nicht den Original Anforderungen.


    Würde man das trotzdem eingetragen bekommen?

  • Als ich letztes Jahr bei Heidenau angefragt hatte

    Wann war "letztes Jahr" ?

    Die Begründung mit dem Geschwindigkeitsindex dürfte jedenfalls nach der Änderung der Rechtslage Mitte letzten Jahres nicht mehr greifen, denn Heidenau schreibt dazu ja selbst auf deren Webseite prominent verlinkt:

    Durch die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2021, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr.38 ausgeben zu Bonn am 2. Juli 2021, ist es wieder legal möglich mit M+S gekennzeichneten Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu unterschreiten. Wichtig ist dabei, dass die zulässige Geschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrers*in mit einem entsprechenden Aufkleber kenntlich gemacht wird.

    Mit anderen Worten: Der Geschwindigkeitsindex ist jedenfalls kein Grund mehr.

    Würde man das trotzdem eingetragen bekommen?

    Aber das heißt nicht zwangsläufig, dass er eingetragen wird.

    Die Aussage zu diesem Reifentyp in den vorstehenden Antworten, dass der TÜV ihn nicht beanstandet hat, ist noch keine Genehmigung. Leider wird man sich da nicht weiter auf Heidenau berufen können, weil sie den Reifen für die ST nicht unter den Reifenempfehlungen führen, wie die Freigaben heute heißen. Das kann eine Schwierigkeit selbst dann bedeuten, wenn doch noch jemand bestätigen sollte, dass er diesen Reifen eingetragen bekommen hat.

    Deswegen solltest Du einfach nochmal bei Heidenau nachfragen oder den im Thread weiter oben angegebenen Kontakt ansprechen, oder vielleicht auch die zur Eintragung ins Auge gefasste Prüfstelle ? Wobei ich letzteres zuletzt tun würde, um einem vorschnellen Nein durch Vorlage entsprechender "offizieller" Stellungenahmen zu vorzubeugen.

  • Im Interesse besserer Übersichtlichkeit des ohnehin sehr unübersichtlichen Themas sind die an dieser Stelle befindlichen auf Einspritzer bezogenen Reifenfragen ins gleichnamige Thema im entsprechenden Forenbereich verschoben:


  • Hier kurz ein paar Updates zu meinen Recherchen (Reifenhersteller, diverse DEKRA-Pruefer) zu dem Thema:

    • mit einer Liste (Reifenempfehlung der Hersteller) hingehen und alle dort gelisteten Reifen auf einmal eintragen lassen, geht nicht.
      Grund: Das muss eine Einzelabnahme sein, und diese wird mit Fotos dokumentiert. Demnach koennen nur die auf den Fotos sichtbaren Reifen/Raede (gerade am Fahrzeug montiert) bei TUeV / DEKRA begutachtet werden.
    • Komplettes austragen der Typbindung geht nur bei *ganz* alten Fahrzeugen, bei denen in Feld 22 nicht der Hinweis steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

    Insofern heisst es wirklich quasi bei jedem neuen Reifentyp dann wieder das ganze Theater von vorne. z.B. die jetzt gerade bei einer meiner F650ST neu montierten Lasertec werden ja nicht mehr gebaut, d.h. nach dem naechsten Motorradurlaub muss dann ein anderer Typ montiert werden, und das ganze Drama mit Einzelabnahme etc. geht von vorne los.


    Gerade ist mir noch eingefallen: Was, wenn ich mit zwei identischen Fahrzeugen auftauche, mit unterschiedlicher Berreifung: Kann dann wenigstens jede der beiden Reifentypen in beiden Fahrzeugen eingetragen werden? Fotografiert kann das dann ja werden :)

  • Gerade ist mir noch eingefallen: Was, wenn ich mit zwei identischen Fahrzeugen auftauche, mit unterschiedlicher Berreifung: Kann dann wenigstens jede der beiden Reifentypen in beiden Fahrzeugen eingetragen werden? Fotografiert kann das dann ja werden

    Das klingt zwar nach gesundem Menschenverstand, aber Behörden und gesunder Menschenverstand ... für die wäre das Betrug, Fälschung, wer weiß was noch für Tatbestände, denn zwei Fahrzeuge können höchstens gleich sein, aber niemals identisch, schon wegen der Fahrgestellnummern - das wäre dann keine Einzelabnahme mehr. Der Prüfer muss ja bescheinigen, dass die Fotos zu genau dem einen Fahrzeug gehören, für das eingetragen wird.


    Auf jeden Fall dürften Deine Recherchen für viele Leute wertvoll sein, und ich bin froh, dass ich mit meinem in dieser Beziehung "neuen" Motorrad solche Probleme nicht habe.

  • Hier kurz ein paar Updates zu meinen Recherchen (Reifenhersteller, diverse DEKRA-Pruefer) zu dem Thema:

    • mit einer Liste (Reifenempfehlung der Hersteller) hingehen und alle dort gelisteten Reifen auf einmal eintragen lassen, geht nicht.
      Grund: Das muss eine Einzelabnahme sein, und diese wird mit Fotos dokumentiert. Demnach koennen nur die auf den Fotos sichtbaren Reifen/Raede (gerade am Fahrzeug montiert) bei TUeV / DEKRA begutachtet werden.


    Insofern heisst es wirklich quasi bei jedem neuen Reifentyp dann wieder das ganze Theater von vorne. z.B. die jetzt gerade bei einer meiner F650ST neu montierten Lasertec werden ja nicht mehr gebaut, d.h. nach dem naechsten Motorradurlaub muss dann ein anderer Typ montiert werden, und das ganze Drama mit Einzelabnahme etc. geht von vorne los.

    Hallo,


    das ist doch nicht notwendig. Wenn das Fahrzeug eine ABE / EG-Typgenehmigung hat, sind weiterhin Herstellerbescheinigungen zulässig.


    Das wurde durch das AKE nochmal neu bestätigt.


    D.h. Das Verfahren bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen wurde auch auf die ABE Fahrzeuge ausgeweitet (also unsere Ur-F´s).


    Das gilt natürlich nur, wenn Reifengröße Serie bleibt, und LI / SI gleichwertig oder Höher sind.


    Dieses Missverständnis rührt daher, dass im VkBl. 2019 nur die Rede von EG-Typgenehmigten Fahrzeugen war, dieses wurde aber durch das AKE Ende 2021 auch auf die ABE Fahrzeuge erweitert.


    Müssten die Prüfer allerdings wissen, ansonsten sollen´s nachlesen.


    MfG

  • ich kann mich da Area51 nur anschließen.

    Habe Metzeler Tourance montiert

    keine Größenänderung , die stehen auch nicht

    in meinem uralten KFZ Schein.


    GTÜ Tüv war damit kein Problem ;)

    und es wurde genau hingeschaut :whistle:



    :wave:


    Mac

  • Vielen Dank fuer den wertvollen Hinweis. Ich hatte in dieser Angelegenheit in den vergangenen Monatent mit 3 unterschiedlchen Pruefern/Sachverstaendigen der DEKRA Berlin gesprochen, und eben mit dem Technischen Support von Metzeller/Pirelli - keiner schien von dieser Neuregelung der Neuregelung zu wissen. *seufz*


    Heute hatte ich den meinen Termin fuer FIN-Einschlagung und Reifen-Eintragung bei der DEKRA Berlin, und der Sachverstaendige (normale Pruefer duerfen keine Reifeneintragungen machen) meinte in etwa: "Ja, dass mit der Erweiterung auf ABE-Fahrzeuge ist so - wurde mir bislang nur muendlich mitgeteilt, schriftlich kenne ich dazu noch nichts." Ich hatte dann dank Deinem Hinweis praktischewrweise den Austdruck der AKE-Festlegung 01-2018 Version 05 /19.0 1.2021 (gefunden unter https://www.gs-forum.eu/attach…g-bereifu0001-pdf.390018/), insofern hat zumindest dieser Sachverstaendige es jetzt auch schriftlich gesehen ;)


    Weiteres Zitat: "Sie werden vmtl. 3 von 4 Pruefer bei der HU Finden, die noch davon ausgehen, dass die Reifen bei ABE-Fahrzeugen eingetragen werden muessen. Nachdem wir uns Jahrelang erfolglos ueber die unsinnige Neuregelung beschwert hatten, und sich alle damit abgefunden hatten, kam dann pluetzlich die Kehrtwende. Bei vielen ist das noch nicht angekommen."


    Ist mir etwas unverstaendlich, weil es doch garnicht so selten vorkommen sollte. Irgendwo hatte ich gelesen dass es um > 1 Million Motorraeder geht, die noch mit ABE und nicht EU/CoC typzugelassen sind.


    Wie dem auch sei, eine Sorge weniger.

  • Ich musste meine Reifen nach §19 (2) StVZO beim TÜV Hessen eintragen lassen.


    Ich habe eine 94er F650 (mit „alter“ ABE und eingetragener Reifenbindung).

    Geholt habe ich mir den Pirelli Scorpion Rally STR. Der hat in seiner Herstellerbescheinigung auch explizit stehen, dass die Betriebserlaubnis des Krad bei Montage nicht mehr gegeben ist und man per Gutachten via Sachverständigen sich um eine neue bemühen muss.

    Nach Montage der Reifen, habe ich den Termin beim TÜV gemacht. Hat mit Dokumentation/Fahr-/Bremsversuch und unzähliger Fotos dann auch nur 1,5 Stunden gedauert.

    Nun habe ich ein TÜV-Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis bekommen.

    Damit muss ich nun bei der Zulassungsstelle meine Fahrzeugpapiere korrigieren lassen (also den Pirelli nachtragen lassen).


    Kosten zusammen für TÜV und technische Änderung bei Zulassungsstelle: knapp Euro 100;-

    Das ist bei jeden neuen Reifen (-profil) dann fällig.


    Der TÜV-Prüfer merkte an, dass die Formulierung in der Verordnung im Prinzip unsinnig ist, weil bei gleichen Reifenformaten, ein solcher Aufwand bei den alten ABE-Fahrzeugen überflüssig ist.

    Im Prinzip würde es „normalerweise“ bei einer Polizeikontrolle kein Problem geben, wenn die Reifengrößen, mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen - Kulanz.

    Da ich aber gerne im Bereich um den Feldberg im Taunus herum unterwegs bin, wollte ich eine „belastbare“ Lösung, wo es keine Diskussionen vor Ort geben kann.

  • Ich musste meine Reifen nach §19 (2) StVZO beim TÜV Hessen eintragen lassen.

    Das kann sein - je nach dem, wann das war. Ist mittlerweile aber hinfällig.

    Damit muss ich nun bei der Zulassungsstelle meine Fahrzeugpapiere korrigieren lassen (also den Pirelli nachtragen lassen).

    Aktuell muß Du das nicht, weil eine Eintragung auch bei ABE-Fahrzeugen nicht mehr gefordert ist. Du kannst also auch auf die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung verzichten und so die Gebühr bei der Zulassungsstelle sparen.

  • Wärsschte zum Tüv in Hepprum..die mache sogar die musterzulassunge fer SUZUKI EUROPE in Bensheim

    Hepprum ist Vettelheim für NichtHessen auch Heppenheim geheissen


    Unn warum stemple die mir K76 im Juni 2022 ab mit neuem Segen ohne EINTRAGUNG

    Hab auch die G532 Reifrnfabrikatsb8ndung

    Gibt halt Tüvler und Geldgeile Beutelschneider

    ;)


    De Rolf...Bergsträääßa Sidhess

  • So, lustigste Wendung im Reifeneintragungs-Drama, vmtl. letzter Akt:


    War heute mit einer der beiden F650ST nach Rahmentausch/Einschlaganweisung bei der Zulassungsstelle, um die danach noetige Eintragung in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen (zaehlt bei der Zulassung als technische Aenderung).


    Dabei wird ja normalerweise das Feld zu Ziffer 22 um den Hinweis ergaenzt "Spenderrahmen mit Ausgekreuzter Nummer am Rahmenopf; Neuue FIN am Rahmenrohr unter der Sitzbank eingeschlangen".


    Der Witz ist nun, dass sie das nicht ergaenzt haben, sondern dass dieser Text einfach alle bisherigen Eintraege unter Ziffer 22 ersetzt. Also kein Hinweis mehr auf Reifenfabrikatsbindung, gleicher Hersteller vorne/hinten oder gar Typbindung nach ABE. Nichts! Und das, obwohl da genug Zeilen gewesen waeren.


    d.h. zumindest fuer dieses Fahrzeug jetzt sicher garkeinen Stress mehr. Jetzt muss dieses Fahrzeug (im gegensatz zu meiner zweiten F650ST vom gleichen Baujahr) nicht mal mehr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Bereifung haben, oder nicht mal mehr beide Reifen von einem Hersteller [ja, ich weiss, macht selten technisch Sinn]. Jetzt zaehlt nur noch die Geometrie, weil sonst kein Wort mehr zum Reifen in den Fahrzeugpapieren steht.

  • Ich musste meine Reifen nach §19 (2) StVZO beim TÜV Hessen eintragen lassen.

    Das kann sein - je nach dem, wann das war. Ist mittlerweile aber hinfällig.

    Damit muss ich nun bei der Zulassungsstelle meine Fahrzeugpapiere korrigieren lassen (also den Pirelli nachtragen lassen).

    Aktuell muß Du das nicht, weil eine Eintragung auch bei ABE-Fahrzeugen nicht mehr gefordert ist. Du kannst also auch auf die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung verzichten und so die Gebühr bei der Zulassungsstelle sparen.

    Daher ist's jetzt so:

    Also kein Hinweis mehr auf Reifenfabrikatsbindung, gleicher Hersteller vorne/hinten oder gar Typbindung nach ABE. Nichts! Und das, obwohl da genug Zeilen gewesen waeren.

  • d.h. zumindest fuer dieses Fahrzeug jetzt sicher garkeinen Stress mehr. Jetzt muss dieses Fahrzeug (im gegensatz zu meiner zweiten F650ST vom gleichen Baujahr) nicht mal mehr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Bereifung haben, oder nicht mal mehr beide Reifen von einem Hersteller [ja, ich weiss, macht selten technisch Sinn]. Jetzt zaehlt nur noch die Geometrie, weil sonst kein Wort mehr zum Reifen in den Fahrzeugpapieren steht.

    LOL - kurzer aber knackiger Schildbürgerstreich der EU :giggle: denn sie wissen nicht was sie tun...... :whistle:


    aber alles wird gut ;)


    :wave:


    Mac

  • ......

    Der Witz ist nun, dass sie das nicht ergaenzt haben, sondern dass dieser Text einfach alle bisherigen Eintraege unter Ziffer 22 ersetzt.

    .....


    schön, wenn der Amtsschimmel zu Deinem Gunsten über die eigenen Beine fällt.

    Ich fürchte, das nicht reproduzierbar, oder?

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern: