wenn Dir aber eine anerkannte Stelle (praktisch in Vertretung des Gesetzgebers) etwas zusichert, sogar in schriftlicher Form veröffentlicht, sehe ich keine Gründe dies anzuzweifeln.
Sehe ich ähnlich. Natürlich schützt der Verweis auf die GTÜ nicht davor, dass Die GTÜ rechtlich schief liegen könnte, aber er erschwert im Zweifelsfall der Versicherung extrem Dich für einen etwaigen Schaden in Regeress zu nehmen.
Denn dafür muss sie grobe Fahrlässigkeit nachweisen (um ihre 5000€ fordern zu können.)
Und im Umgang mit der Rennleitung habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man freundlich mit Ihnen redet, sind die Herren normalerweise Lösungen, die möglichst wenig Papierkram erzeugen, sehr aufgeschlossen.