Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • Kleine Korrekturen zum hier geschriebenen: das BMVI hat in einer Klarstellung gesagt, dass die Reifenbauart egal ist


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

    Zitat

    Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

    Und auch Motorräder, die keine E-Nummer in Feld K haben können über eine EG Typgenehmigung verfügen. In den ersten Jahren (2000 bis ca 2005) wurden die CoC Bescheinigungen nicht zwingend mitgegeben und damit nicht zwingend die E Nummer eingetragen.

    Per Fahrgestellnummer kann man beim Hersteller erfragen, ob das eigene Mopped über eine CoC oder ABE verfügt und sich diese (gegen Gebühr) ausstellen lassen.

    http://www.financescout24.de/amp/wissen/ratgeber/coc-papiere

  • Das war damals (2014) der TÜV Rheinland in Köln.

    ah, OK,

    das war dann also vor der Änderung der Rechtslage

    "Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt."

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Kleine Korrekturen zum hier geschriebenen: das BMVI hat in einer Klarstellung gesagt, dass die Reifenbauart egal ist

    Alex - you made my day! :clap1:


    Das ist das Mosaiksteinchen, daß mir noch gefehlt hat! Bis dahin war mir nicht sicher klar ob in der Tabelle der GTÜ (auf 'Übersicht' clicken)


    https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html


    der Begriff 'Reifentyp' mit 'Reifenbauart' gleichzusetzen ist. Nun ist es amtlich, und das erleichtert vielen vieles :dance1:


    Beste Grüße

    Gerd

  • das war dann also vor der Änderung der Rechtslage

    "Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt."

    Ja, das war vorher. Aber für Motorräder mit EG-Typgenehmigung hat sich mit der neuen Festlegung ja so gut wie nichts geändert - zumindest nicht zum (für den Verbraucher) Negativen hin.

  • Sehe ich auch so.

    Ich druck mir die GTÜ Seite aus und packe sie zur Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nur für den Fall, daß die Rennleitung den gleichen Beratungsbedarf ob der Neuregelung hat wie wir.

    Mechaniker, Fachrichtung Quantenmechanik

    Nachdenken ist wie googeln - nur krasser.

  • Dann wäre ja alles geklärt, oder?

    Ausser dass der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) in der Hirarchie unter dem BMVI ist und sich diese beide sich Widersprechen:


    Dieser Widerspruch zwischen BMVI Richtline und AKE Festlegung dürfte es gemäss StVZO gar nicht geben:


    Anlage VIIIb StVZO.

    2.3 auf Grund der personellen und sachlichen Ausstattung zu erwarten ist, dass die Überwachungsorganisation die HU und SP sowie die Abnahmen ordnungsgemäß, gleichmäßig nach Maßgabe der geltenden Vorschriften und Vorgaben durchführen wird, und sie sich verpflichtet, Sammlung, Auswertung und Austausch der Ergebnisse und Prüferfahrungen sowie qualitätssichernde Maßnahmen innerhalb der Überwachungsorganisation sicherzustellen und gemeinsam mit anderen Überwachungsorganisationen und den Technischen Prüfstellen die gewonnenen Erkenntnisse regelmäßig im „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO (AKE)“ nach der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien auszutauschen,


    Notabene reden wir hier von einem Land, wo man selbst dann Problem mit der Justiz bekommt, wenn man sich gar Buchstabengetreu an das Gesetz hält und selber die Staatsanwaltschaft ist.

  • In Afrika ist alles erlaubt, auch wenn es verboten ist.

    In Amerika ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.

    In China ist alles verboten, was nicht erlaubt ist

    In Deutschland ist alles verboten, auch wenn es erlaubt ist. :frustrated1:

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • nein nein nein nein nein

    ich laß mich nicht zu einem politischen Statement provozieren :wink:

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • :biggrin::biggrin:

    Ich stell mir´s gerade so vor: während ich darauf warte dass ich meine Plakette geklebt bekomme, erklärt der GTÜ-Mann meinem Nachbarn:" nein, nein, Sie müssen nichts machen und nichts bezahlen es ist alles okay, schauen sie hier in unseren Leitfaden, da steht alles noch einmal für sie drinn."

    Mein Nachbar, ganz entsetzt: NEIN, NEIN, das kann nicht sein. Ich hab´ da im Netz recherchiert und eine Passage gefunden da steht aber dass ich ...... machen muss und ..... bezahlen muss - und überhaupt ist mir ihre Methode zu einfach, zu logisch und vor allem zu billig.

    Reines Kopfkino:giggle:


    Aber in einem Land in dem zunehmend freiwillig nach strengeren Reglementierungen und Schikanen verlangt wird, wundert mich nix mehr.


    PS: der Nachbar geht dann enttäuscht nach hause und schwört sich: warte ab, bei der nächsten Polizeikontrolle da bekomme ich MICH aber drann, wetten

  • Ich gäb' Dir gern zu 150 % recht.
    Ich würde gerne mit Dir lachen, aber diese Deine (an sich vernünftige) Einstellung hab' ich vor zwei Wochen mit einem Gerichtstermin bereut:

    Profiltiefe Sägezahn an Heidi K60 bei Polizeikontolle - wie korrekt ermitteln?


    Nein, und das Unwort C....a werde ich in diesem Forum nicht mehr in die Tastatur klopfen.


    Der Böhmische Briefkasten iwo weiter oben scheint mir derzeit tatsächlich die sinnvollste Option.

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Wer nix sinnvolles beizutragen hat braucht sich nicht jeden zweiten Beitrag zu melden sondern kann das Thema bitte einfach ignorieren.


    Die Frage war ganz klar, welche Reifen erlaubt sind bzw wie bisher nicht erlaubte Reifen legal gemacht werden können. Da tragen "mein Motorrad ist illegal und ich wurde noch nie erwischt" Beiträge überhaupt nicht zur Lösungsfindung bei. Nur weil eine Prüforganisation behauptet, dass das alles ganz einfach wäre (bzw. Genauer ein Mitarbeiter einer Prüforganisation) ist das noch lange nicht wahr. Wenn du einen Unfall hast und dabei ein Kind überfährst guckt sich die Versicherung ganz genau dein Motorrad an. Ein illegaler Reifen wird dann erstmal als ursächlich hingestellt und du darfst dann versuchen, zu beweisen, dass das nicht so war.


    Dass unwahrscheinliche Fälle dann doch irgendwann mal eintreten kann man hier nachlesen

    Geschichten aus der Reihe Was wäre wenn. Episode 1: mit Motorrad im Landschaftsschutzgebiet


    Und wie uneinig Polizei und Sachverständige sich zuweilen sein können hier

    Profiltiefe Sägezahn an Heidi K60 bei Polizeikontolle - wie korrekt ermitteln?


    Und wenn es hart auf hart kommt hilft dir die eine mündliche Aussage des einen Prüfers mit unbekanntem Namen auch nicht weiter

  • Ich unterstell mal, daß Deine Kritik nicht an mich ging.

    Und wenn es hart auf hart kommt hilft dir die eine mündliche Aussage des einen Prüfers mit unbekanntem Namen auch nicht weiter

    ...und nicht mal die übereinstimmende mündliche Aussage eines namentlich bekannten Prüfers samt zweier Vorgesetezter.

    Und es ging nur um blöde Flensburg-Punkte, nicht um einenen ernsthaften Unfall mit Personenschaden.


    Andererseits finde ich die Erwartung von trey und anderen, daß eine (korrekt) abgelaufene HU ausreichen sollte, für den Bürger Rechtssicherheit herzustellen, nicht soooo daneben.
    Das hat mich ja auch in die von Dir verlinkte Heidenau-Sägezahn-Falle tappen lassen.


    Ich erkennen Deine Rechtsauffassung als leider unvermeidbar an ("normative Kraft des Faktischen", d.h. es ist eigentlich sch... aber wir könne es nicht ändern), fände aber die von trey als für einen freiheitlichen Rechtsstaat angemessener.


    Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Bundesverbandes der Motorradfahrer:

    https://blog.bvdm.de/2019/11/0…-rad-reifenkombinationen/


    https://bvdm.de/politik-und-le…tikel/Reifenfreigaben.php

    "Reifeneintragungen - Hohe Hürden ohne Sicherheitsgewinn"

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

    Einmal editiert, zuletzt von wrosner ()

  • bwm

    was soll der "Vergleich" mit Deinem Bsp.GTÜ:

    Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH mit Sitz in Stuttgart ist in Deutschland eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


    Bei Deiner Teilnahme an einer gewerblich angebotenen Tour in die Pampa, besagt das Wort "gewerblich" nur, dass hier einer einen Gewerbeschein gezogen hat und dass Geld geflossen ist.

    Mehr gibt das Wort einfach nicht her.


    Also, nur weil etwas gewerblich geschah war es noch lange nicht richtig, wenn Dir aber eine anerkannte Stelle (praktisch in Vertretung des Gesetzgebers) etwas zusichert, sogar in schriftlicher Form veröffentlicht, sehe ich keine Gründe dies anzuzweifeln.

  • wenn Dir aber eine anerkannte Stelle (praktisch in Vertretung des Gesetzgebers) etwas zusichert, sogar in schriftlicher Form veröffentlicht, sehe ich keine Gründe dies anzuzweifeln.

    Denkste und sollte eigentlich in einem vernünftigen Rechtsstaat auch so sein. Treu und Glauben nennt sich das. Aber wie schon gesagt, ist Deutschland in dieser Hinsicht ein spezielles Land: https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/197.html

  • Habt ihr Probleme ...


    Also noch mal: Hat jemand eine ABE für das betreffende Moppet vorliegen, oder schon mal geschaut was BMW dafür verlangen würde ?


    Dieses sinnfreie geschimpfe auf unseren Staat ist echt ...

    Ach egal:

    Seid mal bei einer Polizeikontrolle in den USA frech und ruppig ... kannst es ja berichten, wenn du es noch kannst ...

    Fahre in Italien mal "viel zu schnell und lass dich erwischen" = dann machste den "Aral Mann" und gehst zu Fuß weiter ... und kannst dein Moppet später (vielleicht) gegen Cash auslösen !

    ... Russland ... China ... da kannst du ggf. auch den Geschmack von Gulag-Suppe kennen lernen ...

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • Ich denke, die Frage, ob eine erfolgreiche HU ausreicht oder der Halter eine darüber hinaus gehende technisch-rechtliche Sorgfaltspflicht hat, ist hier sachlich durchaus relevant.

    Und daß man in einem Forum mal Frust raus läßt und die Form nicht immer den Anforderungen eines juristischen Seminars entspricht? - dafür ist es eine Forum geworden...


    Zur Abwechslung was Konstruktives - aber leider (im Vergaser-Forum) off topic:

    Mein Reifenhändler (sonst eigentlich formal gerne mal verzickt) hat die Bestellung für die Mitas E07 für meine F650GS Dakar ohne Probleme angenommen.

    Aber das war ja klar - EU-Zulassung.


    Die neue Regelung trifft also, wie auch der BVDM in seiner Stellungnahme anführt, vor allem die "youngtimer".

    Das kann einem einfach den Spaß vermiesen, und so manches gute Stück wird vielleicht vorzeitig zum Schrott, zum Schlächter oder in den Export wandern ;(

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Also wer wegen 70 Euro Eintragung in die Papiere ein Moped wegwirft, der hat einen an der Schüssel aber gewaltig.


    Es ist Geld, nicht Gesundheit oder Leben. Es ist vermutlich, ja höchstwahrscheinlich sogar nur Geldschneiderei einer Lobbyistenfraktion. Aber wenn man mal ganz genau hinschaut, objektiv und ohne emotionale Bindung, dann sind wir CO2 Terroristen. Kaum eine Fahrt ist bei Mopedfahrern wirklich notwendig, das meiste ist Fun und Entertainment, Welt sehen mit eigenen Augen, Bäume riechen, riechen das der Bauer mäht bevor man ihn sieht.


    Also lasst doch das Thema mal ruhen nun. Wer Reifen braucht bekommt auch welche und bekommt Eintragung. Ich wüsste kein Fahrzeug das der TÜV komplett stilllegt im privaten Bereich. Man kann sogar eine Strassenzulassung für Panzer bekommen. Mit Auflagen und Voranmeldung, aber man kann es. Nur eine Geldfrage.


    wrosner Arm bist du ganz sicher nicht. Und mit 6 Mopeds im Bestand und garantiert auch was 4 Rädriges ist es doch nur eine Freizeitbeschäftigung von dir dich wegen der Behörden aufzuregen. In der Zeit wo du das alles studierst und dann hier deinen Unmut kund tust, könntest 3 Moped Touren machen. Dann mach das doch bitte auch. Sche.iss die Wand an, fahren nicht reden.