Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • wenn Dir aber eine anerkannte Stelle (praktisch in Vertretung des Gesetzgebers) etwas zusichert, sogar in schriftlicher Form veröffentlicht, sehe ich keine Gründe dies anzuzweifeln.

    Sehe ich ähnlich. Natürlich schützt der Verweis auf die GTÜ nicht davor, dass Die GTÜ rechtlich schief liegen könnte, aber er erschwert im Zweifelsfall der Versicherung extrem Dich für einen etwaigen Schaden in Regeress zu nehmen.

    Denn dafür muss sie grobe Fahrlässigkeit nachweisen (um ihre 5000€ fordern zu können.)


    Und im Umgang mit der Rennleitung habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man freundlich mit Ihnen redet, sind die Herren normalerweise Lösungen, die möglichst wenig Papierkram erzeugen, sehr aufgeschlossen.

    Mechaniker, Fachrichtung Quantenmechanik

    Nachdenken ist wie googeln - nur krasser.

  • dass Die GTÜ rechtlich schief liegen könnte, aber er erschwert im Zweifelsfall der Versicherung extrem Dich für einen etwaigen Schaden in Regeress zu nehmen.


    jau, so seh´ ich das auch.

    Und: wie will ein Richter erklären dass es beim selben Unfall zwei verschiede Urteile geben würde

    1. du bist schuld oder teilschuld, weil deine Reifen nicht eingetragen waren

    2. dich trifft keine Schuld, da deine Reifen eingetragen sind

    Ob der Reifen eingetragen ist oder nicht, ändert nichts am Fahrverhalten des Mopeds.


    OT

    chefin

    soso, Co2 Terrorist, weil ich Moped fahre.

    Ich denke wenn Du uns hier so siehst, kannst Du Dich mit den Klimahüpfern in eine Reihe stellen und die Schwachsinnsparolen von Greta raushauen.

    Aber meinetwegen, wenn manche Leute meinen sie könnten sich selbst überhöhen in dem sie anderen ihre Lebensweise verbieten wollen, sollen sie es tun.


    Wäre ja auch ohne Moped ein Klimaterrorist:

    wohne im Einfamilienhaus

    flog vor Corona 2x im Jahr in Urlaub, einmal davon außereuropäisch

    esse gerne und regelmäßig rotes Fleisch, im Sommer gerne vom Holzkohlegrill

    usw. usf.

    Co2 ist nämlich immer nur bei den anderen schädlich. Das Co2 von Moped-Auto Fahrern ist schlecht, das Co2 das Grüne und Typen wie Langstrecken-Luisa produzieren, um ihren geistigen Sondermüll in der Welt zu verbreiten ist gut.

    Und schwarz ist weiß und mein Vater ist meine Mutter, ich weiß - langsam drehen hier viele durch

  • OT - chefin - soso, Co2 Terrorist, weil ich Moped fahre.

    Die widersprüchliche deutsche Überregulierung nervt mich auch beim CO2-Sparen.

    Ich bastel grad an einem "illegalen" PV-Stromspeicher und würde da gern auch meine alten Elektrogabelstapler nach "V2G" mit einbauen.

    Detail in anderem Forum.

    Aber innovativ ist in unserem Lande scheints nur mehr, was aus der Großserie kommt und Umsatz macht.

    Zertifikate aller Art sind wichtiger als funktionierende Technik.

    -xxxx- Weltverbesserungsfrust off -xxxx-


    Und was meine Fahrzeugliste betrifft, schaffen es andere, mit nur einem Eintrag mindestens genauso viel Geld auszugeben.

    Aber die fahrn dann auch zum Service zum Freundlichen, statt selber zu schrauben, alle halbe Stunde nach einem Drehmoment ins Büro zu laufen und dann nebenher ein paar Foren-Einträge zu schreiben :wave:


    Ich hatt aber ganz konkret zwei andere "Youngtimer" im Besitz von Youngsters in der Führerschein-A2-Klasse im Hinterkopf:

    eine R1150GS, die heut grad abgeholt und dann wohl auf 48 PS gedrosselt wird

    eine R45, die sein Kumpel von seinem Opa erben möchte


    Und es ist ja nicht so, daß mit einem einmaligen Eintrag der Käs' gegessen ist.

    Die vielen Reifenthreads zeigen doch, daß jeder experimentieren muß, bis er seine persönlichen Wohlfühlschlappen auf seiner Lieblingsmühle findet.

    Und laut Verordnungstext muß jede Reifenkombi physikalisch einzeln vom Gutachter abgenommen werden, oder?


    "Wunschzettel eintragen" dürft' also eigentlich nicht sein - oder hat sich da inzwischen die Rechtsauffassung und die praktische Handhabung schon zu unserem Gunsten eingespielt?

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Hallo Leute,


    Es wäre nicht der erste Thread, der darunter leidet, dass die Leute sich alles Mögliche von der Seele schreiben.

    Ich verstehe das auch, denn kaum einer kann mit der aktuellen Regelung zufrieden sein, auch ich nicht.

    Für meine F800GS musste ich auch ein bisschen schauen, was ich jetzt nehmen darf, obwohl es da noch vergleichsweise einfach ist.


    Aber: Den Fragestellern helfen solche Antworten nicht !


    Wer findet sich, mal eine Liste von erhältlichen Reifen zu machen, die auf den alten F650 gefahren werden dürfen, geordnet danach, ob sie ohne Weiteres, nur mit Eintragung .... gefahren werden können, vieleicht für den Bereich F-Wissen ?


    Eckart

  • Wer findet sich, mal eine Liste von erhältlichen Reifen zu machen, die auf den alten F650 gefahren werden dürfen, geordnet danach, ob sie ohne Weiteres, nur mit Eintragung .... gefahren werden können, vieleicht für den Bereich F-Wissen ?


    Eckart


    das ist doch einfach: Du gehst bei den gängigen Reifendealern auf die Reifensuche über Fahrzeugauswahl. Dann bekommst Du doch jede Menge möglichen Reifen angezeigt, die Du auch gleich mit passeneder Freigabe bestellen kannst.

    Ob Du die jetzt ohne Weiteres oder mit Abnahmen (und Eintragung) fährst bleibt Dir überlassen. Eine endgültige Klärung wurde hier wohl noch nicht generell gefunden.

  • :giggle:/ :@ das Video trifft es auf den Punkt und weist uns den Weg, nachdem wir uns abreagiert haben:

    • der Tüvie kriegt seine 7x €uronen, weil der will ja auch leben und sitzt am längeren Hebel und wir können's eh' nicht ändern
    • er will wenig Arbeit und Risiko, also machen wir es ihm so einfach wie möglich, damit wir für die 7x €ronen mit möglichst wenig Aufwand und Risiko möglichst viel kriegen

    Eckart 's Wunschliste find ich :thumbup:

    Ich würd' das ergänzen um eine Sammlung von Gutachten und Fahrzeug-Scheinen


    Bei Traktoren haben wir seit "ewig" ein ähnliche Situation mit ReifenGRÖßEN, nicht mit ReifenTYPEN.

    (oft geht es da um schmale Pflegebereifung, die nur saisonal verwendet werden)

    Viele Sachverständige akzeptieren da "irgend einen plausiblen Nachweis, daß jemand anders das schon mal geprüft hat",

    also

    - Kopie von einem fremden Fahrzeugschein

    - Prüfnachweis von einem fremden Fahrzeugschein

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung vom vom FAHRZEUGhersteller


    Ansonsten eben das bewährte

    "beim nächsten Prüftermin schraubst die mal drauf, dann nehm' ich die Dir ab"


    Ich kenn jetzt den Handlungsrahmen der TÜVies nicht, aber ich kann mir vorstellen, daß die gerne mal einem Kollegen vertrauen, wenn dessen Angaben plausibel sind.

    Formal ist das noch immer eine Einzelabnahme, aber eben wohl per Rückgriff auf fremde Messung und Inaugenscheinnahme .... oder so.


    Vielleicht reicht dem Prüfer ja auch die "alte" Unbedenklichkeitsbescheinigung der REIFENhersteller, die zwar nicht mehr formell direkt gilt, aber bescheinigt, daß beim Reifenhersteller sich jemand sehr intensiv die Mühe gemacht hat, die Prüfung vorzunehmen, die er bei der Einzelabnahme in wesentlich begrenzterem Umfang prüfen sollte (s. auch das Video).

    Von den Herstellerseiten verschwinden die allerdings, bzw. sind im Jahre 2021 schon weg, aber auf unseren gesammelten Festplatten sind sie bestimmt noch alle da.


    Ich schlage eine Tabelle iwo im Forum vor mit

    • Hersteller, Typ, Größe
    • Profilfoto und Straße-Gelände-Verhältnis, evtl. kurze Typiserung
    • alte Reifenfreigaben
    • Links zu Gutachten und FZScheinen
    • Links zu Erfahrungsberichten

    Da kann sich dann jeder seinen persönlichen "Wunschzettel" raus suchen, die er vielleicht mal probieren möchte, und versuchen, mit gesammelter Liste zum TÜV&Co zu gehen.


    Ich kann mir auch vorstellen, daß die Sachverständigenorganisationen sich auch eine Datenbank aufbauen bzw bereits haben, wo genau diese Infos auch drin sind.

    Nur, wir wissen es halt nicht. Wenn wir die Infos selber sammeln, steigen unsere Chancen, den Wunschzettel durchzukriegen.


    Wobei - wissen wir schon, ob nach neuer Rechtslage mit einer einzelnen Abnahme überhaupt noch mehrere Reifen eingetragen werden können?



    trey 's Vorschlag mit Händlerlisten könnten ein Anfang sein - so die Ur-F genau wegen dieser Rechtslage da überhaupt noch drin ist.

    evtl. kann man ja auf die GS-Listen ausweichen.


    In meinem F650GS/Reifen-Verzeichnis finde ich

    • Mitas E07 / E08 / E09
    • Conti TKC70
    • Heidenau K60
    • Pirelli STR, Scorpion Trail (II)
    • Metzeler Tourance
    • Avon Trailrider und Treckrider
    • Bridgestone Battle Wing, Trail Wing, Battlax

    An der Stelle muß ich mangels eigener UR-F aussteigen und im powerboxer und flyingbrick weiter machen

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • .... dabei bin ich hier drüber gestoßen:

    https://www.flyingbrick.de/ind…ikatsbindungsged%C3%B6ns/


    Zitat von https://www.flyingbrick.de/index.php?thread/50712-reifenfabrikatsbindungsged%C3%B6ns/

    "Das (Austragen der [Reifenfabrikats]-Bindung) ist natürlich der Königsweg, macht aber nicht jeder TÜVler."


    wird nicht ganz klar, ob das NACH 2020 immer noch geht

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • Nach der Erfahrung, mit einem relativ flexiblem TÜV`ler in den Jahren 2020 + 2021 (alle Erfahrungen davor sind vor der letzten "Normänderung" = Gesetzesänderung in D bezüglich legaler Bereifung "kalter Kaffee") :

    Bestimmte Eintragungen müssen von der Zentrale gegengeprüft und gegengezeichnet werden ... so habe ich verstanden, was er mir erklärt hat, als ich einen Wahlweiseeintrag für SUMO>Enduro vornehmen wollte und auch noch einige "Alternativbereifungen neueren Typs" eintragen lassen wollte !

    Die Alternativen "muss der Prüfer getestet haben" !


    Deshalb ist eine Austragung der Reifenbindung heute nicht mehr so einfach, wie früher ... so meine Annahme, denn das klappte in meinem Fall nicht.



    Hast du für einen Umbau eine ABE, ist es ganz einfach, wenn die Bauteile stimmen ... dann klappt eigentlich "alles".

    Das muss man in vielen Fällen nicht eintrage. Ist aber manchmal einfach besser so.


    Das Hauptproblem für viele ist:


    - neuere Moppets:
    Es ist kein COC mehr vorhanden,
    oder der Händler hat diese damals nicht ausgeben (habe ich selbst erlebt ... Monate später waren die Papiere angeblich "nicht mehr da") !
    Kann man gegen Gebühren (sehr unterschiedlich je nach Hersteller) vom Hersteller / Impoteur anfordern.


    - ältere Moppets:

    Es ist keine Fahrzeug ABE vorhanden (in denen manchmal interessante Daten zu Bereifungsvariationen und ggf. dutzende Reifenkombinationen enthalten gewesen sein können (meine aktuelle Erfahrung mit meiner MZ-Baghira) !

    Die brauchte man früher (meist) nicht (denn eigentlich stand alles im Brief), sie kann aber helfen, wenn der Hersteller im laufe der Produktion noch Erweitereungen/Reifenfreigaben hinzu gefügt hat !


    Wenn du diese Daten hast, dann bist du mit "unserer Liste" schon mal ganz weit vorne ... das Problem ist eben oft, dass "Papiere" fehlen, auf die man sich berufen könnte !


    Also erst mal suchen, ob jemand solche Infos bereit stellen kann !

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • oder hier mal schauen....

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    Gruß Ralf

  • Für meine F800GS musste ich auch ein bisschen schauen, was ich jetzt nehmen darf, obwohl es da noch vergleichsweise einfach ist.

    Das ist vergleichsweise super einfach, eigentlich gar nicht erwähnenswert. Man kann ja gar Hersteller vorne und hinten mischen.

    Also mal vom zweiten Deutschen Missgeschick in Form von § 36 StVO und M+S Reifen an Motorrädern abgesehen, was ein Bridgestone AX41 evtl. aussen vor lässt das der Speedindex zu niedrig ist.


    Hier eine Übersicht der mir bekannten Bereifungsmöglichkeiten. Bei Reifenherstellern stütze ich mich auf die aktuellen Herstellerbescheinigungen. Freigaben nach alten Recht habe ich nicht berücksichtigt.

    Im Zweifelsfalle immer die aktuellste Bescheinigung auf der Website des Herstellers besorgen.


    Ur-F 650, Typ 169, Modellcode 0161
    Funduro
    Fahrgestellnr. WB101610....
    Uhr-F 650, Typ 169, Modelcode 0162
    Funduro
    Fahrgestellnr. WB101620....
    F650 ST, Typ 169, Modellcode 0163
    Strada
    Fahrgestellnr. WB101630....
    ABE G 532
    Hersteller-/Typenschlüsselnummern
    35 kW: 0005 123
    25 kW: 0005 124
    ABE G 532 (Nachtrag unbekannt)
    Hersteller-/Typenschlüsselnummern
    35 kW: 0005 123
    25 kW: 0005 124
    ABE G 532 (Nachtrag unbekannt, aber *4 habe ich schon gesehen)
    Hersteller-/Typenschlüsselnummern
    35 kW: 0005 123
    25 kW: 0005 124
    BMW:
    Michelin Anakee
    100/90‐19 M/C 57H TL/TT
    130/80 R17 M/C 65H TL/TT

    Anmerkungen: 3, 6 18
    BMW:
    Michelin Anakee
    100/90‐19 M/C 57H TL/TT
    130/80 R17 M/C 65H TL/TT
    Anmerkungen: 3, 6
    BMW:
    Metzeler Lasertec Front
    100/90‐18 M/C 56H TL
    Metzeler ME Z2
    130/80 R17 65H TL
    Anmerkungen : 6, 18
    CH Typengenehmigung:
    35 kW 6BA351
    25 kW 6B4023
    100/90-19 57P
    130/80-17 65P oder 130/80R17 65P
    CH Typengenehmigung:
    35 kW 6BA308
    25 kW 6BA343
    100/90-19 57S/H
    130/80-17 65S/H oder 130/80R17 65S/H
    CH Typengenehmigung
    35 kW 6BA308:
    35 kW 6BA343
    100/90-18 57S/H [sic!]
    130/80-17 65H oder 130/80R17 65H
    Service und Technik F 650 - 2. Auflage 1994
    Service und Technik F 650 - 3. Auflage 1995
    100/90 x 19 57 S TUBE-Type
    130/80 x 17 65 S TUBE-Type
    (Keine Marke oder Modell angegeben)
    Service und Technik F 650, F 650 ST - 1. Auflage 1996
    Service und Technik F 650, F 650 ST - 2. Auflage 1997
    Service und Technik F 650, F 650 ST - 3. Auflage 1998
    100/90 x 19 57 TUBE-Type
    130/80 x 17 65 TUBE-Type
    (Keine Marke oder Modell angegeben)
    Service und Technik F 650, F 650 ST - 1. Auflage 1996
    Service und Technik F 650, F 650 ST - 2. Auflage 1997
    Service und Technik F 650, F 650 ST - 3. Auflage 1998
    100/90 x 18 56 TUBE-Type
    130/80 x 17 65 TUBE-Type
    (Keine Marke oder Modell angegeben)
    Continental
    ContiTrailAttack 2 (kann mit ContiTrailAttack 3 gemischt werden)
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 M/C 65S TT

    ContiTrailAttack 3 (kann mit ContiTrailAttack 2 gemischt werden)
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 M/C 65S TT

    TKC 80 Twinduro M+S
    100/90-19 M/C 57S TT
    130/80-17 M/C 65S TT

    TKC70 M+S
    100/90-19 M/C 57T TL
    130/80-17 M/C 65S TL
    Continental
    ContiTrailAttack 2 (kann mit ContiTrailAttack 3 gemischt werden)
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 M/C 65S TT

    ContiTrailAttack 3 (kann mit ContiTrailAttack 2 gemischt werden)
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 M/C 65S TT

    TKC 80 Twinduro M+S
    100/90-19 M/C 57S TT
    130/80-17 M/C 65S TT

    TKC70 M+S
    100/90-19 M/C 57T TL
    130/80-17 M/C 65S TL
    Continental
    ContiRoadAttack 2 (kann mit ContiRoadAttack 3 gemischt werden)
    100/90R18 M/C 65V TL
    130/80R17 M/C 65V TL

    ContiRoadAttack 3 (kann mit ContiRoadAttack 2 gemischt werden)
    100/90R18 M/C 65V TL
    130/80R17 M/C 65V TL
    keine
    keineBridgestone
    Die folgenden Vorder- und Hinterreifen können beliebig gemischt werden
    BT 45 F
    BT 46 F
    100/90-18 65H TL

    BT 54 R
    BW 502
    A 41 R
    130/80R17 65H TL
    Metzeler
    KAROO STREET
    100/90 - 19 M/C 57V M+S TL
    130/80 R 17 M/C 65V M+S TL

    TOURANCE NEXT
    100/90 - 19 M/C 57V TL
    130/80 R 17 M/C 65V TL

    TOURANCE
    100/90 - 19 M/C 57S TT
    130/80 R 17 M/C 65S TL

    Metzeler
    KAROO STREET
    100/90 - 19 M/C 57V M+S TL
    130/80 R 17 M/C 65V M+S TL

    TOURANCE NEXT
    100/90 - 19 M/C 57V TL
    130/80 R 17 M/C 65V TL

    TOURANCE
    100/90 - 19 M/C 57S TT
    130/80 R 17 M/C 65S TL
    Metzeler
    ROADTEC 01
    100/90 - 18 M/C 56H TL
    130/80 - 17 M/C 65H TL

    LASERTEC Front
    100/90 - 18 M/C 56H TL
    ME Z2
    130/80 R 17 65H TL

    SPORTEC KLASSIK Front
    100/90 V 18 M/C (56V) TL
    SPORTEC KLASSIK
    130/80 - 17 M/C 65H TL
    ME Z2
    130/80 R 17 65H TL
    Michelin
    Anakee Adventure
    100/90-19 MC 57V TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT
    Anakee 3
    130/80R17 M/C 65S TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT

    Anakee 2 (kann mit Anakee 3 gemischt werden)
    100/90-19 MC 57H TL/TT
    130/80R17 M/C 65S TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT

    Anakee 3 (kann mit Anakee 2 gemischt werden)
    100/90-19 MC 57H TL/TT
    130/80R17 M/C 65S TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT

    Michelin
    Anakee Adventure
    100/90-19 MC 57V TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT
    Anakee 3
    130/80R17 M/C 65S TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT

    Anakee 2 (kann mit Anakee 3 gemischt werden)
    100/90-19 MC 57H TL/TT
    130/80R17 M/C 65S TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT

    Anakee 3 (kann mit Anakee 2 gemischt werden)
    100/90-19 MC 57H TL/TT
    130/80R17 M/C 65S TL/TT
    130/80R17 M/C 65H TL/TT
    keine
    Heidenau
    K60 front
    100/90 - 19 M/C 57T TL
    K60 Scout
    130/80 - 17 M/C 65T TL M+S

    K76
    00/90 - 19 M/C 57H TL
    130/80 - 17 M/C 65H TL

    K60 M+S Silica (SiO2)
    100/90 - 19 M/C 57T TL
    130/80 - 17 M/C 69T TT
    Heidenau
    K60 front
    100/90 - 19 M/C 57T TL
    K60 Scout
    130/80 - 17 M/C 65T TL M+S

    K76
    00/90 - 19 M/C 57H TL
    130/80 - 17 M/C 65H TL

    K60 M+S Silica (SiO2)
    100/90 - 19 M/C 57T TL
    130/80 - 17 M/C 69T TT
    Heidenau
    K65 + K65 OMR
    100/90 - 18 M/C 56H TL
    K64
    130/80 - 17 M/C 65H TL
    Pirelli
    SCORPION RALLY STR
    100/90 - 19 M/C 57V M+S TL
    130/80 R 17 M/C 65V M+S TL

    SCORPION TRAIL II (kann mit SCORPION TRAIL gemischt werden)
    100/90 - 19 M/C 57V TL .
    130/80 R 17 M/C 65V TL

    SCORPION TRAIL (kann mit SCORPION TRAIL II gemischt werden)
    100/90 - 19 M/C 57H TL
    130/80 R 17 M/C 65H TL

    MT 60 Front
    100/90 - 19 M/C 57H TL
    130/80 - 17 M/C 65H TL
    Pirelli
    SCORPION RALLY STR
    100/90 - 19 M/C 57V M+S TL
    130/80 R 17 M/C 65V M+S TL

    SCORPION TRAIL II (kann mit SCORPION TRAIL gemischt werden)
    100/90 - 19 M/C 57V TL .
    130/80 R 17 M/C 65V TL

    SCORPION TRAIL (kann mit SCORPION TRAIL II gemischt werden)
    100/90 - 19 M/C 57H TL
    130/80 R 17 M/C 65H TL

    MT 60 Front
    100/90 - 19 M/C 57H TL
    130/80 - 17 M/C 65H TL
    Pirelli
    SCORPION TRAIL II
    100/90 - 18 M/C 56V TL
    130/80 R 17 M/C 65V TL

    SPORT DEMON Front
    100/90 - 18 M/C 56H TL
    100/90 - 18 M/C 56V TL
    SPORT DEMON
    130/80 - 17 M/C 65H TL


    Von der ABE G 532 gibt es mindestens den Nachtrag *4. Inhalt und allfällige Reifenbindung ist unbekannt.



    BMW Anmerkungen:

    Anakee (!), nicht Anakee 2 oder Anakee 3 oder Adventure.

    3) wenn nicht in der Auflistung im Fahrzeugschein enthalten, Reifenpaarung vom Technischen Überwachungsverein eintragen lassen oder Bescheinigung ständig am Fahrzeug mitführen

    6) nur Speichenräder mit Schlauch montieren

    18) Freigabe muss vom Reifenhersteller bezogen werden


    Reifenbauarten: https://www.adac.de/-/media/pd…chnung-motorradreifen.pdf

    R : Radialreifen

    - oder D: Diagonalreifen

    B : Biasbelt bzw. Diagonal-Gürtelreifen

    x : Unbekannt Bezeichnung.


    TL : Tube-Less (Schlauchloser Reifen)

    TT: Tube-Type (Schlauch Reifen)

    Auch wenn es ein TL Reifen ist muss auf der Vergaser-F einen geeigneten Schlauch verwendet werden!



    Speedindex (von https://www.adac.de/rund-ums-f…-geschwindigkeitsindex/):

    P Q R S T H V VR W Y ZR
    150 km/h 160 km/h 170 km/h 180 km/h 190 km/h >210 km/h 240 km/h 210 km/h 270 km/h 300 km/h > 240 km/h


    PS: Da man hier im Forum nur begrenzte Zeit editieren kann, werde ich das nie mehr machen. Ist also eine einmalige Geschichte und bildet den Stand Juli 2021 ab.

    Keine Gewähr auf Fehlerfreiheit oder Richtigkeit. Links funktionieren evtl. nicht oder nicht mehr. Nicht mein Problem man findet das alles auf den Webseiten der Hersteller.



    Klick zum Eintrag im F-Wissen

  • Danke macgyver für diesen Link!

    über GTÜ finde ich jetzt:

    http://bridgestone-freigaben.m…D=mc&searchmode=search_mc

    ->

    http://freigaben.motorrad-daten.de/Bridgestone/15155.pdf


    Ich bin zu meinem Gunsten verwirrt.
    Ich hätte jetzt eigentlich gedacht, "A" heißt "ABE", aber Bridgestone bezeichnet und behandelt das als "EG-BE"

    • Bridgestone Bereifungsempfehlung für Motorräder der Marke: BMW
    • Fahrzeugtyp EG-BE Nr.: D 100 / 2 Handelsbezeichnung K 1100 LT
    • Fußnote 2 : Bescheinigung nur mitführen. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    • Bad Homburg, 25.11.2020
    • in Feld 17 meines FZS steht "A"
      in K "d100/2*m.d.Nachtr-06"
      Feld 6 "30.10.91" - Datum der ABE-oder-was-weiß-ich-Zulassung? - also weit vor 2000
    • dieses d100/2 ist bei flyingbrick auch hinterlegt und ich würde das als ABE des deutschen Kraftfahrtbundesamtes identifizieren

    ich spinn das mal bei flyingbrick weiter, aber vielleicht läuft sich das bei den Ur-F auch wieder so ähnlich ein?

    Und ich hätt überhaupt keine Skrupel, meine HU zum Dank in Zukunft bei GTÜ statt TÜV zu machen.


    Oder lockt Bridgestone seine Kunden aufs rechtliche Glatteis?

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

  • über GTÜ finde ich jetzt:

    Ich komme da nicht ganz draus,

    Bei den namhaften Reifenherstellern kann man auf den Deutschen Webseiten einfach Marke/Modeell/Typ des Motorades eingeben und man kriegt sofort die Breifungsmöglichkieten und allenfalls die Herstellerbescheinigung angezeigt.


    in K "d100/2*m.d.Nachtr-06"

    Die K 1100 LT kam 1989 auf den Markt. EG/EU-Typengenehmigung gab es erst für Modell die nach dem 17. Juni 1999 eingeführt wurden.

    Das man ein altes Modell nachträglich mit einer EG/EU-Typengenehmigung ausgestattet hat ist so gut wie gar nie der Fall.

    Der Grund: Mit der EG/EU-Typengenehmigung kam auch EURO 1 und somit viel strengerer Abgasvorschriften welche die alten Dampfer nicht einhalten, bzw. nur wenn man diese in der Leistung massive kastrieren würde. Die Schweizer können ab

    30. September 1987 ein trauriges Liedchen singen. So hat die K1100LT in der Schweiz einen Kat, nur 60 kW und kam auch erst 1992 auf den Markt.

    Entsprechend wurde die K1100 LT auch nur bis 1998 gebaut, da danach die neuen ERUO 1 Fahrzeug kamen.


    Eine EU/EG-Typengenehmigungs-Nummer fängt stets mit einem kleine "e" an gefolgt von eins bis zwei Zahlen gefolgt von einem Stern. Die Zahlen besagen welches Land die EU/EG-Typengenehmigung nach eingehender Prüfung erteilt hat.

    Die von BMW fangen in der Regel mit e1* an, da BMW die EU/EG-Typengenehmigung durch das Deutsche KBA erteilen lässt.


    Feld 6 "30.10.91" - Datum der ABE-oder-was-weiß-ich-Zulassung?

    Datum an dem die Deutsche ABE oder die EG/EU-Typengenehmigung erteilt wurde. Weit vor 1999, somit ganz klar eine Deutsche ABE.


    Und ich hätt überhaupt keine Skrupel, meine HU zum Dank in Zukunft bei GTÜ statt TÜV zu machen.

    Die GTÜ bezieht sich auf die AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 vom 19.01.2021.

    AKE bedeutet Arbeitskreis Erfahrungsaustausch. Da sind alle Prüforganisationen vertreten. Auch der TÜV, DEKRA und KÜS.

    Die Festlegung ist die Arbeitsanweisung wie die Prüforganisationen gewisse Saachen handahaben, so dass sie bei allen Prüforganisationen gleiche sind.

    Wenn dein Prüfer davon abweicht kannst Du ihn auf eben diese Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 vom 19.01.2021 hinweisen.

    (Sofern es bis dann keine neuere gibt, da die Weisung von höheren Stelle, dem BMVI, nicht mit dieser kompatibel ist.)


    Oder lockt Bridgestone seine Kunden aufs rechtliche Glatteis?

    Bridgestone orientiert sich an der AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 vom 19.01.2021

    die anderen Reifenhersteller und der ADAC sind konservativer und orientieren sich an der übergeordneten Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.20219 des BMVI.

  • Ich wurde noch in der Nacht von zwei Reifenherstellern kontaktiert, dass es doch nicht angehe, dass diese hier nicht aufgeführt wurden.

    (Gleich noch weiteren Informationen, dazu gefügt. Ich hasse wirklich die fehlende Editiermöglichkeit. Dass isch voll Birräweich)


    Ur-F 650, Typ 169, Modellcode 0161
    Funduro
    Fahrgestellnr. WB101610....
    Uhr-F 650, Typ 169, Modelcode 0162
    Funduro
    Fahrgestellnr. WB101620....
    F650 ST, Typ 169, Modellcode 0163
    Strada
    Fahrgestellnr. WB101630....
    Speichenräder:
    vorne 2.15x19
    hinten 3.011x17
    Speichenräder:
    vorne 2.15x19
    hinten 3.011x17
    Speichenräder:
    vorne 2.15x18
    hinten 3.011x17
    Kettenritzelsicherung:
    Seegerring Typ AK
    O-Ring
    Kettenritzelsicherung:
    Mutter M20X1,5
    Sicherungsblech
    Kettenritzelsicherung:
    Mutter M20X1,5
    Sicherungsblech
    Avon
    Trailrider M+S AV53
    100/90-19 M/C 57V TL
    Trailrider M+S AV54
    130/80R17 M/C 65H TL
    130/80-17 M/C 65S TL

    Roadrider MKII
    100/90-19 M/C 57V TL
    130/80-17 M/C 65V TL
    Avon
    Trailrider M+S AV53
    100/90-19 M/C 57V TL
    Trailrider M+S AV54
    130/80R17 M/C 65H TL
    130/80-17 M/C 65S TL

    Roadrider MKII
    100/90-19 M/C 57V TL
    130/80-17 M/C 65V TL

    Avon
    Roadrider MKII
    100/90-18 M/C 56V TL
    130/80-17 M/C 65V TL
    Mitas(auf der Bescheinigung ist explizit 0161 aufgeführt!)

    E-07(M+S)
    100/90-19 57T TL
    E-07 (M+S)
    130/80-17 65T TL
    E-07+ (M+S)
    130/80B17 65T TL

    E-08 (M+S)
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 65T TL

    E-09 (M+S) (kann mit MITAS E-09 (M+S) DAKAR gemischt werden)
    100/90-19 57R TL
    130/80-17 65R TL

    E-09 (M+S) DAKAR (kann mit MITAS E-09 (M+S) gemischt werden)
    100/90-19 57R TL
    130/80-17 65R TL

    MC 24 (M+S)
    100/90-19 57S TL
    130/80-17 65S TL

    TERRA FORCE-R
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 65H TL

    MC50
    100/90-19 57H TL
    130/80-17 65H TL
    keine

    Mitas

    MC 50
    100/90-18 56H TL
    130/80-17 65H TL


    Das man ein altes Modell nachträglich mit einer EG/EU-Typengenehmigung ausgestattet hat ist so gut wie gar nie der Fall.

    Keine Regel ohne Ausnahme (?!). Bei Mitas bin ich auf was sehr interessantes gestossen.

    Eine Bescheinigung für die "F650 BMW169 (0161) mit der  EU-Typengenehmigungs Nummer e1-92/61*000610 !

    Kann das sein? Sehr wahrscheinlich nicht. Denn bei der e1-92/61*00061 handelt es sich um die SingleSpark R13 F650 GS und F650 GD (Dakar).

  • Bridgestone orientiert sich an der AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 vom 19.01.2021

    Oder Bridgestone weiss mehr, z.B: das in der ABE G532 gar keine Reifenmarken und Typen aufgeführt sind :g::confused:

    Da fragt man sich aber, wie in den alten Schein/Brief überhaupt eine Reifenbindung reingekommen ist. Irgendwoher muss die Information ja herkommen

  • So weit ich die Intelligenz unserer Zulassungsstellen einschätzen kann, die diese Scheine/Briefe ausstellen, würde mich annähernd gar nichts wundern.
    Außer vielleicht böse Absicht.

    Aber unbegrenzte Dummheit - durchaus.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, dann gab es anfangs eine Reifenbindung, später nicht mehr?
    Wenn ein Beamter*in*tralala - in stetiger Angst, irgend was falsch zu machen, was man ihm*r vorhalten könnte - einen vergleichbaren Vorgang aus der Vergangenheit findet, wird der abgeschrieben.

    Wenn sich dazwischen was geändert hat - who cares ...?


    so ähnlich könnte es gelaufen sein...

    zwei plus zwei ist vier. Alles übrige ergibt sich von selbst (George Orwell)

    :dwarf: - :bikebayern:

    Einmal editiert, zuletzt von wrosner ()