Welche Reifen, wenn es die empfohlenen nicht mehr gibt.

  • Hab auch den Trail Attack


    Nachdem ich ja mit dem Hinterreifen ein Qualitätsproblem hatte und der auf Gewährleistung getauscht wurde, habe ich nun 3500km runter auf dem Tauschreifen. Und bin zufrieden wie Bello. Bin ja reiner Strassenfahrer, eher flott unterwegs. Reifen klebt an der Strasse, konnte ihn bisher auch mit beherztem Gasgeben nicht aus der Ruhe bringen, auch bei Schräglage bis Fusspitze anheben. Was er im Gelände taugt...kann ich nicht beurteilen. Fahre dort nicht.

  • Grüße in die Runde,


    Ich hab jetzt einmal, zweimal und dreimal gelesen. Sehe ich es richtig, dass ab 2020 theoretisch nur die ursprünglich freigegebenen Reifentypen vom Fahrzeug-Hersteller ohne Eintragung gefahren werden dürfen?


    Die Freigaben der anderen Hersteller verweisen immer auf eine Eintragung in den Papieren.


    Ich muss doch wenigstens einen Reifen geben, den ich auf der 650 ST einfach nur fahren darf?!||

  • so war es bisher aktuelle Änderungen im Gesetz kenne ich noch nicht, muss dann jemand nochmal sagen


    mir wurde vom Tüv mitgeteilt :


    das was in deinem alten Schein

    steht darfst du oder Modelle die es noch / wieder gibt ! OHNE Eintragung.


    Beispiel bei mir steht im alten KFZ Schein von 1993


    Michelin T66 ( scheixx Reifen )

    Metzler Enduro4

    ( war gut gibt es aber nicht mehr )

    Pirelli MT 60

    den gibt es noch, geht also ohne Eintragung wie gut der Reifen ist weiß ich aber nicht.


    Aktuell habe ich noch den K60ScoutSilica drauf von 2016 mit Herstellerfreigabe, der steht aber nicht im Schein also wenn ich den neu mache

    geht der eigentlich nicht mehr ohne Eintragung :(


    ich lasse gerade prüfen ob auch der

    Metzler Tourance oder

    Pirelli Scorpion Trail2 geht wg.

    Hersteller bzw „Nachfolgemodell"


    Alles grober Unfug und Geldmacherei <X

  • Ich habe mich auch an Heidenau gewendet und nach einer Freigabe für den K60 Scout gefragt - ich hab da aber wenig Hoffnung.

    Ansonsten wird es wohl ein Metzeler werden, obwohl auf der Freigabe hier auch „Eintragung nötig“ steht.

  • Also von Heidenau gibt es für die BMW F 650 ST keine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung.

    Ich hab mich jetzt doch nochmal umentschieden und den Pirelli Scorpion Trail 2 bestellt.

    Der ist in den eingetragenen Dimensionen verfügbar inkl. Freigabe von Pirelli. Wenn er mir gefällt, dann lasse ich ihn auch eintragen.

  • @Mac: So etwas nennt man nicht "grober Unfug und Geldmacherei" sondern ganz einfach "erfolgreiche Lobbyarbeit".

    Für so etwas - natürlich mit einem entsprechenden aber versteckten بخشش tun die von uns gewählten "Volksvertreter" fast alles.

  • Also von Heidenau gibt es für die BMW F 650 ST keine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung.

    Ich hab mich jetzt doch nochmal umentschieden und den Pirelli Scorpion Trail 2 bestellt.

    Der ist in den eingetragenen Dimensionen verfügbar inkl. Freigabe von Pirelli. Wenn er mir gefällt, dann lasse ich ihn auch eintragen.

    Nix do

    Geh zum TÜV und lass die reifenfabrikatsbindung austragen...

    Dann gilt wie beim auto das kaliber und gut isses..

    Neue deutsche hirnfürze..den gibts auch nur neudeutsch

  • Ich war schon beim TÜV und habe mir meine Optionen geben lassen.

    Das Austragen der Reifenbindung war nicht dabei :(

    Aber dafür die Möglichkeit einer Testfahrt mit dem neuen Reifen. Wobei der Prüfer meinte, er könne für nix garantieren, da er den Reifen im Grenzbereich testen müsse...

  • Aber dafür die Möglichkeit einer Testfahrt mit dem neuen Reifen. Wobei der Prüfer meinte, er könne für nix garantieren, da er den Reifen im Grenzbereich testen müsse...

    Ich hege noch immer die leise Hoffnung, daß diese unsinnige politisch bedingte Entscheidung zur Reifenfabrikatsbindung wieder auf den alten Stand gebracht wird. Ich habe mehr Vertrauen zu der Freigabe durch einen Reifenhersteller (der diese in der Regel mit Hilfe von Profitestfahrern erstellt hat und der auch einen Ruf zu verlieren hat), als zu den Fahrkünsten eines Prüfers, der nur gelegentlich beruflich und ansonsten bestenfalls hobbymäßig mit dem Motorrad unterwegs ist. Wer hat die Verantwortung, wenn der sich auf seiner Testfahrt löffelt und womöglich sich oder andere dabei verletzt oder das Moped zu Klump fährt? Vielleicht bringen ja die dann sicherlich zu erwartenden Gerichtsurteile unsere unsachverständigen politischen Entscheider zum Umdenken...

  • Jetzt würde ich mich vorsorglich hier doch mal einklinken wollen. Ich Fahre ja eine R13 Bj. 2003, die CoC liegt mir leider nicht vor, also nur der Brief und der Schein. Auf die Frage, in Bezug auf die Neuregelung, an meinen Prüfer, sagte er mir: Ihn interessiert nur was im Fahrzeugschein steht! Und da stehen bei mir nur die Dimensionen und als Bemerkung: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Auch auf nochmalige Nachfrage, interessiert es ihn nicht was da steht und er will sie auch nicht sehen. In der Hoffnung, dass er es in zwei Jahren auch so hält. Die Frage ist, wie prüft es die Polizei bei einer Kontrolle und was passiert bei einem Unfall, bei anderen Reifen die nicht eingetragen sind? Vermutlich die nächsten zwei Jahre bin ich noch Betriebserlaubniskonform mit den Metzler unterwegs. Aber dann?

  • Jetzt würde ich mich vorsorglich hier doch mal einklinken wollen.

    ich finde keine gute Idee, hier geht es Fahrzeuge mit nationaler Typgenehmigung, deine GS hat eine EU-Typgenehmigung, also ganz andere Baustelle.


    ich mach es kurz, "hör auf deinen Prüfer".


    Ansonsten gibt es im Netz mehr als genügend Beiträge dazu.

  • Seevetaler


    Deine 2003er sollte aber schon eine EG-Typgenehmigung haben. Dann mußt Du Dir nur von BMW die COC-Papiere zu Deinem Moped besorgen (kann leider ziemlich teuer sein, ist Fahrgestellnummer - bezogen), und dann bist Du das Problem mit dem Nachweis der Zulässigkeit gegenüber Prüfern und der Rennleitung los. Solange Bauart, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex und Dimensionen eingehalten werden ist das Fabrikat der Reifen bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung egal! Allerdings ist der Besitz oder gar das Mitführen der COC-Bescheinigung nicht vorgeschrieben, Du könntest also auch ganz entspannt sein und die im Fall der Fälle erst besorgen.

  • R13 Bj. 2003, die CoC liegt mir leider nicht vor, also nur der Brief und der Schein.

    Im CoC bzw. der EU-Typengenehmigung wird zu 99.95% nur Dimension, Bauart, Tragfähigkeit, Speedindex stehen und kein spezifisches Reifen-Modell.

    Die Schweizer Typendatenbank TARGA (Inoffiziell http://motoriker.info/) bildet in der Regel die Daten vom CoC 1 zu 1 ab. Eine Typen-Bindung findet man dort nicht.



    Eine CoC kostet dich ca. 180 €. Dann sind aber auch die letzten 0.05% unsicherheit weg.



    Die Frage ist, wie prüft es die Polizei bei einer Kontrolle

    Ab Herbst 2022 möglicherweise über ETAES https://www.etaes.eu/

  • Im CoC bzw. der EU-Typengenehmigung wird zu 99.95% nur Dimension, Bauart, Tragfähigkeit, Speedindex stehen und kein spezifisches Reifen-Modell.

    Eben. Reifen sind bauartgenehmigte (Ersatz-) teile und weisen im Rahmen ihrer jeweiligen Bauartgenehmigung ähnliche Eigenschaften auf - unabhängig davon, wer den jeweilligen Reifen produziert. Daher ist es auch umso unverständlicher, daß die bisherige und jahrzehntelang bewährte Regelung (mit Herstellerfreigabe) für Motorräder mit nationaler Betriebserlaubnis auf einmal nicht mehr gilt. :signhere::idiot:

  • Wenn man bei der Suchmaschine mit den 6 Buchstaben folgendes eingibt 'Überarbeitete AKE-Festlegung zur Bereifung am Krad', erscheint als Suchergebnis an 2. Stelle 'Kraftradreifen Vorgaben/Reifenfinder | GTÜ'. Dort dann auf 'Übersicht: Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern' geklickt, findet sich eine Tabelle.


    Nach dieser Tabelle ändert sich auch für Motorräder mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE) unabhängig vom Reifenproduktionsdatum bei einem Wechsel des Reifenherstellers nichts an der Zulässigkeit, solange Dimensionen sowie Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex eingehalten werden und an dem Motorrad keine Änderungen durchgeführt wurden, die die Rad-/Reifeneigenschaften beeinflussen (so z.B. Fahrwerksänderungen). Sogar der Reifentyp (Radial- bzw. Diagonalbauweise???) wäre demnach frei wählbar. :g:


    Diese AKE (das ist der 'Arbeitskreis Erfahrungsaustausch', in dem alle Überwachungsorganisationen und Vertreter des Kraftfahrt-Bundesamtes sitzen) -Festlegung ist vom 19.02.2021, also relativ aktuell.


    Das ist jetzt sicher nicht mit einem Gesetzes- oder Verordnungstext gleichzusetzen, gibt aber die Sichtweise der Überwacher wieder - vielleicht sollte man also bei der nächsten HU mal den Prüfer drauf ansprechen. Sieht nämlich für mich so aus, als würde das Reifenthema doch nicht so heiß gegessen werden, wie es gekocht wurde! :dance1:

  • Zwei aus meiner Sicht hilfreiche Quellen:

    ADAC; aktualisiert 3/2021, also sehr neu: TO31763_epkaw3.pdf (adac.de)

    BMVI: BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern


    Aus meiner eigenen Erfahrung noch eine rein private Anmerkung: "Die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen" ist, soweit sie sich auf Teil I der Zulassungsbescheinigung bezieht, meinem Verständnis nach praktisch unmöglich weil sich erstens für Normalbürger kein Prüfer findet und zweitens inhaltlich sinnlos, weil die Eintragung in Feld 22 aus Sicht von Verwaltungsrechtlern wohl rein deklaratorischer Natur ist, und ein Gutachten zur Löschung des Eintrags eines bestimmten Reifens aus diesem Feld daher i.d.R. keinerlei Wirkung auf die Frage hat, welche Reifen erlaubt/freigegeben sind bzw. die Verwendung welcher Reifen die Betriebserlaubnis nicht erlöschen läßt.


    Grüße

    Chris

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    4 Mal editiert, zuletzt von JustMe () aus folgendem Grund: Grammatikkorrektur

  • Die Zulässigkeitsproblematik ist ja erst dadurch entstanden, daß 1. lediglich zwischen Fahrzeugen mit und solchen ohne EG-Typgenehmigung unterschieden wurde - und, daß 2. die Motorräder mit ABE (= nationale Betriebserlaubnis, betrifft u. A. Ur-, Uhr-F und ST) und EBE (=Einzelbetriebserlaubnis) in einen Topf geworfen wurden. In der Tabelle, die ich unter #116 beschrieben habe ist zweiteres nicht mehr der Fall, was das Leben der Fahrer älterer Motorräder deutlich erleichtert! Die Quellen unter #117 differenzieren zwischen (serienmäßigen) Fahrzeugen mit ABE und (veränderten) Fahrzeugen mit EBE leider auch nicht, sind also nicht wirklich hilfreich - im Gegenteil...

  • Die Zulässigkeitsproblematik ist ja erst dadurch entstanden, daß 1. lediglich zwischen Fahrzeugen mit und solchen ohne EG-Typgenehmigung unterschieden wurde - und, daß 2. die Motorräder mit ABE (= nationale Betriebserlaubnis, betrifft u. A. Ur-, Uhr-F und ST) und EBE (=Einzelbetriebserlaubnis) in einen Topf geworfen wurden. In der Tabelle, die ich unter #116 beschrieben habe ist zweiteres nicht mehr der Fall, was das Leben der Fahrer älterer Motorräder deutlich erleichtert! Die Quellen unter #117 differenzieren zwischen (serienmäßigen) Fahrzeugen mit ABE und (veränderten) Fahrzeugen mit EBE leider auch nicht, sind also nicht wirklich hilfreich - im Gegenteil...

    Ich hatte 1.3 des ADAC-Papiers gerade so verstanden, daß die Differenzierung erkannt und behandelt wird.

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  • Ich hatte 1.3 des ADAC-Papiers gerade so verstanden, daß die Differenzierung erkannt und behandelt wird.

    Das stimmt, aber aus der Sicht von ABE-Fahrern leider mit unbefriedigendem Ergebnis: Die Zulässigkeit wird hier immernoch teilweise in Frage gestellt, während aus der GTÜ-Tabelle ganz eindeutig eine Zulässigkeit hervorgeht - wenn Dimensionen, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex passen, das Fahrzeug ansonsten in serienmäßigem Zustand ist und eine Herstellerfreigabe vorliegt (also eigentlich alles wie bisher gehandhabt ist).